Hallo zusammen,
ich habe ein Problem.
Ich habe im Juni 2011 bei Ebay einen Rollerrahmen verkauft.
Leider waren der Käufer und ich verschiedener Meinung....
Aufjedenfall ging es hin und her und letzendlich ist er zum Rechtsanwalt gelaufen. *Arhhh ein typischer Querläufer, der nichts anderes im Leben zu tun hat*
Da der Ausgang 50/50 stehen würdeund ich andere Sachen zu tun habe, als ewig zum Rechtsanwalt etc zu laufen, habe ich dem Kaufrücktritt zugestimmt und ihm den Kaufpreis zurückerstattet.
Nun kommen wir zum Problem...
Der Käufer möchte den Rahmen nicht mehr verpacken. Er ist der Meinung, dass es nicht seine Aufgabe ist und stellt total auf sturr. Es gibt jedoch keine Spedition, die unverpackte Ware versendet. Ich könnte den Typ sowas von.....
Wenn er nicht 700km entfernt wohnen würde, würde ich ihn ja persönlich abholen...
Nur muss er beim Kaufrücktritt nicht dafür sorgen, dass der Rahmen wieder zu mir kommt?
Wer kennt sich da rechtlich aus?
Vielen Dank!!