Servus!
Ich brauch mal jemanden, der mir mal sagen kann, was in der ABE nun genau gesagt wird.
Ich habe ja ein Bilstein Gewindefahrwerk in meinen Touring verbaut.
Ich lasse nun Ende des Monats die Spur und alles wieder richtig einstellen.
Bevor ich das aber mache, möchte ich das Fahrwerk von der Höhe so einstellen, das er eine schöne Tieferlegung hat.
D.h. es soll harmonisch mit den 17 Zöllern aussehen.
In der Abe steht was von 20 bis 30mm Einstellbreich.
Wenn ich das recht verstehe, darf ich mit dem Fahrwerk nur max. 30mm tieferlegen, obwohl es vorne bis zu 55mm und hinten bis zu 40 mm geht?
Ich habe vorne bis kurz vor Gewindeende heruntergedreht und hinten habe ich 3/4 des Gewindes genutzt. Jedoch möchte ich ihn hinten eigentlich etwas noch höher haben, da mir die Optik von dem Reifen im Radkasten so nicht gefällt.
Also, wieviel mm darf denn das Auto mit diesem Gewinde tiefergelegt werden?
Muß man es eintragen lassen oder langt die ABE mit sich zu führen?
Find jetzt nicht, das er zu tief ist, habe im alltag keine Probleme und bin bis jetzt auch noch nicht aufgesetzt oder mit der Front am Bürgersteig hängen geblieben.