Das Problem ist und es gibt bestimmt 100 Leute die nach meinem Post das Gegenteil schreiben...
Das Problem ist, dass der Umrüstkatalog, der überall im Netzt steht nix wert ist.
Die Kataloge beziehen sich, wenn man sie vollständig betrachtet, immer auf ein bestimmtes Teilegutachten. Diese Teilegutachten sind mittlerweile alle ungültig (seit ein paar Jahren). Damit sind die Kataloge das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind. Können heute lediglich als Anhaltspunkt dienen.
Außerdem steht selbst im Umrüstkatalog (wenn man ihn vollständig betrachtet) bei den Reifengrößen teilweise "Herstellerbescheinigung XVZ beachten oder so". In diesen Herstellerbescheinigungen, ist nahezu immer die Rede davon, dass bestimmte Reifen / Felgengrößen Nacharbeiten an der Karosserie bedürfen, nur mit M Fahrwerk verbaut werden dürfen und auch dass diese eine Anbauabnahme bedürfen.
Ich war bis vor ein paar Monaten selbst immer dagegen gesprochen und behauptet, der Umrüstkatalog reicht. Wenn man den kompletten Katalog mit allem drum und dran inkl. der Herstellerbescheinigungen betrachtet und sich vor Augen hält, dass die Teilegutachten nicht mehr gültig sind kommt man zu dem Schluss, dass das falsch ist.
Ich habe dann mit einem User aus dem Touri-Forum gesprochen, welcher selbst Prüfer ist und dessen Beiträge eigentlich immer Hand und Fuß haben.
Er hat mir bestätigt, dass z.B. das Teilegutachten 06-00219-CP-GBM-00 ungültig ist.
Auf dem Teilegutachten basiert der Katalog 01.2006 (Siehe: http://www.motor-talk.de/forum….html?attachmentId=578402)
Der User war dann so nett und hat im System der Prüfstelle nach den in der Fahrzeug ABE enthaltenen Rad-Reifen Kombinationen geschaut und mir entsprechende Dokumente zukommen lassen. Ich muss sagen ich hab' nicht schlecht gestaunt.
Bei meinem Coupe sind nur 15'' enthalten, bei meinem Cabrio 15'',16'',17'', aber auch nicht in allen Größen. (Screenshots anbei).
Demnach kann es sehr gut sein, dass bei deinem Fahrzeug Style 24 eingetragen werden müssen.
Selbst meine beiden 325i Coupe ('92er und '93er Bauhahr) unterscheiden sich in den erlaubten Rad-Reifen Kombinationen.
Habe selbst auch mal versucht eine Freigabe der 24er von BMW zu bekommen, gib's nicht. Die haben mir nur eine Traglastbescheinigung zukommen lassen.