Und es hat BUM gemacht!

  • Zitat von TC4-E36

    ganz sicher ich arbeite als Risikomanager bei einer Versicherung, ich hab das jeden Tag auf dem Tisch


    ich wollte damit ausdrücken das wenn dein Auto 4000 Wert ist ab 2800 ein TS vorliegen wird.


    Die versicheurng wird dann die 4000€ abzüglich Restwert auszahlen. und du fährst damit super würd ich sagen, da du das auto ja nicht an den Restwertehändler verkaufen musst den die Vers. benennt, kannst das auto ja Schlachten oder aufbauen oder als Schrott für mehr Geld verkaufen


    super, wenn vom fach bist! dann kann ich hier ja fragen


    sagen wir er hat 4000euro wert und ab 2800euro wird ein TS vorliegen wie du es sagst, was ist der restwert dann vom auto?


    sagen wir der restwert beläuft sich auf 2000euro, aber die reparaturkosten sind sagen wir 2900euro, das wär doch dann kacke oder? dann würde ich ja nur 2mille bekommen anstatt ca 2500euro?


    das auto kann ich doch immer behalten oder?

  • so hab heute das gutachten bekommen und mich hat fast der schlag getroffen


    ich schreib mal das wichtigste hin:


    Reparaturkosten ohne MwST. 3447,95euro
    Reparaturkosten mit MwST. 4103,06euro
    Reparaturkosten nach Abzug Wertverbesserung inkl. MwST. 3775,75euro
    Wiederbeschaffungswert Privatmarkt 4500,00euro
    Restwert 1590,00euro


    was ich nicht verstehe, meine felgen wurden nur als sonderfelgen gerechnet, nicht vom tatsächlichen wert, ärgert mich zwar etwas, aber die summe geht auch so ok :)


    der restwert wurde mittels dem internetportal Autoonline ermittelt, es gab 6 gebote auf mein auto wo eben das letzte auf 1590euro war..ist ein händler aus berlin, für den preis gebe ich natürlich das auto nicht ab! allein meine felgen haben fast so n wert....


    jetzt nochmal an die experten bzw den experten :)
    der gutachter hat zu mir gemeint, ich bekomme wiederbeschaffungswert minus restwert, was am ende ca 2900euro sind und darf mein auto behalten, ist das richtig so?


    also wer interesse an dem wagen hat, kann sich gerne bei mir melden mit preisvorstellungen...gebe das auto gerne ohne felgen ab!


    aber wie ich sehe, haben die meisten recht gehabt mit ihren vermutung von der summe :) ich und mäx power lagen eben falsch :)


  • die versicherung muss dir dein auto wieder so hinstellen wie es war außer es ist ein TS dann bekommst du Zeitwert abzgl. Restwert ausbezahlt


    in deinem fall ist dein auto 4500€ wert die vers. könnte dir also die 4500€ geben und dafür das auto einkassieren. daran ist sie nicht interessiert und sagt dir deshalb wer dein auto abholen soll das ist der wo die 1590€ geboten hat


    du würdest also von der vers. 4500-1590 = 2910 bekommen,


    die differenz dazu bekommst vom restwerteaufkäufer die vers. hat damit dein fzg. reguliert und du hast wohl das geschäft deines lebens gemacht denke mal nicht das man zur zeit 4500€ auf dem privatmarkt erzielt.


    im falle des TS kannst du außerdem die ummeldekosten geltend machen und sagen wir mal so du hattest bestimmt radio und auf dein handy abgestimte FSE im auto welche du natürlich wieder in dein neues auto einbauen lassen musst, die kosten kannst ebenfalls geltend machen + auslagen(telefon, porto) + leihwagen (die dauer steht im gutachten- zeit wie lang es dauert bis man ein vergleichbares fzg. bekommt)
    das kommt halt auf dein geschick an oder das deines anwaltes was du da aushandelst


    wenn die felgen falsch bewertet sind dann würde ich dem gutachter druck machen das der dir keine 1500e dafür bieten wird ist auch klar aber 200-300 gehen bestimmt noch nach oben bei dem zeitwert



    du musst nat. nicht verkaufen du kannst die 2910€ auch einstreichen und mit dem schrott machen was du willst, schlachten, zurückrüsten auf original und dann verkaufen die restteile zu ebay rein, so wie er ist ohne felgen an anderen aufkäufer geben dsa ist dir überlassen

  • yap genau, bekomme 2910euro von der versicherung, hab vorher mit ihr telefoniert...


    wenn ichs richtig verstanden habe, kann ich jetzt noch anmeldung bzw abmeldung, neuanmeldung des neuen autos, und wie ist es mit dem leihwagen wenn ich es jetzt ausbezahlen lasse? angegeben sind 12-14tage um ein gleichwertiges auto zu finden( wers glaubt, ich wär froh gewesen ihn damals so schnell zu finden) auslagen wie telefon und porto sind mir egal, war net viel, das mit den felgen regt mich zwar auf, aber ich kann ehrlich gesagt auch damit leben


    ich dachte immer leihwagen bekommt man nur bezahlt wenn man das auto reparieren lässt? kannste mal kurz im einfachen deutsch sagen was ich noch so geltend machen würde? ich habe kein anwalt eingeschaltet, da alles reibungslos und ohne stress von der gegenversicherung abgelofen ist, muss ich meiner versicherung eigentlich den unfall auch melden?


    du bist mir echt ne grosse hilfe, dank dir schonmal vielmals..du siehst sind noch paar offene fragen :)


  • Hi. Ich hatte mal einen Totalschaden. Habe dann folgendes in Rechnung gestellt (auch ohne Anwalt):
    - Restwert
    - statt Leihwagen habe ich für 14 Tage eine Pauschale pro Tag bekommen (sollte im Gutachten stehen)
    - An- und Abmeldekosten mit Wunschkennzeichen
    - Einmalig Unkostenpauschale 25,-€ (für zusätzliche Telefonkosten, Hin- und Rückfahrt zur Zulassungsstelle)
    - Schmerzensgeld
    - andere Kosten wurden direkt bzw. anders ausgeglichen (Gutachter, Abschleppkosten, Krankenhausrechnung etc.)
    vielleicht kann man ja noch mehr ansetzen?


  • hast du das auto reparieren lassen und hast dann die pauschale für den leihwagen bekommen?


    was ich halt auch als problem habe, der wagen wurde als nicht fahrbereit aufgeführt(sieht besser aus, meinte der gutachter) jetzt hab ich das problem das das auto aufm öffentlich parkplatz steht, und ich muss den ja abmelden und irgendwo hinstellen? kann ich da stellplatzkosten geltend machen?

  • jungs was los, wo bleibt die anteilnahme? davor war das interesse doch auch gross...
    helft mir mal bitte damit ich morgen bei der versicherung antanzen kann und mehr cash rausholen kann

  • Zitat von -Tunc-

    jungs was los, wo bleibt die anteilnahme? davor war das interesse doch auch gross...
    helft mir mal bitte damit ich morgen bei der versicherung antanzen kann und mehr cash rausholen kann


    bleib mal locker


    keine panik am WE arbeitet eh keine versicherung, was so geht ohne anwalt hab ich im ersten posting schon geschrieben gehabt


    also an-abmeldung kannst geltend machen


    umbau radio und FSE


    telefon-porto-pauschale 25€ also ich würde nen 50er ansetzen dann bekommste die 25€ garantiert, setzt du 25€ an handeln die dir das auch runter


    leihwangen für die dauer der wiederbeschaffung,


    ich würde die versicherung anrufen, die sollen dir einfach ein pauschalangebot machen, wenn du das hast dann rufste nochmal dort an und schlägst paar € drauf auf das angebot und wirst sehen geht schon dahin


    der sagt nicht nein kann sein das er nochmal mit dir verhandeln wird aber dann kommt entschädigungsquittung da setzte deinen servus drauf und dann rollt der rubel.


    standzeiten bzw. standgebühren kann nur der geltend machen wo der platz gehört und auch nur für kurze dauer, die vers. hat dir ja gesagt wer den schrott abholt, wenn du das angebot nicht annimmst dann musst du sehen wie das auto woanders hinkommt


  • war nicht direkt an dich, eher an die anderen jungs...ich bin locker ;)


    ok, steht mir n mietwagen in jedemfall zu egal ob ich das auto repariere in ner werkstatt oder nicht? also kann ich die wiederbschaffungszeit in jedem fall geltend machen? gibt es da ne pauschale pro tag wo ich bekomme?


    alles andere hab ich soweit verstanden ausser dieser entschädigungsquittung und der wiederbeschaffungszeit und dem "leihwagen"...was meinst genau damit?


    das mit der standzeit nach dem angebot der versicherung ist klar, aber wie sieht es davor aus`? ich konnte mein auto ca über 1 woche nicht nutzen, musste somit unnötig versicherung, steuern bezahlen, im gutachten ist auch vermerkt das ich nicht am öffentlichen strassenverkehr fahren darf


    das mitm radio wird sich wohl erledigen, ich hatte gar keins drin, und nacher musste da noch was nachweisen oder so

  • Zitat von -Tunc-

    hast du das auto reparieren lassen und hast dann die pauschale für den leihwagen bekommen?


    was ich halt auch als problem habe, der wagen wurde als nicht fahrbereit aufgeführt(sieht besser aus, meinte der gutachter) jetzt hab ich das problem das das auto aufm öffentlich parkplatz steht, und ich muss den ja abmelden und irgendwo hinstellen? kann ich da stellplatzkosten geltend machen?


    war nen wirtschaftlicher Totalschaden (war nen alter Swift GS). Im Gutachten waren 14 Tage Wiederbeschaffungdauer festgesetzt. Habe dann 29,-€ damals pro Tag angesetzt (Kleinwagen? Sollte bei dir vermutlich höher sein da dein BMW kein Kleinwagen ist), da ich auf einen Leihwagen verzichtet habe. Habe das dann anstandslos bekommen ;)
    PS: Hatte natürlich erstmal alles "sehr hoch" angesetzt. Ich wurde von der Versicherung dann etwas "gekürzt". Hatte es z.B. mit 20 Tage Wiederbeschaffungsdauer versucht ...


    Zu der Standzeit bis zum Gutachten (Steuer, Versicherung, etc.) kann ich nichts sagen, da gleich am nächsten Tag mein Gutachter (den Gutachter habe ich bestimmt) da war und ich das Auto auch gleich abgemeldet habe (Totalschaden war klar sichtbar, bzw. mein alter Swift fast nichts mehr Wert). Vielleicht kannst du das in einem Rechtsform finden oder Suchmaschine?

  • da hätte ich gleich auch paar fragen an euch!ich machs kurz!Ich bin selbständig und hab einen kleinen Transporter (LKW) Hatte vor 2 wochen nen Unfall rechts vor links(ergebnis:Totalschaden)!So mein gutachter hat für meinen Wagen 1200euro rausbekommen!zusätzlich habe ich die ware die im meinen wagen war und durch den unfall beschädigt wurde auch erstattet bekommen!417euro!
    Meine Frage zu euch ist:Wie ist es mit der 14 tägiges Wiederbeschafungsdauer!Wiegesagt bin selbständig und kann ohne den wagen nicht liefern bzw arbeiten???Müssen mir nicht alle kosten für die 2 wochen erstattet werden?Mein Gutachter hat da nur mit 29euro pro tag gerechnet das ist zu wenig finde ich???ich mache bissel mehr umsatz als die 29euro am Tag :D
    Wäre sehr dankbar für paar hilfreiche antworten!


    PS:Slm Tunc und Sorry das ich das hier reingeschrieben habe!

  • Zitat von Aydinli09

    da hätte ich gleich auch paar fragen an euch!ich machs kurz!Ich bin selbständig und hab einen kleinen Transporter (LKW) Hatte vor 2 wochen nen Unfall rechts vor links(ergebnis:Totalschaden)!So mein gutachter hat für meinen Wagen 1200euro rausbekommen!zusätzlich habe ich die ware die im meinen wagen war und durch den unfall beschädigt wurde auch erstattet bekommen!417euro!
    Meine Frage zu euch ist:Wie ist es mit der 14 tägiges Wiederbeschafungsdauer!Wiegesagt bin selbständig und kann ohne den wagen nicht liefern bzw arbeiten???Müssen mir nicht alle kosten für die 2 wochen erstattet werden?Mein Gutachter hat da nur mit 29euro pro tag gerechnet das ist zu wenig finde ich???ich mache bissel mehr umsatz als die 29euro am Tag :D
    Wäre sehr dankbar für paar hilfreiche antworten!


    PS:Slm Tunc und Sorry das ich das hier reingeschrieben habe!


    Nach meinem Verständnis betrifft das nur die Wiederbeschaffungsdauer (wenn du die Pauschale pro Tag in Anspruch genommen hast/ willst?). Ich vermute mal, das ein gewisser Verdienstausfall extra anzusetzen ist, oder ist die damit abgegolten? Frage geb ich mal lieber an unsere Versicherungsexperten weiter ;)


    EDIT:
    http://www.sv-beckendorf.de/Ra…ber_Ansprueche_Kosten.htm
    siehe Nutzungsausfallentschädigung

  • @aydinli


    koc kein problem :)


    dogitia


    jetzt versteh ich auch, warum die versicherung gleich ja gesagt hat und das geld gleich überweist, die dame am telefon hat sich sicher gedacht, bevor der noch mehr geld will, geben wir unser ok und die sache ist vorbei..aber falsch gedacht :)


    aber der gutachter ist sorry auch n arsch, der hätte mir ruhig sagen können was ich alles geltend machen kann, den arsch werde ich auch anrufen und mal fragen was das soll, ich hab ihn extra gefragt was ich alles geltend machen kann, der bekommt immerhin über 500euro an honorar,


    ich werde 100euro für an-und abmeldung verlangen da wunschkennzeichen, dazu die anmeldung vom neuen auto auch.
    dann werde ich 50euro porto-telefonkosten verlangen, werde so 70euro für mietwagen am tag ansetzen


    fordern werde ich dann ca 1100euro...mal sehen was die dann zahlen
    und falls die faxen machen, ab zum anwalt

  • also hab gerade bei der allianz angerufen, als ich die anderen kosten geltend machen wollte, war die frau zwar einsichtig am telefon aber sie will das ich alles schriftlich einreiche und belege dafür nachweise???


    ich sagte das die anmeldung und abmeldung des wagens ja offentsichtlich ist und auch ne anmeldung von einem nachfolger ja auch klar ist, die will für alles n nachweis...mitwagen meinte sie zwischen 512 und 1000euro wären ok...irgende ne klasse 115 minus 2 klassen? meinte die frau


    ich sagte dann sie soll mir doch einfach n angebot machen und ich überleg es mir dann aber sie will es von mir schriftlich und macht mir kein angebot...


    meine überlegung, soll ich jetzt einfach ne mail an die allianz schreiben mit meinen forderungen oder mir kein stress geben und mein anwalt das regeln lassen? weihnachten kommt ja auch und er braucht sicher auch bissle geld :D


    TC4-E36


    da du ja von der sache bist...wie soll ich am besten vorgehen? oder wie soll ich die mail schreiben? nen nachweis kann ich nicht erbringen ausser dann von der abmeldung, von der anmeldung hab ich die quittung nicht mehr...und wie mach ich das mit den mietwagenkosten? 25euro pauschale für porto und telefon bekomm ich(hab 50 angesetz gehabt)


    was für ein mietwagen recht habe ich? das ich kein polo nehme ist klar...


    edit: kann mir jemand ne hilfestellung zu der mail an die allianz geben, wie soll ich das schreiben?

  • Mietwagen haste nur wenn du den Schaden tatsächlich reparieren lässt (Rechnung) und auch nur maximal für die Dauer der Reparatur (Der Gutachter setzt eine Gewissen Zeitspanne an)
    Und du solltest einen angemessenen nehmen, nicht das du bei sixt dann den dicken 760li mietest m3launch

  • Zitat von fu86

    Mietwagen haste nur wenn du den Schaden tatsächlich reparieren lässt (Rechnung) und auch nur maximal für die Dauer der Reparatur (Der Gutachter setzt eine Gewissen Zeitspanne an)
    Und du solltest einen angemessenen nehmen, nicht das du bei sixt dann den dicken 760li mietest m3launch



    F.CK den 760IL hatte ich im auge :P...ne fu, es geht um die wiederbeschaffungszeit des wagens, mir stehen für 12-14tage ein mietwagen zu, egal ob ich repariere oder nicht, das wollt ich ja die ganze zeit hier wissen, ob es auch so ist, wurde ja auch beantwortet...


    auch die frau am tele meinte mir steht das zu...zwischen 500 und 1000euro...ist ja wohl klar das ich bei 1200euro ansetzen werde, aber hät halt gern was wasserdichtes wenn ich die anschreibe, und wer kann da besser helfen wie jemandd er jeden tag sowas bearbeitet ;) der weiss auf was zu achten ist...möcht mir langes hin und her ersparen...


    edit: mein neuen hab ich so gut wie! ;) brauch nur das cash