Danke für Deinen Hinweis, aber ich fahr da jetzt schon ne ganze Zeit mit rum und die Rennleitung hier hat's bis jetzt nicht interessiert. Ich denke, ich werd's drauf ankommen lassen.
Wäre jedoch top, wenn Du das Ergebnis der Gerichtsverhandlung hier mitteilen würdest.
Erstaunlich wie man so beratungsresistent sein kann. Ich kenne einige Kollegen, die das gleiche Schicksal durch haben. Nur weil man 100x Glück hatte, heißt es nicht, dassbeim 101x auch klappt.
Wie sang Klaus Lage mal? "Tausendmal berührt tausendmal ist nix passiert. Tausend und eine Nacht und es hat Zoom gemacht."
Das Geld und die Nerven würde ich mir aufsparen und in sinnvolleres investieren als auf "sein Recht" zu berharren, welches keins ist.
FZV §10 Abs. 10:
Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe „D“.
FZV §10 Abs. 12:
Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild, Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen.
Damit ist auch die Farbe gemeint. Es ist und bleibt Teil der Fahrzeugzulassung und die ist eine Urkunde.
Und Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt! § 276 Absatz 1 StGB verrät: Urkundenfälschung (bzw. Dokumentenfälschung) nach dem StGB zieht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe nach sich.
Alles klar soweit?
Für alle in verständlichem Deutsch: https://www.bussgeldkatalog.org/urkundenfaelschung/