Also kann mir nicht vorstellen das die den kaufvertrag vom auto meinten, also den als du das auto gekauft hast. Denn wieviel du für den wagen damals bezahlt hast spielt keine rolle, wichtig ist nur der wiederbeschaffungswert, und der richtet sich nach alter,zustand und Ausstattung.
Also wollen die sicher den vom verkauf schon eher sehen, um es mit dem wiederbeschaffungswert zu verrechnen..
Evtl wollen die auch die rechnungen sehen von den umbauten (felgen fahrwerk etc)