Hi Jungs und Mädels,
ich habe folgendes Problem, ich würde gerne wissen ob ich ein Saisonkennzeichen das von 04-10 gilt, dafür nutzen kann um eine Überführungsfahrt zu tätigen von Händler zu mir nach Hause (vor gültigkeit des Kennzeichens). Ich meine mal sowas in der Richtung gelesen zu haben, ich weiß nur nimmer obs mitm TÜV zu tun hatte also die fahrten dorthin oder für so Händler Sachen.
Thematik Überführungskennzeichen ich hab mir von meiner Versicherung ein Vollkasko Überführungskennzeichen geben lassen (normal isses ja nur Haftpflicht), mein plan ist jetzt folgender wenn die Sache mit dem Saisonkennzeichen nicht funzt. Auto anmelden (wahrscheinlich 26.3) und dannach die Überführungskennzeichen machen lassen mit diesen zum Händler Karre überführen und ab 01.04 die Saisonschilder drauf, adequate Lösung oder habt ihr nen besseren Vorschlag?
Gruss