Guten Abend,
ich habe mal eine Frage in Sache Recht/Zuständigkeit an euch.
Folgender Fall:
Ich habe in einem Onlineshop Ablassschrauben für meinen Vergaser am Motorrad bestellt. Diese waren eine Fehllieferung, da sie nicht abgedichtet haben. Mail an den Inhaber geschickt, ein paar Tage später bekam ich neue, diesmal passende, Schrauben und die Bitte die falsch gelieferten zurückzusenden.
Dies tat ich natürlich. Heute bekam ich von dem Inhaber die Meldung, dass mein Umschlag zwar angekommen sei, aber dieser zum Einen kaputt und zum Anderen ohne Inhalt sei.
Meine Frage ist nun, wie ich mich weiter verhalte. Ich habe den Brief persönlich bei der Post abgegeben, wiegen und die Dicke messen lassen. Daher bin ich mir zu hundert Prozent sicher, dass ich die Schrauben verschickt haben muss. Der Umschlag war ein ganz normaler Briefumschlag, der Schaden muss also beim Transport geschehen sein.
Inwieweit bin ich dem Inhaber des Shops etwas schuldig? Ich wollte morgen sowohl bei ihm, als auch bei der Post anrufen.
ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, hatte bisher nie Probleme mit Transporten oder der Post im Allgemeinen.
Vielen Dank