BMW E36 Alufelge, keine ABE und nicht eingetragen im Schein! Wer kann helfen?

  • Moin, moin!


    Habe mir letztens einen 323i E36Touring zugelegt, auf dem BMW Alufelgen verbaut sind, mit folgenden Reifengrößen: 225/50 R16 auf VA sowie HA.


    Allerdings habe ich keine ABE für die Felgen, und auch ist diese Reifengröße im Schein (Teil 1 & 2) nicht eingetragen.


    Meine Frage nun:


    Brauche ich überhaupt eine ABE für die Felgen, oder kann man die Reifengröße bzw. Felgen auch ohne eine solche fahren?


    Müssen die Größe Eintragen lassen?


    Darf ich diese Felgen- und Reifenkombination überhaupt ohne Eintragung im Schein fahren?


    Wäre euch für eure Hilfe echt dankbar!!

  • gute frage aber ich glaub die musst du nicht eintragen lassen, wenn es eine originale BMW felge für den e36 ist. Muss halt die Freigabe fürn e36 von Bmw gegeben sein. Eintragen muss man halt zubehörfelgen so viel ich weiß. Ich würde mal zu Bmw fahren und die fragen ;)
    Hast du mal ein Bild von den Felgen? Hier kannst du mal nachschauen ob deine Felgen beim e36 drin sind ;)

  • Wenns ne E36 Felge ist, brauchst natürlich keine Eintragung, da Freigabelisten von BMW vorhanden sind mit diversen Felgen und Reifengrößen.

    [CENTER][SIZE="1"][ '92 320i Coupe ][ full black ][ simply lower ][ loud pipes ][ non-m-bumper ][ 263 tkm ][/SIZE]



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  • Moin!


    Vielen Dank Leute! Habe mich schon gefragt, wie die Vorbesitzerin, den Wagen damit durch den TÜV bekommen hat!


    Habt mir echt geholfen!
    Danke nochmal an alle!


  • Moin!
    Habe hier [URL='http://felgenkatalog.auto-treff.com/showpic.php?nr=030/[/URL] meine Felge gefunden.


    Falls wer noch so ein Problem bzw. eine Frage bezüglich originaler BMW-Felgen haben sollte.


    Bei mir ist nun alles klar. Ich darf diese Felgen fahren (ohne Eintragung) Foto anbei!


    MFG!

  • Schön das du was original fährst, anders wär auch schlimm. Dann noch viel Spaß beim cruisen mit dem E36.

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  • Zitat von RaHZeL

    denke mal du meinst die Styling30 die sind für den E36 freigegeben da brauchste auch nichts eintragen zu lassen ;)


    Müssen nur dann eingetragen werden, wenn Sie nicht in der Betriebserlaubnis
    des Fahrzeuges stehen bzw. wenn man den alten Kfz-Brief noch hat und sie dort nicht drin stehen

  • Zitat von pat65

    Müssen nur dann eingetragen werden, wenn Sie nicht in der Betriebserlaubnis
    des Fahrzeuges stehen bzw. wenn man den alten Kfz-Brief noch hat und sie dort nicht drin stehen


    Falsch, die müßen nicht eingetragen werden, es gibt wie schon mehrmals jetzt hier erwähnt doch die Freigabelisten von BMW.

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  • Zitat von House

    Falsch, die müßen nicht eingetragen werden, es gibt wie schon mehrmals jetzt hier erwähnt doch die Freigabelisten von BMW.


    Nicht immer.
    Zufällig arbeite ich beim TÜV NORD. Und es gibt e36, bei denen von Hause aus die 16" Räder nicht in der ABE des Fahrzeuges (siehe auch alter Fahrzeugbrief) stehen, müssen also dennoch bei uns vorgeführt werden, wenn auch nur nach §19.3; wenn jemand Fragen dazu hat, kann er mir gerne die Schlüsselnr. seines Autos schicken.


    Die Freigabeliste von BMW ist lediglich ein Verzeichnis der geprüften Originalräder und keine automatische Freistellung von einer Vorführung/Eintragung.

  • Zitat von pat65

    ...
    Die Freigabeliste von BMW ist lediglich ein Verzeichnis der geprüften Originalräder und keine automatische Freistellung von einer Vorführung/Eintragung.


    dann hast du einen andere Wissensstand als meiner. Ist es sehr wohl, also Freigabeliste eine Freistellung der Eintragung, so wie es früher war mit dem Eintragungen der Orig. Räder im Brief ist ja entfallen.

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  • Meine Styling 10, Doppelspeiche II in 7,5x17 ET41 mit 225/45 wurden auch vom TÜV abgenommen und anschließend in die Papiere eingetragen.


    Ob nun richtig oder nicht -keine Ahnung...

    [FONT="Impact"][SIZE="5"][COLOR="Red"]"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."[/COLOR][/SIZE][/FONT]


    [SIZE="5"][COLOR="Lime"][FONT="Impact"]"Ich hatte schon mehrere Dreier -aber noch nie einen Pokal danach..."[/FONT][/COLOR][/SIZE]

  • Zitat von House

    dann hast du einen andere Wissensstand als meiner. Ist es sehr wohl, also Freigabeliste eine Freistellung der Eintragung, so wie es früher war mit dem Eintragungen der Orig. Räder im Brief ist ja entfallen.


    Das ist nicht mein Wissensstand, das ist mein täglich Brot.


    Wenn Du im Umrüstkatalog von BMW auch den Schlussteil liest, heisst es unter Hinweise:


    Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
    Durch den Anbau von in der Fahrzeug ABE/EG-Betriebserlaubnis nicht aufgeführten Rad-
    /Reifenkombinationen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
    gemäß §19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
    oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
    Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
    anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur
    einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der
    vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
    Mitführen von Dokumenten:
    Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme
    mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen;
    dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
    Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
    Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
    Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren
    durch den Fahrzeughalter zu melden.

  • ...klingt wie eine definitive, fachliche Aussage!!! ;)

    [FONT="Impact"][SIZE="5"][COLOR="Red"]"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."[/COLOR][/SIZE][/FONT]


    [SIZE="5"][COLOR="Lime"][FONT="Impact"]"Ich hatte schon mehrere Dreier -aber noch nie einen Pokal danach..."[/FONT][/COLOR][/SIZE]

  • Naja, ich kenn des halt anders, aber bitte schön, will dir ja nix abreden ;)

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  • Hier ist der Link zur Rad-Reifenfreigabeliste.


    Pat: Diese Rad-Reifenkombination muß nicht zusätzlich eingetragen werden da sie in der EG-Betriebserlaubnis, welche auch dem Kraftfahrtbundesamt vorliegt, eingetragen ist.

    Gruß Kalle


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    [COLOR="Red"]
    Wer vor der Kurve nicht bremst war auf der Geraden ne Schwuchtel[/COLOR]


  • Zitat von M3-Kalle

    Hier ist der Link zur Rad-Reifenfreigabeliste.


    Pat: Diese Rad-Reifenkombination muß nicht zusätzlich eingetragen werden da sie in der EG-Betriebserlaubnis, welche auch dem Kraftfahrtbundesamt vorliegt, eingetragen ist.


    kalle:


    Das ist teilweise richtig.


    Auch wenn zwei e36, z.B. ein 323i und ein 318i, die gleiche EG BE haben,
    können dennoch die geprüften Rad/Reifen-Kombinationen differieren.


    Bei meinem 328i Bj.95 sind z.B. in der EG Typgenehmigung e1*93/81*0015*
    die 225/50R16 a.der orig. 7Jx16 Felge mit enthalten.


    Aber es gibt e36 Modelle, meist die 4Zylinder Modelle,
    bei denen nur die 185/65R15 und die 205/60R15 in der ABE stehen.


    Problem ist immer, wenn man den alten Fahrzeugbrief nicht mehr hat.


    D.h., wenn derjenige, der nur die 15Zoll Räder eingetragen hat dann die
    16Zoll Räder fahren möchte, muss er sie uns vorführen.


    Bei den 6Zylinder Modellen sind die 16Zoll Räder meist in der ABE enthalten, aber nicht immer.


    Ich arbeite jeden Tag mit den KBA Datensätzen.


    Wenn jemand seinen alten Fahrzeugbrief nicht mehr haben sollte und
    Fragen hat, kann er mir gern seine Schlüsselnr. schreiben und ich sehe nach.


    Generell stellen wir an den TÜV NORD Stationen ein entspr. Datenblatt für die
    Kunden aus, die den alten Fahrzeugbrief nicht mehr haben und dementspr.
    etwas schriftliches brauchen.