Moin bin gestern von einer beachparty heimgefahren als mich die Poli**** angehalten hat..*grmL*
erstmal war der mensch total unfreundlich *grML* und dann durfte ich auch noch aussteigen und ihm warndreieck und verbandskasten zeigen!
dann wollte er noch wissen wo ich hinfahre, den der weg auf dem ich wäre, wäre ja nicht der kürzerste zu meinem wohnort...! muss ich dem überhaupt sagen wo ich hinfahre ? naja auf die idee das mein auto voll war mit meinen freunden und meiner freundin und das ich die noch heimfahr isser jedenfalls nicht selbst gekommen!
und dann meinte er noch das meine blaue innnenbeleuchtung verboten wäre!
als ich ihn gefragt hab warum musste er au erst mal überlegen und hat dann gemeint ; das das die farbe für einsatzkräfte ist und deswegen ne signalfarbe und die andren autofahrer irritieren würde:; sicherlich weils ja auch bei der fahrt an ist...ZzzZz des licht is ja nr an wenn ich die tür auf mach...-_-
naja jedenfalls hat er mich weiterfahren lassen und wenns verboten wäre hätt der das best nich gemacht glaub ich so unfreundlich wie der war!
weis da jemand was genaues zwecks der blauen innenbeleuchtung ? gibts da nen gesetzestext oder was ?
boah ich hasse solche unfreundlichen **********!
mfg PiLoT
Blaue Innenbeleuchtung ?
- PiLoT
- Geschlossen
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Hi,
ja du must ihm sagen wo du hin fährst, da das Fahren ohne eines Ziels verboten ist und 10€ kostet.Blaues Licht im Innenraum ist grundsätzlich nicht verboten, es darf nur nicht direkt nach aussen scheinen. Wenn du das nächste mal so ein Problem hast, kannst ihn ja sagen das er erstmal bei VW meckern soll, denn dort haben ja mittlerweile alle blaue Belecuhtungen
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Zitat von m3osi
Hi,
ja du must ihm sagen wo du hin fährst, da das Fahren ohne eines Ziels verboten ist und 10€ kostet.Ist es nicht so dass man generell auf keine frage antwort geben muss bis auf die Personalien und das Vorzeigen des Führerscheins und Fahrzeugscheines (schuldigung Zulassungbescheinigung Teil I ) ?
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In diesem Fall nicht, aus dem oben genannten Grund halt, generell muss man es aber nicht, nur halt auf diese Frage, da es halt zur Aufdeckung einer Straftat dient
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Hmm, müßte ich jetzt nach schauen. Wenn es da nicht steht, steht es irgendwo anders.
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also blaue beleuchtung darfst du haben wenn es als einstiegsbeleuchtung gilt. sie darf nur während der fahrt nich an sein bzw wenn sie an ist nich von außen sichtbar sein.
das das fahren ohne -
also blaue beleuchtung darfst du haben wenn es als einstiegsbeleuchtung gilt. sie darf nur während der fahrt nich an sein bzw wenn sie an ist nich von außen sichtbar sein.
das das fahren ohne ziel 10€ kostet war mir uch neu. die wissen wo sie es her nehmen. -
Zitat von chrismaster
also blaue beleuchtung darfst du haben wenn es als einstiegsbeleuchtung gilt. sie darf nur während der fahrt nich an sein bzw wenn sie an ist nich von außen sichtbar sein.
das das fahren ohne
hm also ich hab bei mir alle normalen lämpchen halt durch blaue led`s getauscht!
während der fahrt sind die ja aus die sind nur an wenn man die tür auf macht oder eben auf daueran schaltet ?
ist das nun so erlaubt ? dazu musses doch was geben ? wen könnte ich da mal fragen ? -
es ist erlaupt ist doch deine einstiegs beleuchtung. und die geht aus wenn du die tür zu machst.
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