hallo,
hoffe, das ich hier von euch nen ratschlag bekommen kann,
oder noch besser, ne fachliche aussage (vielleicht is ja hier im forum n autoverkäufer?).
wir haben im august nen e36 gekauft, im nachhinnein hat sich herrausgestellt,
mit einem fast komplett defekten zündschloß.
bei der besichtigung drehte einmal das zündschloß im "leerlauf",
danach ewigkeiten nicht, kürzlich mal wieder, nix bei gedacht.
gestern das auto inne werkstatt gegeben, wegen radlagerwechsel.
ne stunde später rufen die an, "ihr zündschloß ist wohl kaputt".
auto war an und ging nicht aus, da der schlüssel sich drehen ließ,
aber nix passierte.
ich hatte das auto bei einem mb-händler als gebrauchtwagen gekauft.
eine komplette garantie konnten die nicht geben, weil es ja schon so
ein "altes" auto ist (bj.96). ok, versteht man.
also auto ohne garantie gekauft, weil, ein gewerblicher verkäufer muß
ja eine gewährleistung/sachmängelhaftung geben.
nun meine frage: ist diese reparatur ein gewährleistungsfall???
habe noch nicht beim händler angerufen o.ä.,
wollte erstmal ne meinung dazu hören/lesen.
mfg, der prenzel