225/ 50/ 16 statt 205/ 60/ 15

  • Hallo,
    habe mir andere Felgen gekauft und wollte diese nun bald montieren.


    1. Muss ich die eintragen lassen oder reicht diese Bescheinigung vom freundlichen, denn in die neuen Scheine wird ja meist eh nichts mehr eingetragen?!?


    2. Muss ich sonst noch was beachten, habe mal was von Lenkeinschlagsbegrenzern gehört? benötige ich die wenn ich vorher 205/60 hatte und jetzt 225/50 drauf mache?!?


    Felgen sind original BMW 7x16. Radialspeiche, ich meine die heißen Styling 32, ET46


    (Das Fahrzeug ist ein 93er Coupe, falls das einen Unterschied macht)


    mfg

  • Also ich hab auf meinem 93er Coupe mit 225/50 ET 46 und ner Tieferlegung von 60/35 Lenkeinschlagsbegrenzer verbauen müssen. Die Felgen brauchst net eintragen lassen wenn die Felgengröße schon drin steht. Für die Reifen gilt das selbe. Nur was noch nicht drin steht musst du eintragen lassen. Ob das in diese Zulassungsbescheinigung rein muss weiß ich net. Aber früher mit Schein und Brief wars ja auch net so zwingend. Der Tüv meinte immer dass die Bescheinigung reiche und wenn ich das nächste mal bei der Zulassungsstelle bin, dann soll ichs eintragen lassen. Hat also scheinbar keinen gestört.


    P.S. Man ist ja so häufig bei der Zulassungsstelle nicht wahr...

    Kaum is er da, schon is er wieder wech! :bmw:


    [FONT="Arial Black"]Fahre wie der Teufel und du wirst ihn bald treffen. (Robert Lembke)[/FONT]

  • alles klar,
    also denke ich werde ich als erstes diese alten Lenkeinschlagsbegrenzer verbauen und dann die felgen drauf.
    trägt es der Prüfer wohl einfach nach §19 ein wenn ich ein "Gutachten" bzw Herstellerbescheinigung, oder wie das heißt, vom freundliche vorlege??

  • Wenns Original Bmw Felgen sind (so wie dud ja gesagt hast), dann ist das problemlos. In den Felgen steht ne Nummer, die einfach aufschreiben, zum Tüv düsen, vorlegen und mit Eintragung wieder abdampfen. So wars bei mir.

    Kaum is er da, schon is er wieder wech! :bmw:


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  • bei mir ham se auch n fehlenden lenkanschlag bemängelt, das war abers einzige...hab dann gesagt dass ich eh 205er druf machen will weil die 225er grad runter waren...dann wars ok!

    [COLOR="DarkGreen"][SIZE="5"]Liebe Grüsse :)[/SIZE][/COLOR]


    [COLOR="Purple"]Max Power hat zwei blinde Kinder aus einem brennenden Fahrzeug gerettet.
    Max Power kann fliegen, unter Wasser atmen und mit etwas Übung auch Spagat.[/COLOR]

    _________________________________________
    [SIZE="1"]wer das liest hat gute augen^^[/SIZE]

  • Naja, der Tüv ist da knallhart.


    Ich hab auf meiner Limo jetzt auch 7,5x17 und nur 215er drauf und bei vollem Lenkeinschlag schleifts. Ich brauch die Teile auch wenn ich die Felgen abgenommen habe. Hab kein Bock das da was kaputt schleift oder so. Und die Begrenzer kosten ja nur ca. 15 Taler und der Einbau ist auch kinderleicht. Würd wegen den Teilen nicht zweimal zum Tüv wollen. (nur ne persönliche Meinung)


    :Küblböck:

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  • Dann sind die Teile ja auch überflüssig :)


    Würd auch sagen, Felgen rauf und schauen obs schleift. Wenn nicht ist gut, wenn doch dann kannst die Begrenzer ja einbaun.

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  • alles klar so eine Bescheinigung, dass ich die Begrenzer eingebaut habe, habe ich schon ^^
    dann nehme ich einfach diese Freigabe für die Felgen von BMW mit und dann sollte das gehen hoffe ich...

  • ja da sist klar aber die Frage war halt ob sie evetuell auch so schon freigegeben ist und ich nichtmal zum Tüv brauche aber das ist in deutschland ja scheinbar immer so ein scheiß, obwohl es eine original Felge ist...

  • Ich kann mich täuschen, aber ich würde wagen, sie nicht einzutragen.


    225/50/R16 war Standard-Bereifung z.B. für den 323ti, und sonderaustattung für alle andere. Also eigentlich für alle Modelle freigegeben. ;)
    Aber kalr: solange die nicht in deinem Fahrzeugschein (oder wie sich jetzt der Wischer halt nennt) stehen, nützt dir bekanntlich alles nix.


    Aber dennoch: obwohl mein Auto damit schon aus der Halle in München rausgerollt ist, dank neuer Zulassungsbescheinigung, sind sie auch nicht mehr aufgeführt, weil eben dort die doofe Zulassungsstelle IMMER nur EINE Größe einträgt, und die Voll-Profis haben ja die Winterreifen eingetragen...


    Also ich bin genauso gesetzwidrig unterwegs wie du es wärst ;)


    Danilo



    EDIT: ach so... Lenkeinschlagbegrenzung musst du bei der Größe laut BMW einbauen! Da guckt der TÜV nach!

    Viele Motoren haben Kraft.
    BMW Triebwerke haben auch Kultur! :bmw-smiley: