Zitat von Limo320Egal ob Folie oder fluten,beides ist und bleibt Illegal,Punkt!
Und das wegen Feuerwehr und Scheibe kaputt,zieht nicht,da es auch klare Diebstahlfolie gibt;)
sehr richtig, nur ist mittlerweile auch diese diebstahlfolie, auch wenn sie noch so klar is, seit mitte letztem jahres nicht mehr eintragungsfähig.
auch hier, alles was davor war darf drin bleiben, alles was jetz kommt und eingebaut wird, ist und bleibt illegal, auch wenns 1000 mal im schein drin steht, die eintragung ist nichtig.
das fluten von scheiben im frontbereich ist genauso illegal wie schwarz lasierte rückleuchten mit e-prüfzeichen.
auch wenn das 100 mal patentiert und eingetragen ist. natürlich dürfen die das machen und können das auch abnehmen lassen, aber keine einzelabnahme der welt wird diese eintragung rechtfertigen. die eintragung der gefluteten scheiben ist nichtig.
auch wenn das immer wieder ignoriert wird und als falsch betitelt wird, die polizei hat grad in solchen fällen das recht, ein auto an ort und stelle stillzulegen. ansonsten können sie nur die eintragung anzweifeln, die weiterfahrt untersagen und eine anordnung beim gutachter bewirken. bei absolut sicherheitsrelevanten bedenken (weiss nicht ob man das mit gefahr im verzug gleichsetzen kann) ist auch eine stillegung mitten auf der strasse möglich.