Distanzscheiben

  • und distanzen MÜSSEN zur einzelabnahme, wenn am fw sonst irgendwas verändert wurde.
    es sei denn das gutachten sagt was anderes.
    die wahrscheinlichkeit is aber recht gering.


    fast alle gutachten beziehen sich auf kfz mit serien-fw, serienhöhe UND serienrädern.
    wenn auch nur 1 von den 3en nicht mehr hinhaut, MUSS man §21.

  • erhöht die kosten nicht zwingend, erfordert aber die einzelabnahme. die is natürlich ein bisschen teurer als die abnahme mit teilegutachten.
    hängt vom aufwand der prüfer ab. ich hätte damals 120€ zahlen sollen.


    ich hab mal den gleichen fehler gemacht.


    scheiben gekauft mit abe, die nicht gelesen und beim tüv ein problem gehabt.
    ich bin dann wieder abgedampft, winterreifen drauf (da schleifts nicht wegen et), scheiben runter, zum tüv, stempel dran und alles wieder umgebaut.


    hatte seriendämpfer und serienräder, aber die hamann-federn drin.
    daraufhin hat er mir erklärt, dass alles serie sein muss, sonst is tg und abe hinfällig und es würde §21 nötig.

  • Ich baue immer ein Auto zu ende und lass es dann vom Tüv abnehemen, da ich aber nicht dauernd Räder wechsele oder Fahrwerke ist das wohl nur ein Praxis für solche Monotonen wie mich, dann interessiert es nämlich bei einer Abnahme nicht mehr, was alles eingtragen wird ! da eine gesamt begutachtung alles beinhaltet.....
    Ich bin allerdings auch nicht an eintragungen für show zwecke interessiert , meine Autos stossen nicht an weil sie Ultrabreite felgen ( dei meistens die Fahrbarkeit bzw das Fahrverhalten schlecht beeinflussen ) , mit extrem gezogenen Reifen und "Ameisen Killer fahrwerke" haben.
    Aber da sind wir wieder bei den geschmacksachen ...........da hat jeder andere Vorstellungen