Hallo Jungs!
Habe letztes Jahr mein Gewinde-Fahrwerk eintragen lassen. Habe damals von der GTÜ so nen Zettel bekommen.
Hab das aber nicht in den Brief mit eintragen lassen, sondern nur so mit im Auto liegen.
Jetzt steht in den nächsten Wochen der TÜV an und ich hab bedenken, dass der meckert?
Hat das schon jemand durch von euch?
gr33tz b4f
Eintragung nur auf "Zettel" - jetzt TÜV
-
-
Also bei mir war der Auspuff, Fahrwerk, Felgen usw. Auch auf einem Blatt Papier. Musst halt alles mitschleppen und vorlegen. Gab beim tüv keine Probleme.
-
das ging jetz flott
danke das beruhigt mich -
mmmhh stop, schau einmal auf dieses papier. dort steht, ob du dies in die papiere umgehend oder bei nächster beanstandung übertragen musst.
-
mir wurde damals gesagt, man solle das 'bei gelegenheit 'umtragen lassen... man müsse nicht extra deswegen sofort zur zulassungsstelle, aber es wäre schon so angedacht, dass das in die fahrzeugpapiere kommt.....
-
oh oh... da kann ich jetz aber auch schlecht nachsehen, die Mühle ist eingewintert in einer Halle - nicht gerade um die Ecke hier...
aber dann hatte ich halt einfach noch keine Gelegenheit
-
gibt afaik auch einige dinge die umgehend umgetragen werden müssen. steht wie gesagt auf dem wisch.
-
Alles was mit einem Teilegutachten nach §19.x eingetragen wird, muss man nur den entsprechenden Zettel im Auto mitführen (steht auch drauf). Im Gegensatz dazu müssen Einzelabnahmen spätestens 4 Wochen nach erfolgter Eintragung (Datum Tüv-Zettel) in die Fahrzeugpapiere übernommen werden, sonst muss man bei ner Kontrolle mit Problemen rechnen.
Persönlich mach ich´s ja gern so, dass ich einige solcher Zettel mit TG-Eintragungen sammle und mir dann irgendwann mal die Zeit nehme und alles auf der Zulassungsstelle in die Papiere übernehmen lasse, da es mir einfach zu riskant ist, dass einer von den Zetteln verschwindet
-
Persönlich mach ich´s ja gern so, dass ich einige solcher Zettel mit TG-Eintragungen sammle und mir dann irgendwann mal die Zeit nehme und alles auf der Zulassungsstelle in die Papiere übernehmen lasse, da es mir einfach zu riskant ist, dass einer von den Zetteln verschwindet
So halte ich es auch, nur lasse ich die Teilegutachten-TüV-Zettel nach §19.x , auch gleich mit in die Papiere eintragen, dann ist alles perfekt.
-
Ich habe meinen Touring mit einem KW Fahrwerk gekauft, der auch nur so einen Zettel hatte! Als ich das Auto dann zugelassen habe und somit neine Papiere bekommen hab, hat die Dame an der Zulassung das in die Fahrzeug Papiere übernommen! (Das Fahrwerk wurde bei mir 2007 eingebaut und eingetragen) Auf mich zugleassen habe ich ihn im Nov. 2011 und hab davor noch frisch TÜV gemacht. Dem Prüfer hat der Zettel gereicht. Also das ist kein Problem. Mein Vorbesitzer fuhr dann 2 Jahre so rum, weil er nix mehr ummgemeldet oder neu zugelassen hat, das war ich dann und da hat man das in die Papiere mit eingetragen. Nimm das Ding mit und fertig und wenn du das Auto das nächste mal ummeldest oder neu zulässt, lässt du dir das dann in die Papiere eintragen!
-
Alles was mit einem Teilegutachten nach §19.x eingetragen wird, muss man nur den entsprechenden Zettel im Auto mitführen (steht auch drauf). Im Gegensatz dazu müssen Einzelabnahmen spätestens 4 Wochen nach erfolgter Eintragung (Datum Tüv-Zettel) in die Fahrzeugpapiere übernommen werden, sonst muss man bei ner Kontrolle mit Problemen rechnen.
so siehts aus! auch schon erfahrung mit.
-
Sollte es eine Einzelabnahme gewesen sein musst sie eingetragen werden. Sollte es nicht eingetragen sein dann kann man aber trotzdem damit zum Tüv fahren, aber den wisch musst du dann mithaben. Der Tüvprüfer darf die HU wie gewohnt durchführen, aber die Tüvplakette bekommst du dann erst nach der Eintragung beim Verkehrsamt. Damit wollen sie es schaffen das man nicht immer mit dem Wisch vom Tüv durch die gegend fährt.