E36 320 Verkauft und neue kaüfer hatte unfall....

  • Aber im kaufvertrag habe ich ja ein fehler gemacht,dass heisst ja auch im endeffekt dass ich kein vertrag gemacht habe,dann hat doch der käufer den recht zu geben oder täusch ich mich da

    • Offizieller Beitrag

    Aber im kaufvertrag habe ich ja ein fehler gemacht,dass heisst ja auch im endeffekt dass ich kein vertrag gemacht habe,dann hat doch der käufer den recht zu geben oder täusch ich mich da


    Quatsch, ein Vertrag ist eine gegenseitige, übereinstimmende Willenserklärung, schriftlich oder mündlich wirksam. Der Vertrag ist also zustande gekommen, egal in welcher Form und worauf. Du hast verkauft und geliefert, er hat gekauft und bezahlt. Fahrzeug wurde übernommen, das Grundgeschäft ist also abgewickelt.


    Gewährleisten musst Du für zugesicherte Eigenschaften des Kaufgegenstandes. Also wenn nichts Zusätzliches vereinbart wurde dafür, dass das Fahrzeug geeignet ist für die betriebsgewöhnliche Nutzung, in einem Zustand ist, der altersüblich ist und keine Mängel arglistig verschwiegen wurden. War es das? Hast Du Mängel verschwiegen.? Nicht? Ist das beweisbar? Wobei Kühler und Kupplung ja noch als Verschleißteile gelten können. [Mal so ganz grob]


    *gestrichen, wurde zwischenzeitlich beantwortet*


    Wie bringt er das Fahrzeug mit defektem Steuergerät (welches), defekter Kupplung und defektem Kühler zurück? Auf einem Trailer oder auf eigenen Rädern?


    Ist dann Dein Ding, ob Du es freiwillig zurücknimmst. Kann in Abhängigkeit von den wirklichen Mängeln die günstigere Alternative sein. Lass Dir auf jeden Fall die (schriftliche) Fehlerbeschreibung von der Werkstatt aushändigen. Hoffentlich hat er wegen des defekten Steuergerätes den Fehrlerspeicher auslesen lassen.


    Denke aber auch, dass der Käufer nur nochwas rausschlagen will. Oder er hat nachträglich irgendwo anders was Billigeres gefunden.


    Edit: 2,9k für 08/92 ist ein 'guter' Preis

  • Wenn du wirklich eine reine Weste hast,würde ich nichts zurück nehmen, oder abmildern usw.!!!
    Geh zum Anwalt, bzw. sage zum Käufer das es nur noch über Anwalt geht, und ein unabhängiger Gutachter sich die Schäden anschauen MUSS ,Punkt aus Ende!
    Natürlich auf seine kosten;)


    Das ganze lamentieren,bringt HIER eh nichts!!!
    Also wie gesagt,wenn du eine weiße Weise hast sieh es erstmal entspannt.




    Ps.
    Selbst wenn der Typ jetzt angenommen defekte Teile montiert haben sollte,oder die selber herbei geführt hat,so wird das ein Gutachter schon sehn!
    Zudem stehen ja auf den original BMW Teilen,immer noch Herstellerdaten wie Produktionsdatum usw...

  • ich bleibe dabei dass ich mir der sache da nicht so sicher bin wie mancher von euch....


    eben weil wohl keine gescheite vertragsvorlage genutzt wurde.


    Zitat

    Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen Sachmängelhaftungsausschluss zugunsten des privaten Verkäufers für Fahrzeugmängel (so auch der ADAC-Vertrag, der unter Recht&Rat-Musterverträge abrufbar ist). Dieser Haftungsausschluss gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für Schwerstmängel. Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden (OLG Karlsruhe DAR 88, 162)

  • ist doch auch kein allheilmittel...


    wenn der vk das gefühl hat, dass da was nicht in ordnung war, kann er durchaus das auto zurücknehmen und nochmal anbieten.
    wenn es wirklich kein 'faules ei' ist, wird es es sicherlich auch wieder verkaufen können... warum an dem einen interessenten kleben und gefahr laufen, unterm strich viel mehr verlust zu machen, als ein erneuter verkauf ergeben würde?
    er schreibt ja, er habe keine rechtsschutz-versicherung.... alleine der brief vom anwalt wird soviel kosten wie so manches gebrauchtteil, mit dem der wagen ggf wieder 'korrekt' verkauft werden könnte...
    ich kann aber leider auch absolut nicht sagen, was das richtige wäre...

  • Ein Anwalt kennt sich aber mit sowas aus! ( erst dann sieht man weiter )
    Und wie gesagt,unter der Voraussetzung das der to eine reine Weste hat...


    Was bringt das denn hier,wenn man ihn sagt er soll das so oder so machen?
    Egal,muss jeder selber wissen was er macht:D

  • ok, beratung ist natürlich nicht verkehrt... unter dem motto 'auf keinen fall zurücknehmen' hab ich unter 'anwalt' halt direkt 'aktion' verstanden....


    und ich sag doch... den richtigen weg wird ihm hier keiner nennen können... aber die umstände erläutern, die der eine oder andere weg mit sich bringt ;)

  • hatte grad eben gespräch mit dem käufer er meinte jetz dass er heut morgen bei einem hobby werkstatt war,dadrauf hin habe ich eine schrieftliche bestätigung gebeten,darauf hin meinte er dass es kosten für ihn währe,wollte auch kein arschloch sein,und kam mit dem vorschlag 250 euro an ihm zurückzu geben,wollte auch eigentlich 2500 für den waagen haben,aber hat nicht gehandelt,und schien ok zu sein. damit werden wir dass thema zu machen,aber auch nur mit einem neuen vertag wo ich es ganz genau schreiben werde wegen gewährleistung,deswegen bitte ich zu letzst von euch wie ich den vertrag am besten machen kann.danke für eure hilfe... werde auch mal öffter auf die seite mal schauen :)

  • Tja und genau das ist der Fehler den alle machen...
    Warum zahlst du ihm was zurück?? Genauso ist die Masche von denjenigen und die meisten fallen drauf rein... Sowas nennt man Beratungsresistent, aber mehr als gute Tipps geben kann man ja nicht;)
    Jetzt hast du es mit ihn ausgemacht, zahlst 250€, nächste Woche hat er nen Motorschaden und will 500€... Sobald so einmal nachgibst zeigst zu schwäche und gleichzeitig ist es ein schuldgeständnis von dir dass das Auto nicht in Ordnung war..
    Nicht böse gemeint, aber das war scheisse was du jetzt hier gemacht hast...