215-40/17 auf 8x17 style 5

  • Hallo
    Ich habe da mal eine Frage.Würde gerne 8X17 mit 215-40/17 ringsrum fahren,hat jemand ein Gutachten,bzw.,eine Freigabe dieser Kombi die ich zur verfügung gestellt bekommen könnte ?
    Danke und Gruss Heiko

  • Dann verweise denn TüV einfach ganz höflich auf seine Richtlinien, da steht dann drin, dass auf einer 8 Zoll breiten Felge Reifenbreiten von 215 mm bis 235 mm freigegeben sind ;) Wenn es keine Markenreifen sind ist es leider auch nicht ganz so einfach eine in Deutschland zulässige Reifenfreigabe zu bekommen...

  • 215er Reifen sind auf einer 8 Zoll Felge eine gängige Größe. Für den TÜV brauchst du dafür keine extra Reifenfreigabe ;)


    Falsch!
    Hab mich eingängig mit der Thematik beschäftigt, wenn BMW (da orig. BMW Felge) die Reifengröße NICHT freigibt, was sie nicht tut, brauchst du die Reifenfreigabe des Reifenherstellers, ist aber idR kein Problem, fahre V12 215/40ZR17 auf Styling 42 2tlg., VA 7,5*17, HA 8,5*17.
    Hab eine Hankookfreigabe, für 215er sagen die bis 8,5 Breite, mehr nicht. Hab sie allerdings noch nicht eintragen lassen :D

  • Falsch!
    Hab mich eingängig mit der Thematik beschäftigt, wenn BMW (da orig. BMW Felge) die Reifengröße NICHT freigibt, was sie nicht tut, brauchst du die Reifenfreigabe des Reifenherstellers, ist aber idR kein Problem, fahre V12 215/40ZR17 auf Styling 42 2tlg., VA 7,5*17, HA 8,5*17.
    Hab eine Hankookfreigabe, für 215er sagen die bis 8,5 Breite, mehr nicht. Hab sie allerdings noch nicht eintragen lassen :D


    Der TÜV will für diese Reifenbreite auf dieser Felgenbreite definitiv keine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller, da es wie gesagt eine gängie Größe innerhalb der Norm ist. Eine Übersicht welche Reifenbreite auf welcher Felgenbreite zulässig ist findest du bspw. hier : http://www.motor-talk.de/forum….html?attachmentId=684352 (zwar schon etwas älter, aber immer noch gültig). BMW gibt die 215/40 R17 nicht auf einer 8J Felge frei, da hierbei der Abrollumfang (hier 40) zu gering ist. BMW gibt für den e36 215/45 R17 (siehe Felgenkatalog) frei, da hier der Abrollumfang wieder passt...
    Was der TÜV wiederum von BMW will ist ein anderes Thema... Da es eine Einzelabnahme wird, brauchst du eine Bescheinigung über die Traglast der Felge und je nach Prüfer eine Tachoprüfung, die belegt, dass dein Tacho mit der neuen Bereifung nur innerhalb eines Spielraumes von 4% nach oben von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit abweicht.