Sorry, aber das steht doch so explitzit da gar nicht geschrieben.
Kein Alltagsfahrzeug, heißt m.E. , dass ich in der Regel für alltägliche Wege ein anderes Auto zur Verfügung habe.
Das muss nachweisbar sein. Und die km sind begrenzt. Das ist im Zweifelsfall über TÜV-Berichte etc. zu belegen.
Abstellen auf Grundtsück ist klar - kein Laternenparker.
Aber wer wollte verbieten, wenn man z.B. nach der Arbeit bei schönem Wetter gleich einen Ausflug machen nöchte, ausnahmsweise mit dem Auto zur Arbeit zu fahren?
Wer will verbieten, auf dem Weg zum Badesee oder ins Wochenende noch eben am Lebensmittelmarkt anzuhalten und dort einzukaufen?
Und im Urlaub? Was sind dort alltägliche Fahrten? Bei strenger Auslegung müsste man mit zwei Autos fahren.
Noch sind wir auch nicht soweit, dass Bewegungsprofile aufgzeichnet und ausgewertet werden.
Den meisten von uns sind diese Autos doch mittlerweile als Daily Driver eh viel zu schade.
Und selbst dann geht der Trend doch zum Zweit-E36, von dem wir hier reden