Eintragungen

  • Nun habe ich es endlich mal geschafft die Federn und die Felgen eintragen zu lassen.
    Nun habe ich mal ne Frage:
    1. Der vom TÜV hat nur die Federn eingetragen, aber nur die Federkennzeichnung nicht die geänderte Fahrzeughöhe (meine früher war das mal so), ist das nun so richtig???

    2. Felgen wurden auch eingetragen, obwohl ich einige Punkte nicht vom Gutachten beachtet habe wie die Kanten an den hinteren Radläufen legen! Haben die soviel Spielraum???

    Bei so einem TÜV-Prüfer :drink: Hoch die Tassen!

  • Solang er net streift, muß er auch nicht aufs Bördeln bestehen. Sei froh, guter TÜV-Mann

    [CENTER]Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn des Fahrers ausgeglichen...[/CENTER]

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    [CENTER][SIZE=5]www.andreasmayer.net[/SIZE][/CENTER]

  • Bei uns wird die Fahrzeughöhe meist unter den Bemerkungen eingetragen. Da steht dann was wie:" Ziff. xy verringert sich um ca. xxmm mit Fahrwerksfedern..."

    Die Kanten legen muss man nur wenns wirklich erforderlich. Wenn nicht, kann der Ing. es abnehmen ohne dass das gemacht ist. Meist steht auch, dass durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Kanten legen genug freiraum geschaffen werden muss.

    Wenn der Freiraum schon da ist, dann ist ja gut.

  • Zitat von E36

    Bei uns wird die Fahrzeughöhe meist unter den Bemerkungen eingetragen. Da steht dann was wie:" Ziff. xy verringert sich um ca. xxmm mit Fahrwerksfedern..."

    Die Kanten legen muss man nur wenns wirklich erforderlich. Wenn nicht, kann der Ing. es abnehmen ohne dass das gemacht ist. Meist steht auch, dass durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Kanten legen genug freiraum geschaffen werden muss.

    Wenn der Freiraum schon da ist, dann ist ja gut.




    Genau das meinte ich, wie Ziff. xy verringert sich, so kannte ich es auch, dennoch hat der TÜVER nur die Federkennzeichnung eingetragen, nicht das die von der Rennleitung noch alles auseinander nehmen, nur um die Nr zu lesen.