Moin,
ich habe aufgrund Eurer Bedenken noch mal Recherche betrieben.
In den deutschen Gesetzen (FZV, StVG) steht nirgends, das das EU-Feld auf dem Kennzeichenschild blau sein muss. Lediglich Maße sind dort angeführt.
Allerdings ist dies in der Verordnung (EG) Nr. 2411/98 des Rates vom 3. November 1998 der Fall. Da ist ganz klar beschrieben, das das Feld blau sein muss und der Sternenkranz gelb. Beides muss reflektierend sein.
Es gibt aber auch im Netz das ein oder andere Urteil zu finden, wo ein Beschuldigter frei gesprochen wurde, welcher eine Reichsflagge auf dem Kennzeichenschild angebracht hat. Ich habe ja lediglich die Farben geändert und nicht die Form.
Es scheint also nicht so einfach zu sein und sehr auf den Richter / Staatsanwalt / Rechtsanwalt an zu kommen, wie das Ganze ggf. vor Gericht aus geht.
Mein Fazit deshalb:
Ich werde weiter mit meinen schwarzen EU-Feldern auf meinen Kennzeichenschildern durch die Gegend fahren und es drauf ankommen lassen.
VG
Marco