Moin zusammen,
mal 'ne Frage:
Ich möchte ein Auto vorrübergehend stilllegen, AU hat er noch'n Jahr, HU ist abgelaufen. Stilllegung ca. ein halbes Jahr. Reicht es dann, wenn ich es vor der Wiederinbetriebnahme (heißt das so?) zur HU schicke, oder ist dann schon wieder eine Vollabnahme oder so fällig? Wäre klasse, wenn jemand bescheid weiß und sein Wissen teilt
In diesem Sinne
der Marcus