Bescheid wegen abgelaufenem TÜV

  • Vorweg: ich weiß ich bin selber schuld^^
    Geht um folgendes: Hätte eigentlich im Oktober TÜV machen müssen...zu der Zeit stand das Auto aber in ner Garage, weil ich noch einiges dran machen wollte. Problem war danach, dass ich fast jeden tag von 8-18 oder 19 uhr in der uni war und ohne auto dort kaum hinkam...also hab ich die HU immer weiter rausgeschoben. Hab dann anfang februar post bekommen und sollte 15€ zahlen, was ich auch getan habe.
    HU ist inzwischen gemacht.


    Jetzt bekomm ich heute einen Brief von wegen da ich auf das schreiben vom 8.2, in dem ich aufgefordert wurde die Mängel innerhalb 14 Tage zu beseitigen, nicht reagiert habe, wird der Betrieb des Fahrzeuges untersagt und ich soll die kosten von ~40€ tragen? Ich habe nie die aufforderung bekommen, tüv zu machen und es nachzuweisen, lediglich das eine mal sollte ich die 15€ zahlen.


    Jetzt meine frage: wie sieht es aus wenn ich diese mängelkarte am auto hatte? Reicht das für den bescheid jetzt? Hab mich schon gewundert, dass ich keinen zettel am auto hatte als ich den brief mit dem bußgeld bekommen hab..vllt hat den zettel jemand "geklaut"?


    Lohnt sich ein widerspruch? Klar werde ich jetzt die bestätigung dass ich inzwischen tüv hab hinschicken, aber die 40€ müsste ich theoretisch trotzdem zahlen...
    Kann man da irgendwas machen, oder lieber einfach so hinnehmen?


    Wie gesagt, ich weiß dass es schon meine schuld ist, ich hab auch ohne zu zögern das bußgeld gezahlt, aber die kosten für den bescheid jetzt sehe ich nicht ein, da ich das schreiben von dem da geredet wird nie zu gesicht bekommen hab!


    Danke schonmal..

  • Wer genau hat Dich denn angeschrieben? Dein Kreis? Hmm, wußte gar nicht das die da so hinter haken... solange das Auto nicht im Straßenverkehr bewegt wird ist es doch egal ob er TÜV hat angemeldet hin oder her.

    [size=5][SIZE=5][COLOR="#008000"]Gruß André[/COLOR][/SIZE][/size]

  • Wer genau hat Dich denn angeschrieben? Dein Kreis? Hmm, wußte gar nicht das die da so hinter haken... solange das Auto nicht im Straßenverkehr bewegt wird ist es doch egal ob er TÜV hat angemeldet hin oder her.



    neee egal is das nich, sobald er auf der straße steht oder auf einer bewegt wird kannste da sofort belangt werden... und das ist er ja...


    nur wenn er auf dem privatgrundstück steht können die nix machen...

  • Naja er stand ab November oder so schon öfter mal auf der straße und wurde ja auch bewegt..ich sehe es ja auch ein bußgeld dafür zu zahlen bzw. hätte ich vorher mal die aufforderung bekommen, nachzuweisen dass ich jetzt HU habe, würde ich auch die gebühr jetzt einsehen.
    Aber dass sie sich auf ein schrieben beziehen, das ich nie bekommen habe (hab grad extra nochmal den ordner in dem ich alles übers auto abhefte durchgeguckt, da ist nichts!), finde ich dann schon etwas dreist.


    Angeschrieben wurde ich vom LABO, Kreis Berlin.

  • Ja gut, würd dann einfach mal Einspruch einlegen wegen dem fehlenden Anschreiben. Entweder nehmen die sich was an weil sie selber nix in den Akten haben oder halt nicht.

    [size=5][SIZE=5][COLOR="#008000"]Gruß André[/COLOR][/SIZE][/size]

  • Ja die frage ist halt, was für kosten auf mich zukommen wenn sie das ablehnen, sprich ob es sich lohnt..


    Weiß denn jemand, wie da die rechtslage aussieht? Wer ist in der beweispflicht und vor allem was reicht als beweis? Wenn die sagen, sie haben mir ne mängelkarte an das auto geklemmt oder haben einen brief abgeschickt, reicht das?