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Große Enttäuschung
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hi,
mW muss der verkäufer das porto auch mittragen.
bzw. bei versichertem versand müsste doch eh die versicherung des 'kuriers' aufkommen, wenn der artikel vor Versand i.O. war... -
Schau mal in die AGB des Verkäufers. Normalerweise sind bei Warenwert über 40€ die Versandkosten vom Verkäufer zu tragen.
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Warum ahst du die Scheinwerfer nicht unfrei zurückgeschickt als Retoure?
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Verständlich da es ja das doppelte kostet.
Der Händler wird dir natürlich deine Versandkosten erstatten. Setz ihm eine Frist von 2 Wochen. Fertig.Hier dein rechtlicher Beistand:
Der Käufer hat potentielle Kosten (vgl. hierzu § 357 II BGB) nur zu tragen, wenn er von seinem Rücktrittsrecht im Rahmen des Fernabsatzrechts gebraucht macht (Anmerkung meinerseits: Auch nur bis 40€ Warenwert). Transportkosten im Rahmen de Mangelgewährleistung sind stets vom Verkäufer zu tragen (§ 439 II BGB).Und da kannst du drauf bestehen. Ist aber nicht nötig, der Händler kennt seine Pflichten, schick ihm deine Bankdaten und die komplette Summe. Hoffe du hast Quittungen etc aufgehoben.
Die Rücksendung ist übrigens immer auf Risiko des Händlers.
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hy, danke so einen absatz brauchte ich.
Vielen Dank FU86