Schuldfrage?

  • Hatte heute mal richtiges Glück. Wollte mir doch glatt ein LKW das Coupe kaputt machen. Folgende Situation:


    Weit einsehbare Landstraße, 70km/h erlaubt wegen Feldwege die die Straße kreuzen, kein Überholverbot. Vor mir ein LKW ohne Hänger, würde meinen 12 Tonner, vor ihm ein PKW, hinter mir ein PKW. Geschwindigkeit der Kolonne geschätze 50km/h. Ich setz den Blinker, zieh raus, bin mit der Motorhaube auf Höhe des Führerhauses des LKW. Plötzlich merk ich, das der LKW auch rauszieht. Quasi mich übersehn hat oder wie auch immer. Links ging mir die Straße aus und rechts kam der LKW immer näher. Es war direkt ne Sache von paar Millimetern. Dann hat es der LKW-Fahrer doch noch gemerkt und ist wieder eingeschert.


    Wie wäre es mit der Schuldfrage gewesen, wenn der mich abgeschossen hätte?

  • rein theoretisch würd ich jetzt mal sagen, da du ja schon so gut wie an ihm vorbei warst und ordnungsgemäß beim ausscheren geblinkt hast dürfte er die schuld bekommen.


    nur die frage, wenn es gescheppert hätte, ob es dir nochwas genutzt hätte, das du nicht schuld gewesen wärst.

    Es bist nicht du wovor sie Angst haben, es ist das wofuer du stehst!


    hier mein Bewertungsthread! http://e36-talk.com/showthread.php?t=15969


    hier noch meine Fotostory




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  • recht.de ist für sowas ein sehr gutes Forum... ;)


    Da du zuerst die Spur gewechselt hast, dürftest du im Recht sein...


    Gegenfrage: Wie ist das, wenn ich am Überholen bin und von einem Feldweg dann ein Auto einfach rausschert und auf mich zufährt?

  • Zitat von ChevChelios

    Gegenfrage: Wie ist das, wenn ich am Überholen bin und von einem Feldweg dann ein Auto einfach rausschert und auf mich zufährt?


    normalerweise ist strassenführung dann schon so, dass man auf strassen, aus denen wege rauskommen, durchgezogene linien sind.

  • tippe auch auf schuld für den lkw fahrer. vor dem abbiegen oder überholvorgang sollst schauen ob was von hinten kommt..
    außerdem frag ich mich, ob der lkw überhaupt überholen dürfte?


    Zitat von ChevChelios

    Gegenfrage: Wie ist das, wenn ich am Überholen bin und von einem Feldweg dann ein Auto einfach rausschert und auf mich zufährt?


    das kenne ich auch so, z.b. auch mit einem parkplatz auf den man nur in eine richtung rein und rausfahren darf. keine durchgezogene linie etc.
    überholt man gerade in entgegengesetzte richtung (lange gerade) und vom parkplatz kommt einer während dem überholvorgang runter, wirds eng..wer hätte da dann schuld wenns knallen würd?

  • Das mit dem Wagen aus Feldweg habe ich mich auch schon oft gefragt. Normalerweise würde ich die Schuld aber auf den Überholenden tippen. Wenn ich auf eine Straße einbiege aus einem Feldweg, kann ich doch nichts dafür, wenn mir plötzlich einer auf meiner Spur entgegenkommt...

  • Überholen darf man nur wenn man "wesentlich schneller" fährt und fahren kann.
    Als "wesentlich" gelten knapp 20 kmh. Die könntest du nicht fahren wenn die Kolonne über 50 Fährt und 70 erlaubt ist. (Wäre anhand des Fahrtenschreibers ja nachweisbar)


    Zitat

    "Wesentlich höhere Geschwindigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Zweck dieser Vorschrift ist, den allgemeinen Verkehrsfluß zu fördern und den nachfolgenden Verkehr nicht unnötig zu behindern. Nach der Rechtsprechung ist die Geschwindigkeit wesentlich höher, wenn innerorts ein mit 50 km/h fahrendes Fahrzeug ein mit 40 km/h gefahrenes Fahrzeug überholt, die Geschwindigkeitsdifferenz mindestens 10 km/h beträgt. Im allgemeinen geht man davon aus, daß die Geschwindigkeit des Überholenden außerhalb geschloßener Ortschaften mindestens 15-20 km/h höher sein sollte, als die des zu überholenden Fahrzeugs."


    Da hätsts schonmal ne Teilschuld (unter Umständen)
    Der LKW Fahrer hätte natürlich den toten Bereich durch einen Schulterblick absichern müssen.
    Außerdem gilt für den dann:


    Zitat

    (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren, Fahrzeugs muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.



    STVO: http://www.juraforum.de/gesetz…5/5_StVO_%DCberholen.html

  • Was ich viel schlimmer finde, was wäre Passiert wenn der mal schnell über dich rüber gefahren wäre, in solchen Situationen lieber schlau sein und lieber sich selbst retten gegen nen LKW hat man mitn PKW wenig chancen.

    [CENTER][SIZE=2]"Verflucht sei der Acker, um deinetwillen. Dornen und Disteln, soll er dir tragen und du sollst das Kraut auf dem Felde essen. Bis dass du wieder zu Erde werdest, davon du genommen bist. Denn du bist Erde und sollst zu Erde werden."[/SIZE]


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  • Dann ist die Sache sowieso klar...Wird die 70 aufgehoben darfst du auf jeden Fall überholen da du ja max. 40km/h schneller fahren kannst als er es da dürfte... und 50km/h schneller als ihr es tatächlich wart...

  • Zitat von sampleR

    Was ich viel schlimmer finde, was wäre Passiert wenn der mal schnell über dich rüber gefahren wäre, in solchen Situationen lieber schlau sein und lieber sich selbst retten gegen nen LKW hat man mitn PKW wenig chancen.


    Schon, aber das Problem ist immer die Versicherung. Weicht man aus, zahlen die vllt. nicht und man hat den Unfallgegner evtl. nicht zur Hand.