Gebrauchtwagen-Betrug in Düsseldorf

  • Na gut aber was zählt ist der Vorbesitzer und der war bei mir Mitte 40 ;) Und für den gleichen Preis hab ich bestimmt keinen E38 bekommen...Musste schon was draufzahlen. Aber ich hoffe und bin überzeugt,dass es der Wagen wert ist.


    Gruß


    Sascha

  • Zitat von Tredor

    Hast die Anzeige wieder zurück genommen, oder läuft die noch?


    Ich gehe mal davon aus, das du mir mit deiner PN sagen wolltest, das du die Anzeige zurück genommen hast. Dann haben der Prüfer und der Händler ja genau das bekommen was sie wollten! Der Prüfer darf weiter solch gefakten Prüfberichte ausstellen und dadurch den Händler weiter seine Betrügereien freie Hand lassen. Und der Händler hat an dir noch 400 Euro verdient und den Wagen wieder, den er nun sicher irgendwo weiter verbimmelt.


    Ich hätte das Ding komplett durchgezogen an deiner Stelle. Aber muß jeder selber wissen...

  • hallo,
    also leider ist das wirklich so ... es gibt 2 AUSSCHLÜSSE für die Garantie
    oder Gewährleistung eines Händlers - einmal das BSTLERFAHRZEUG und
    zum anderen IM AUFTRAG - jeder andere Deal schleisst eine 6-monatige
    GARANTIE ein, d,h, der Händler MUSS evtl. Schäden "nachbessern" ! -
    Die einzige Chance, die ich hier sehe ist die, dass das TÜV/Gutachten
    FALSCH war und somit einen Betrug darstellt. Wenn Du dem Händler er-
    zählst, dass Du den TÜVLER/GUTACHTER wegen vesuchten Betruges an-
    zeigen wirst, dann denke ich wird der Händler einlenken und den Wagen
    zurücknehmen oder nachbessern, da er es sich mit dem "Gutachter" sehr
    wahrscheinlich nicht verscherzen will, denn der würde bei positiven Aus-
    gang einer Anzeige seinen Job verlieren ... - also, good lack

  • Zitat von cabriofreek

    es gibt 2 AUSSCHLÜSSE für die Garantie
    oder Gewährleistung eines Händlers - einmal das BSTLERFAHRZEUG und
    zum anderen IM AUFTRAG


    Es gibt Urteile, die besagen, dass solche Ausschlüsse rechtswidrig und der Kaufvertrag somit nichtig ist.


    Zitat von cabriofreek

    jeder andere Deal schleisst eine 6-monatige
    GARANTIE ein, d,h, der Händler MUSS evtl. Schäden "nachbessern" !


    Falsch. Eine 24monatige GEWÄHRLEISTUNG, die der Verkaufer mittels Klausel auf 12 Monate begrenzen aber nicht ausschliessen darf.


    Garantie muss NIE gegeben werden, sondern ist wie die Kulanz eine freiwillige Leistung des Händlers.

  • Zitat von cabriofreek

    ... Wenn Du dem Händler er-
    zählst, dass Du den TÜVLER/GUTACHTER wegen vesuchten Betruges an-
    zeigen wirst, dann denke ich wird der Händler einlenken und den Wagen
    zurücknehmen oder nachbessern, da er es sich mit dem "Gutachter" sehr
    wahrscheinlich nicht verscherzen will, denn der würde bei positiven Aus-
    gang einer Anzeige seinen Job verlieren ... - also, good lack


    Ich liebe Leute die was posten, aber nur das Startposting lesen! Wenn du mal den Tread zuende gelesen hättest, wäre dir sicher aufgefallen das er den Wagen schon längst zurück gegeben hat ;)


    *klugscheißmodus an* Das heißt nicht "good lack" sondern "good luck" ;) *klugscheißmodus aus*

  • Zitat von Tredor

    Ich liebe Leute die was posten, aber nur das Startposting lesen! Wenn du mal den Tread zuende gelesen hättest, wäre dir sicher aufgefallen das er den Wagen schon längst zurück gegeben hat ;)


    *klugscheißmodus an* Das heißt nicht "good lack" sondern "good luck" ;) *klugscheißmodus aus*


    :haha: :haha: :haha:


    Wo er recht hat...
    Naja durchgezogen oder net ka was ich gemacht hätte...
    aber auf die 400euro hätte ich mich wahrscheinlich auch nicht eingelassen und eins steht wohl fest die betrügerrei geht jetzt weiter.
    :00000003: