Hey,
da hier ja einige rechtsexperten sind, habe ich mal eine kurze frage.
Wenn ich von einem händler ein auto mit motorschaden kaufe (auf den auch im kaufvertrag hingewiesen wird), beeinflusst das in irgendeiner weise die gewährleistung auf den rest des fahrzeuges?
Sprich ich kaufe das auto, tausche oder repariere den motor und merke dabei, dass außerdem die hinterachse ausgerissen ist oder die klimaanlage nicht funktioniert.
Kann ich dafür den händler belangen oder kann er sich mit dem zusatz "das fahrzeug hat einen motorschaden" im vertrag völlig von seiner gewährleistungspflicht befreien?