Unfall mit meinem Z4 gehabt- wieso gerate ich immer an die Falschen-.-

  • Also kann mir nicht vorstellen das die den kaufvertrag vom auto meinten, also den als du das auto gekauft hast. Denn wieviel du für den wagen damals bezahlt hast spielt keine rolle, wichtig ist nur der wiederbeschaffungswert, und der richtet sich nach alter,zustand und Ausstattung.
    Also wollen die sicher den vom verkauf schon eher sehen, um es mit dem wiederbeschaffungswert zu verrechnen..


    Evtl wollen die auch die rechnungen sehen von den umbauten (felgen fahrwerk etc)

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    [RIGHT]Gruß Chris[/RIGHT]

  • Man müsste alle Einzelheiten von dem Fall kennen. Wenn das Auto von der gegnerischen Versichenrung begutachtet wurde, sind KM Stand etc, ja dokumentiert. Und es wurden Bilder gemacht. Dann steht in dem Gutachten ja auch der Restwert, den die gegnerische Versicherung festlegt. Bist Du mit diesem Restwert einverstanden kannst Du das Auto verkaufen. Auch teurer. Wenn Du der Meinung bist, der Restwert ist zu hoch, dann muß die gegnerische Versicherung Dir drei Aufkäufer o.ä. nennen, die Dir diesen Restwert zahlen.
    Können Sie das nicht, müssen Sie den Restwert runter setzen. Was Du seinerzeit für den Wagen bezahlt hast, ist unwichtig. Das geht die Versicherung auch nix an. Dein Wagen wurde ja begutachtet und alle Daten festgehalten. Danach ermitteln Sie den aktuellen Wert. Und der aktuelle Wert steht Dir nach Abzug des Restwertes zu. Hat natürlich nur DEIN Gutachter das Fahrzeug begutachtet, reicht das nicht. Die gegnerische Versicherung hat das Recht, selber zu begutachten. Solange kannst Du den Wagen nicht verkaufen. Die haben sogar das Recht, Deinen Wagen selber zu verkaufen. Natürlich nur, nachdem auch alles abgewickelt ist. Aber jeder gute Anwalt kannt sich doch darin aus. Ich habe schon einige Unfälle abgewickelt und bis jetzt noch kein großartiges Problem gehabt. Es sei denn, die Schuldfrage ist nicht EINDEUTIG geklärt. Dann kann es sich hinziehen. Wie gesagt, es ist immer schwierig wenn nicht gar unmöglich sich eine Meinung zu bilden wenn man nicht ALLE Fakten kennt.


    Du bist im Rechtsschutz! Ein guter Anwalt hilft. Alles andere würde ich lassen.


    Meine Meinung.


    Grtx Nummsy

  • Ne meiner war noch fahrbereit.
    Ich war heute bei meinem Anwalt, ich glaube der arme Kerl ist nicht der richtige dafür. Er wurde mir zwar empfohlen. Aber ich werde aus dieser Sache anscheinend mit großem Verlust rausgehen.....

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  • ich denke dein 1. fehler war den wagen überhaupt zu verkaufen...auch wenn die kohle nicht da ist einfach stillegen den wagen und einen mietwagen schön esrtmal von der versicherung 2-3 wochen lang bezahlen lassen...das müssen sie nämlich!!!! Wegen den gutachten rate ich dingend JEDEN zum fahrzeughersteller zu fahren...weil:
    die versicherungen mittlerweile schlauer geworden sind und wenn der betrag zu hoch wird wollen sie irgendwelche papiere wie kaufverträge oder rechnungen haben um den schadenspreis zu drücken...das ist nix neues mehr!!!
    Die Huk versicherung ist dabei die NUMMER 1 in Deutschland!!!! Sie machen wirklich alles um am Preis zu drücken...


    Unsere lieferwagen fahren im jahr um die 40tkm in stadt und da haben immer wieder mal unfalle imschnitt sind 3x im jahr!!! Von daher schreibe ich aus Erfahrung!!!! Es ist nicht mehr so wie früher das man nen x belieben gutachten macht und die gesamte kohle direkt überwiesen bekommt!!!Die zeiten sind langsam vorbei!!!


    Wir haben grad auch einen fall mit einer dummen Frau die nicht am ampel abremsen konnte und schön hinten an unseren lieferwagen angefahren ist!!!Den Prall habe ich und mein vater gemerkt und als wir vom auto rausgestiegen sind heisst auch noch: "Bin ich an ihren auto rangefahren?" das gelaber ging los sie wollte nicht einsehen das sie rangefahren ist weil am fahrezug auch paar kratzer entstanden sind... :D :D :D die polizei kam und die ist ausgerastet und meinte sogar das am auto nichts ist und das nur ein TÜRKISCHER GUTACHTER was rausholen kann oben drauf auch noch als krümeltürke beledigt....statt mal sich zu entschuldigen...
    Der Beamte hatte alles aufgeschrieben und allein wegen dem satz mit dem türkischer gutachter und krümeltürke gab es eine Anzeige wegen beleidigung mit mind. 600€ + 500-600€ vom Schaden...


    Hätte Sie sich einfach entschuldigt, hätte mein vater sie sogar weiterfahren lassen...das beste ist heute kam von der Versicherung ein Brief und ratet mal was für einen nachnamen sie hatte :D :D :D Frau Rosemarie Gülfirat :D :D :D ich hab mich wegeschmissen vor lachen :D :D :D

  • tut mir leid, aber von dem was du geschrieben hast, kann ich mir absolut nichts vorstellen, welche versicherung bezahlt dir denn im vorraus einen leihwagen?!das geld für den leihwagen bekommt man erst, wenn dir der schaden bezahlt wird.
    und bei BMW ein Gutachten erstellen lassen? Wieso das denn? Ist BMW besser im Zusammenrechnen als ein Gutachter? Verstehe ich nicht ganz warum du sowas schreibst. Ich will hier keinen Gewinn machen, also sollte ein stinknormales Gutachten doch ausreichen. Ausserdem hätte das Fahrzeug dann zu BMW gemusst. Und die wollen dafür ebenfalls ganz schön viel Geld haben, wenn du das Fahrzeug dort nicht reparierst.
    und zu dem rest sage ich auch nichts.


    mal ne andere sache.....


    Ich habe das Auto damals Unfallfrei gekauft und habe dies auch angegeben, dass der Wagen keine Vorschäden hatte.
    Gehen wir mal von dem Fall aus, dass mein Fahrzeug gar nicht Unfallfrei ist, so wie von dem Verkäufer beschrieben wurde.
    Könnte ich ihm jetzt noch was?
    und kann es sein, dass die deswegen den Kaufvertrag sehen wollen?


    Auch wenn das Fahrzeug ohne Garantie im Zuge eines Händlergeschäfts erworben worden ist? Also Händler an Händler? ABer trotzdem als ausdrücklich Unfallfrei?


    DIe gewährleistung und so weiter wird ja wirksam ausgeschlossen.

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  • Wenn dein auto nicht fahrbar ist und sogar ein wirtschaftlichen Totalschaden ist und du auf einen PKW angewiesen bist z.B. aus geschäftlichen gründen hast du recht auf einen Mietwagen 2 wochenlang...was ist dabei nicht zu verstehen?

  • wo steht das? und WER zahlt sowas?


    und wovon ist das abhängig, dass es zwei wochen sind? Und warum nur zwei wochen? Ich brauche die ganze zeit ein fahrzeug.


    und der unfall ist schon im Februar gewesen!

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  • Hä??? sorry aber was sind das für fragen?Die versicherung vom unfallverursacher zahlt das ganze...wer denn sonst????So geht seit kurzem einen Freund....der hatte den wagen sogar soweit ich weiss 2 wochenlang gehabt! Frag mal deinen Anwalt...besser gesagt einen guten anwalt ;)

  • tut mir leid, aber ich kann dir wirklich nicht folgen.


    aber WARUM sollte ein versicherung mir einen Leihwagen im vorraus zahlen? Wenn die noch nicht mal soweit sind, den verursachten Schaden zuzugeben?


    Ich bin doch grade mal in der Phase, dass die gegnerische Versicherung alles daran setzt, Zeit zu schinden. Momentan heißt es nämlich, dass sie immernoch den Vertrag suchen;)


    Es steht also noch nichtmal fest(angeblich) dass das Fahrzeug dort versichert ist. Ich hab keine Ahnung . Ich fühle mich total schlecht beraten.
    Was habe ich für einen Anwalt schon wieder. Genauso ein Kasper wie mit meinem E36 Cabrio damals.


    Wieso antwortet denn eine Versicherung solche ellenlangen Texte, wenn das Auto vielleicht gar nicht bei denen versichert ist.


    Nicht angegriffen von mir fühlen, aber ich weiß im Moment ECHT nichts!


    Ich habe mir von dem Erlös ein anderes kleines Auto gekauft und es direkt auf der Versicherung weiterlaufen lassen.

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  • Ich bin doch grade mal in der Phase, dass die gegnerische Versicherung alles daran setzt, Zeit zu schinden. Momentan heißt es nämlich, dass sie immernoch den Vertrag suchen;)


    ach so ist das...ich hab falsch verstanden,sorry!!! komisch sowas hab ich auch noch nie gehört...ich wünsche dir trotzdem alles gute!!!

  • Dir steht ein leihwagen als Übergang zu. Wird dann von der gegnerischen Versicherung gezahlt. Du musst nichts auslegen etc. Den Wagen hast du für 2-3 Wochen, in dieser Zeit ist es zumutbar einen neuen zu besorgen. Man kann auf den Wagen verzichten und bekommt dann Pro Tag ohne den Wagen eine pauschale bezahlt. Da das ganze jedoch schon im Februar war ist das eh hinfällig.

  • ach ich kapier das alles nicht.


    Wie lange muss ich denn das Auto stehen lassen? Mein Auto stand fast 4 Wochen. Das konnte ich mir nicht mit ansehen. Ich habe ihn dann halt verkauft. Und jetzt lese ich, dass das Fahrzeug bis zum Ende stehen bleiben muss. Warum? Warum muss ich das alles tragen? Ich bin ein Ottonormalverbraucher, der ein verunfalltes Auto als eine große Last sieht. Schließlich hätte es auf öffentliche Straßen weiterhin angemeldet bleiben müssen.


    Alles total verrückt grade. Mein Anwalt hat mir "erlaubt" das Fahrzeug zu verkaufen. Ich habe angerufen und gefragt ob es in Ordnung sei, wenn ich das Auto jetzt verkaufe, weil ich das eh nicht reparieren lassen werde.

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  • meine güte lass dich mal richtig beraten. du läufst ja blind und im dunkel in was rein wo du absolut keine ahnung von hast.


    Also nächstes schreibst du mal sachlich und ORDENTLICH auf was in welcher reinfolge passiert ist. nim dir ein par minuten zeit und kontrolliere es noch mal.
    moment weiß glaube ich kaum einer was jetzt wie abgelaufen ist.


    Bist du im ADAC??? wenn ja hol dir da auch noch mal eine berratung.


    als nächster Tip: Schmeiße nie NIE NIE NIE NIE NIE im leben irgendwelche Kaufverträge weg.

  • ok, das mache ich denn mal hiermit.


    Also:


    Am 4.02 ereignete sich auf einer ziemlich dicht befahrenen Straße ein Unfall an dem ich beteiligt war. Es regnete ganz ganz leicht, aber wir hatten an dem Tag warme 7 Grad Plus und ich hatte gute Reifen drauf. Die Straße die ich befuhr ist eine einspurige Straße mit überbreite es passen also zwei Autos nebeneinander her, was dort auch gemacht wird. Etwas weiter vor mir fuhr eine Taxe die zunehmend langsamer wurde. Ich wollte an dem Fahrzeug ganz normal vorbeiziehen, weil dieses Fahrzeug sich nichts anmerken ließ. Als ich grade an dem Fahrzeug vorbeizufahren(meine vordere Stoßstange in etwa auf der Höhe von seiner hinteren Stoßstange) fing diese Taxe wie aus heiterem himmel ein Wendemanöver an.


    Ich kolidierte teilweise mit der front und mit meiner vorderen Beifahrerecke gegen seine fahrseitige hintere ecke.


    Polizei kam und protokoliierte alles ich hatte eine beifahrerin und somit auch eine Zeugin.


    Dann ging ich direkt zum anwalt, weil die ausgangslage schon sehr streitig war, weil der fahrer der Taxe behauptet, dass er auf der Mitte der Fahrbahn sich eingeordnet hatte um zu wenden.


    Mein Anwalt nahm sich der Sache und empfhol mir einen Gutachter von ihm zu nehmen und nicht meinen eigenen, weil dies immer besser sei, wenn er noch Rücksprache halten muss mit dem Gutachter, falls die gegnerische Versicherung etwas für fraglich hält.


    Ok, der kam direkt am nächsten morgen und begutachtete mein Fahrzeug.
    der Wiederbeschaffungswert belief sich auf knapp 15.000 EUR
    Der Schaden betrug insgesamt knapp 12.000 euro
    und der Restwert circa 6400 EUR


    Die Empfehlung die draufstand, keine Ahnung "Reperaturschaden " oder sowas.


    Aber wird wohl auf Totalschaden hinauslaufen meinte der Anwalt, weil das billiger wäre.


    Oke. ich habe dann das Fahrzeug stehen gelassen und die ganze Zeit überlegt was ich jetzt mache. Reparieren ging überhaupt nicht klar, weil die Teile immens Teuer waren, selbst gebraucht und nur das nötigste hätte mich womöglich schon 4000 euro gekostet.


    Ich rief also einige Wochen später meinen Anwalt an und sagte, dass ich jetzt was machen möchte um weiterzukommen, also verkaufe ich mein Fahrzeug. Ist das in Ordnung?
    Er bejaate dies und sagte mir, dass es ja schon ein Gutachten gebe und ich MEIN Auto verkaufen kann.
    Schließlich waren wir laut meinem Anwalt immernoch am SUCHEN der Versicherung die zu der Taxe gehörte. Auf meinem zettel stand was anderes. Meinem Anwalt wurde vom Kraftfahrtbundesamt was anderes mitgeteilt, das dauerte mir alles zu lange. Ich wusste bis zu dem zeitpunkt grade mal den Namen des Fahrers und das zugehörige Kennzeichen- MEHR NICHT!
    Also stelle ich es ins Netz und das Fahrzeug ging prompt ohne jegliches gemeckere an einen Netten Typen.


    Jetzt ist das Fahrzeug weg. Ich habe mir von einem Teil des Erlöses ein günstigen Kleinwagen (Renault Clio) gekauft um weiterhin mobil zu sein. Und habe dieses Auto vor einigen Tagen auf das selbe Kennzeichen wie mein verunfallter Z4 zugelassen)


    Jetzt bekam ich wie gesagt dieses Schreiben über meinen Anwalt weitergeleitet an mich, dass die gegnerische Versicherung den Kaufvertrag meines Fahrzeugs sehen will(also den womit ich es gekauft habe)


    Hab ich nicht- fertig ist! Sowas steht nirgendwo geschrieben, dass ich das behalten muss, wieso kümmert sich mein Anwalt nicht um sowas selbst? ich hab das von Anfang an gesagt.


    Und in dem Schreiben steht auch geschrieben, dass die Versicherung die da mit meinem Anwalt in kontakt ist, IMMERNOCH guckt, ob diese Taxe aktuell überhaupt bei denen versichert ist.

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  • Es regnete ganz ganz leicht, aber wir hatten an dem Tag warme 7 Grad Plus und ich hatte gute Reifen drauf.



    Sorry für die blöde Frage, aber es waren schon Winterreifen, oder?


    Das steht nirgendwo das man den Kaufvertrag behalten soll, es steht aber auch nirgendwo dass ich die Quittung eines Paketes behalten soll. Aber damit kann ich doch nachweisen wann ich was mit welcher Nummer verschickt habe. Ist doch klar das man sowas behält.


    Über die Zul. Stelle oder das KBA sollte man doch relativ schnell einen Versichererableich oder zumindest eine Auskunft bekommen.


    Das müsste dein Anwalt doch wissen.
    Besorg dir einfach ne zweitschrift vom Kaufvertrag. Du solltest doch noch wissen wo du den Wagen gekauft hast.


    Nimm Kontakt mit dem Taxiunternehmen auf, das kann doch auch nicht schwer sein uber die den Versicherer rauszubekommen. Auch wenn der Taxifahrer nur ein Subunternehmer sein sollte, müssen die Auftragsvermittler sich ja davon vergewissern, ob die Fahrzeuge veesichert sind.

  • Wurde die schuldfrage schon beantwortet? Wenn ja ab wann? Bist du jetzt im Adac? Was sagt dein anwalt dazu mit dem kaufvertrag? War der taxi fahrer selbständig oder gehört zu einem unternehmen?


    - - - Aktualisiert - - -


    Sorry für die blöde Frage, aber es waren schon Winterreifen, oder?


    Solange das wetter passte ist es egal ob winter oder sommerreifen. Gibt ja so keine winterreifen pflicht. Sonderm dem wetter angepasste bereifung.

  • die schuldfrage wurde bis dato immernoch nicht geklärt,mir wurde von der polizei aber auch keine schuld zugewiesen. weiterhin bin ich kein mitgleid im ADAC.
    der Fahrer der Taxe, war einfach nur der Fahrer, das Taxi selber gehörte jemand anderem. Ich gehe davon aus, dass es dementsprechend zu einer Flotte gehörte.


    Und es waren keine winterreifen montiert. spielt aber keine rolle, weil das Wetter zu dem Zeitpunkt schon einige Tage gut war.

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