kann ich die felgen auf meinem 3.20i fahren?

  • Moin,


    Habe mir neue Felgen gekauft.(originale BMW vom e46) 8J 17 Zoll mit 225/45 ZR 17er Dunlop Sport 9090...


    Kann ich die so einfach montieren lassen? wie sieht das mit dem eintragen aus?


    im Schein stehen nur die 185er in 15 zoll.


    Und benötige ich da andere Felgenschrauben (habe im moment Stahlfelgen)



    Danke schonmal :)


    Edit: Habe grad mal nachgeschaut ... die Felgen haben ET 47
    hier mal der Link http://felgenkatalog.auto-treff.com/showpic.php?nr=044

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  • also ohne ziehen oder bördeln?... und könnte man den waagen dann noch i-wie etwas besser abstimmen fahrwerkstechnisch oder ist dann dann mit den felgen der platz zu eng für eine tieferlegung...?


    benötige ich für die eintragung eine bmw abe der felgen oder so?

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  • theorie: felgen müssen eingetragen werden
    Praxis: kannste knicken...zeig mir den prüfer der original bmw-felgen unterscheiden kann, ob sie zum E36 oder zum E46 gehören. ;)


    bereifung muss jedoch nicht eingetragen werden, solnage du den neuen fahrzeugschein bereits hast.


    platz haste auf jeden fall noch, da muss nix gezogen oder gebördelt werden.

  • Mit dem neuen Fahrzeugpapieren benötigen auch von BMW freigegebene Rad-/Reifenkombinationen keine Eintragung mehr m3launch


    Problem ist nur, die 8x17 ET 47 (fahr ich auch auf der Limo) sind nur für den E36 M3 freigegeben. Für die "normalen" E36 nur 7,5x17 u. 8,5x17.


    Habe dieses leidige Thema schon durch... Die Rennleitung hats bisher noch nicht bemängelt. Aber der Grundsatz stimmt schon, müssen eingetragen werden.

    Kaum is er da, schon is er wieder wech! :bmw:


    [FONT="Arial Black"]Fahre wie der Teufel und du wirst ihn bald treffen. (Robert Lembke)[/FONT]

  • Zitat von Free-Rider


    bereifung muss jedoch nicht eingetragen werden, solnage du den neuen fahrzeugschein bereits hast..


    was ist los?? was nicht eingetragen ist, muss eingetragen werden und dann auf einer abnahmebestätigung ausgewiesen werden können.

  • Zitat von Bmwcheftuner

    was ist los?? was nicht eingetragen ist, muss eingetragen werden und dann auf einer abnahmebestätigung ausgewiesen werden können.


    Nein das stimmt nicht!
    Wer die neuen Fahrzeugpapiere hat (gültig seit Oktober 2005, korrekte Bezeichnung Zulassungsbescheinigung 1) braucht KEINERLEI Eintragungen über sowieso werksseitig freigegebene reifen-/felgenkombinationen durchzuführen, egal was in der Zulassungsbescheinigung an größen vermerkt ist!

  • am ende bist aber du in der beweispflicht dass du die reifen/räder auch fahren drafst wenn die cops das sehen möchten... in einem gutachten steht auch immer dass der anbau durch einen amtlichen sachverständigen zu prüfen ist. ein gutachten ist auch für bmw original felgen verfügbar in dem auch auflagen (lenkanschlagbegrenzer usw) drinne stehen. wer soll denn dann kontrollieren ob die auflagen erfüllt sind??

  • nein, nein und nochmals nein.
    das ging doch kurz nach einführung lange genug durch die presse...DU darfst fahren was freigegeben ist, die Polizei muss im falle von zweifeln das gegenteil beweisen.
    der evtl. notwendige anbau von LEB kann und wird in einer verkehrskontrolle sowieso nicht kontrolliert, falls hier zweifel bestehen, wird man dich mit deinem fahrzeug zur vorführung bei einer prüfgesellschaft bitten.
    die polizei kann in einer kontrolle über eine leitung zum KBA alle für dein modell freigegebenen rad-/reifenkombinationen erfragen.


    ich hatte anfangs auch probleme mit einigen "ungläubigen" herren in grün, seither führe ich einen ausdruck des ADAC im handschuhfach, dass die polizei in der nachweispflicht ist.


    ich habe kürzlich einen e46 gekauft. der hatte noch den alten schein, hier waren vom 185er 15zoll reifen bis hin zum 255er 18zoll alles eingetragen. warum? weils von werk aus zulässig war.
    nun haben wir das fahrzeug umgemeldet und ich hab den neuen schein bekommen, da stehen nur noch die 15zoll reifen drin.


    nach deiner theorie wären jetzt alle alten eintragungen ungültig und ich müsste wegen den eigentlich zulässigen größeren reifen zum TÜV fahren und ne abnahme machen lassen. dem ist aber nicht so!


    desweiteren: ich sollte es wissen, ich habe beruflich mit den fahrzeugpapieren zu tun... ;)

  • das ist nicht richtig dass alle alten eintragungen ungültig ist meiner meinung nach. was mal eingetragen war kann dir keiner nehmen, nur wenn jemand keine 17 zöller im alten sowie im neuen schein eingetragen hat, dann muss der anbau der noch nie eingetragenen rad/reifengrössen eingetragen werden, das meine ich. sonst könnte man ja alles anbauen und so rumfahren, ausgenommen es gibt eine ABE, dann muss das nicht geprüft werden. aber alle felgen die ein teilegutachten haben (was bei original bmw felgen der fall ist) müssen nach dem anbau eingetragen werden, das meine ich

  • So ist es.


    Die Nachweispflicht der Polizei ist inzwischen auch vor Ort bei der Kontrolle möglich. Die haben inzwischen Zugriff auf die ganzen Werksseitigen Freigaben und können per Funk einfach mal anfragen, ob die 10x19 Et 15 auch für den E36 freigegeben ist :fry:


    (sitze da sozusagen an der Quelle)

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  • Zitat von Bmwcheftuner

    ... nur wenn jemand keine 17 zöller im alten sowie im neuen schein eingetragen hat, dann muss der anbau der noch nie eingetragenen rad/reifengrössen eingetragen werden, das meine ich. ...


    und genau das versuche ich ja die ganze zeit zu erklären: nein dem ist nicht so!
    für den E36 waren zum beispiel ab werk verschiedene reifengrößen zwischen 15, 16 und 17Zoll ab werk zulässig. Hierüber gibts seitens BMW auch eine freigabeliste (kann ich dir gerne zur verfügung stellen).
    Jedoch waren bei jedem E36 ab werk nur 2 verschiedene größen eingetragen, damals musste jede andere größe abgenommen werden.
    heute ist dem nicht mehr so, nun darf ich alle auf dieser bmw-liste befindlichen reifengrößen fahren, ohne eine extra eintragung durchführen lassen zu müssen.

  • Zitat von rzosik

    So ist es.


    Die Nachweispflicht der Polizei ist inzwischen auch vor Ort bei der Kontrolle möglich. Die haben inzwischen Zugriff auf die ganzen Werksseitigen Freigaben und können per Funk einfach mal anfragen, ob die 10x19 Et 15 auch für den E36 freigegeben ist :fry:


    (sitze da sozusagen an der Quelle)


    na jetzt bin ich aber froh, dass es noch ein paar so wissen wie ich... ;)


    noch besser: ich habe einen bericht darüber gelesen, dass diese KBA-Abfrage jedoch dummerweise nur zu den öffnungszeiten des KBA´s funktioniert, da nachts und am WE deren system offline ist. somit kann man also getrost nachts von der disco mit den 20zöllern heimfahren... :D
    (inwiefern diese meldung nun aber der wahrheit entspricht, kann ich nicht beurteilen, dies habe ich lediglich gelesen)

  • Die KBA Abfrage soll in naher Zukunft auch Nachts funktionieren.


    Derzeit ist es jedoch so, dass Auffälligkeiten notiert und entsprechend geprüft werden am nächsten Tag. Man ist also auch Nachts mit seinen 20" aufm E36 nicht sicher (es sei denn die sind vom Werk freigegeben :fry: )


    Nur falls jemand in den Thread später einsteigt; das alles gilt nur mit den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung 1 und 2).

    Kaum is er da, schon is er wieder wech! :bmw:


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  • so habe morgen vor zum Tüv zu fahren...


    sind drauf passen 1 a und fahren sich super...


    nur jetzt die Frage laut der Übersicht da oben sind eben keine 17er mit 225/45 eingetragen... und bei mir im schein stehen 185/55 15 zoll


    Will die Eintragen lassen...


    1. brauch ich dafür ein Dokument ?
    2. trägt der die überhaupt ohne dokument ein?


    wäre dankbar für Antwort vor morgen Früh

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  • Schau mal hier auf Seite 48. Siehe dazu auch die Auflagen.
    Ausdrucken und mitnehmen dann sollte das mit dem Eintragen auch klappen.


    Für alle: Reifenfreigaben gibt es hier im Forum im Servicebereich.

    Gruß Kalle


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    Wer vor der Kurve nicht bremst war auf der Geraden ne Schwuchtel[/COLOR]