Richtig. Wenn von Privat gekauft geht das Risiko des Verlustes mit Übergabe an den Versandunternehmer auf den Käufer über.
Wenn von gewerblich gekauft bleibt das Versandrisiko beim Verkäufer bis die Sache an den Empfänger übergeben wurde.
Erste Variante birgt insofern einen Nachteil, dass bei einer Sendung egal mit welchem Versandunternehmen der Versicherungsvertrag zwischen dem Spediteur und dem Auftraggeber zustande kommt. Das heißt, dass das Risiko des Verlustes zwar beim Käufer liegt er aber nicht direkt vom Versandunternehmen Ersatz verlangen kann da zwischen beiden kein Versicherungsverhältnis besteht. Allein der Verkäufer kann dann den Verlust beim Transportunternehmen melden, und den Schadensersatz kassieren.
Das ganze gilt nur für versicherten Versand, selbstverständlich.
Abtretung, Drittschadensliquidation etc. mal aussen vor gelassen.
edit: Habe gerade mal den Kleinanzeigenbereich durchsucht. Offenbar bietet mikeyh mit gewisser regelmäßigkeit Neuware an. Sollte er also Kaufmann kraft Rechtsschein sein müsste er gegen sich gelten lassen, das das Versandrisiko bis zum Empfang der Sendung bei ihm lag.... nur am Rande - möchte mich da eigentlich nirgendwo einmischen zumal ich über mikeyh bisher nichts schlechtes gelesen habe