Eintragung überhaupt notwendig?!?

  • Hallo Leute,

    will meine neuen Felgen beim TÜV eintragen lassen (wenn überhaupt nötig?)
    Die Felgen haben zwar eine ABE mit Reifenfreigabe.
    Nun ist aber mein Auto Tiefergelegt und hat hinten
    Spurplatten drauf (beidesbereits eingetragen).
    Muss ich das "in Verbindung" eintragen lassen?

    Zum anderen habe ich TÜV- Bestätigung, wo Tieferlegung
    und Spurplatten eingetragen sind. Leider habe ich nur
    die Bestätigung vom TÜV und nicht die dazugehörigen
    Gutachten. Muss ich bei einer evt. Eintragung die
    Gutachten ranbesorgen oder reicht die Bestätigung
    vom TÜV, weil das ja eigentlich schon eingetragen ist ???

    Wenn ich die Gutachten brauche, wo bekomme ich die her?
    Gutachte- Nr.: 366-0326-01MURD und 366-0220-01MURD.
    Die Federn und Spurplatten sind von FK ...

    Fahrwerksfedern VO: FKS 09VA
    HI: FK 09/11/12HA
    => Welche Tieferlegung ist eigentlich verbaut?
    Kann das irgendwie nicht rauslesen ???

    Distanzringe: FK013/17z

    Danke für eure Antwort

    Gruß

  • Hallo,

    Also Eintragungen sind eigentlich immer notwendig wenn du keinen ärger mit den Herren in Grün weiss bekommen willst.

    Meinst du bei den Verbreiterungen net FK021 oder FK023? Wegen deinem Fahrwerk was ist des für ein hersteller? Also ich kann in meinerm Fk-Händlerprogramm schon nachschauen was des alles ist. NUr beimFahrwerk brauch ich hersteller und Spurplatten sind nur FK009, FK021, und FK023 fürn BMW drinnen.

    Lg Mike

    [center][size=4]:bmw-smile B[/size][size=2]ayern´s [/size][size=4]M[/size][size=2]ächtigste [/size][size=4]W[/size][size=2]affe :bmw-smile [/size]
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  • Hi meisterjäger,

    kann es sein, das die Sachen aus einer älteren Produktionslinie stammen?
    Habe die Sachen nur vom Schrieb (Eintragung von damals) abgetippt.
    In beiden Fällen ist der Hersteller FK.
    Hab im I-Net schon verzweifelt gesucht und nix gefunden...

    Ich habe mich am Wochenende mitm TÜV-Prüfer unterhalten bezüglich der Eintragung der Felgen, weil mir das ganze keine 3Punkte Wert ist...
    Unzwar brauche ich nur das Gutachten der Spurplatten ranbesorgen.
    Beim eingetragenen Fahrwerk geht er davon aus, das es passt (hier geht er davon aus, dass keine Reifeneinschränkungen vorhanden sind, somit die Reifenfreigabe im Gutachten zur ABE der Felgen sich richten muss)

    Bei den Spurplatten braucht er ein relativ neues Gutachten, da er schon erlebt hat, das in älteren Gutachten die Reifenfreigabe nur mit Serienbereifung zulässig ist.
    Darum habe ich auch schon die Gutachtennummern reingeschrieben, da ich auf der FK-Homepage nix gefunden habe ?!?

    thx