Kurze frage zur gewährleistung bei gebrauchtwagen

  • Hey,
    da hier ja einige rechtsexperten sind, habe ich mal eine kurze frage.


    Wenn ich von einem händler ein auto mit motorschaden kaufe (auf den auch im kaufvertrag hingewiesen wird), beeinflusst das in irgendeiner weise die gewährleistung auf den rest des fahrzeuges?
    Sprich ich kaufe das auto, tausche oder repariere den motor und merke dabei, dass außerdem die hinterachse ausgerissen ist oder die klimaanlage nicht funktioniert.
    Kann ich dafür den händler belangen oder kann er sich mit dem zusatz "das fahrzeug hat einen motorschaden" im vertrag völlig von seiner gewährleistungspflicht befreien?

    • Offizieller Beitrag

    Steht nichts weiter im Kaufvertrag, dann ist der Mangel "Motorschaden" als vertragsgemäß vereinbart. Heißt normale Gewährleistung auf den Rest. Aber, sollte z.B. Kupplung oder Getriebe bei dem Motorschaden Schäden bekommen haben (Folgeschäden), so fällt das mit unter den "Motorschaden". Daher sollte der Schaden recht genau beschrieben werden (z.B. Motor defekt, y, x funktionsfähig). Generelle Freizeichnungen wie "Bastlerauto" oder "rollender Schrott" führen nicht zu einem Gewährleistungsausschluß. Wie immer alles eine Frage des Einzelfalls, daher hier nur Grundsätzliches!

  • Danke für die antwort milky.
    Es war eine rein theoretische frage, ob sich der defekt eines wesentlichen teils auf die gewährleistung anderer teile auswirkt/auswirken kann.
    Ich kann also nichts dazu sagen, was alles im kaufvertrag stand^^