Saisonkennzeichen vs. Überführungskennzeichen

  • Hi Jungs und Mädels,


    ich habe folgendes Problem, ich würde gerne wissen ob ich ein Saisonkennzeichen das von 04-10 gilt, dafür nutzen kann um eine Überführungsfahrt zu tätigen von Händler zu mir nach Hause (vor gültigkeit des Kennzeichens). Ich meine mal sowas in der Richtung gelesen zu haben, ich weiß nur nimmer obs mitm TÜV zu tun hatte also die fahrten dorthin oder für so Händler Sachen.


    Thematik Überführungskennzeichen ich hab mir von meiner Versicherung ein Vollkasko Überführungskennzeichen geben lassen (normal isses ja nur Haftpflicht), mein plan ist jetzt folgender wenn die Sache mit dem Saisonkennzeichen nicht funzt. Auto anmelden (wahrscheinlich 26.3) und dannach die Überführungskennzeichen machen lassen mit diesen zum Händler Karre überführen und ab 01.04 die Saisonschilder drauf, adequate Lösung oder habt ihr nen besseren Vorschlag?


    Gruss


  • Zwecks TÜV fahrten ausserhalb deiner Saison darfst du nur zu deiner nächsten TÜV Station hinfahren.
    Aber wenn du schon die Tageskennzeichen hast- was soll da nicht klappen?
    Da blick ich grad nicht durch?

  • Zwecks TÜV fahrten ausserhalb deiner Saison darfst du nur zu deiner nächsten TÜV Station hinfahren.
    Aber wenn du schon die Tageskennzeichen hast- was soll da nicht klappen?
    Da blick ich grad nicht durch?


    Wollt wissen ob ich mir das mit den Überführungskennzeichen schenken kann und einfach mit Saison da rumfahren kann, mein da mal was gelesen zu haben das man sowas auch machen darf wenn man Fahrzeug abholt bin mir aber ned sicher. Zur Not mach ich halt einfach Überführungskennzeichen drauf und fertig is halt nur 1 ma Schilder machen für die Katz.

  • Ich sags ungern und es wird wohl keiner merken, aber eigentlich sind beide Versionen rechtswidrig Ein bereits zugelassenes Kfz darf nicht mit Kzk geführt werden. Bei Saisonkennzeichen gilt das kfz auch außerhalb des Saisonzeitraums als zugelassen.

  • Ich sags ungern und es wird wohl keiner merken, aber eigentlich sind beide Versionen rechtswidrig Ein bereits zugelassenes Kfz darf nicht mit Kzk geführt werden. Bei Saisonkennzeichen gilt das kfz auch außerhalb des Saisonzeitraums als zugelassen.


    Stimmt, so kenne ich das auch. Mit den roten schildern ist es das selbe. Aber warum hat das Fahrzeug denn schon Saisonkennzeichen wenn es noch beim Händler steht?

  • Welches Auto willst du denn überführen ? Den neuen? Das darfst du nämlich sowieso nicht. Das muss ja erstmal auf das Kennzeichen zugelassen sein.

    Ihr wollt unter Umständen bei mir etwas kaufen?
    Für die Unentschlossenen- Ich besitze einen Bewertungsthread hier!


    http://e36-talk.com/showthread.php?58101-Xk66

  • In §23(4) StVZO steht: .. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind..


    Da es sich um ein abgemeldetes Fahrzeug handelt, ist die fahrt i.d.R kein Problem. Wichtig dabei ist noch, das du eine gültige EVB deiner Verischerung für genau das Fahrzeug dabei hast und das passende Kennzeichen montiert ist, auf das das Fahrzeug zugelassen werden soll! Meine Angaben sind trotzallem ohne Gewähr, wirklich weiter helfen kann dir nur ein RA. Beim Straßenverkehrsamt gibt es auch keine vernüftigen Aussagen, denn meist hört man bei 5 Anrufen, 5 verschiedene Aussagen...