Wenn aufm Werksgelände die STVO zählt, handelt es sich trotzdem um Fahrerflucht!
Ähnlicher Fall aufm Kasernengelände, der mir gerade einfällt
Wenn du Anzeige bei der Polizei eingereicht hast und noch nicht zurückgezogen
hast, wird der Typ schon vom Staatsanwalt hören ... (Strafrechtliche Seite)
schnelle hilfe bitte!!!
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Laß dich nicht unterkriegen. Dein Anwalt weiß schon was zu tun ist.
Und da dein Roller eine geringe Laufleistung hat und du deshalb keinen Vergleichbaren auf dem freien Markt erwerben kannst, darf die Rep. den Zeitwert um bis zu 30% überschreiten (so ist es zumindest bei PKW). -
Wichtig ist, das dein Anwalt für Verkehrsrecht spezialisiert ist
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Mach dir keinen Kopf, das wird schon ein wenig dauern...
Ist leider immer so...