Beiträge von rzosik

    Hast du vom Händler gekauft? Dann hast doch Garantie oder zumindest Gewährleistung. Sind ja versteckte Mängel, da würd ich auch erstmal hinfahren. Ich persönlich hätte dort wenn du sagst es sah schon alles komisch aus mit den Unfallwagen und den Export-Fahrzeugen, nichts gekauft. Ich hätte das wahrscheinlich nach dem "Kackfass-KA" beendet :)


    Grüße


    /sign


    Ich hatte das 2G zu Beginn und habe vor kurzem das 3Gs geholt. Ich möchts nicht mehr missen. Syncro mit mehreren PCs läuft auch, man darf halt nicht einfach klick klick klick machen sondern muss auch mal schaun was man tut :) I-Tunes ist auch kein Problem find ich. Es macht die Sache mit dem Syncronisieren und so ja noch einfacher. Und mp3 muss ich auch nicht umwandeln. Drauf aufs Iphi und gut ist. Schließe mich an, dat "flutscht"

    Hallo,


    aufgrund diverser Bilder und eigener Erfahrungen die ich bereits sammeln konnte wollte ich mir wieder 16 Zoll Felgen zulegen. Derzeit fahre ich 8x17 ET33 Schnitzer Typ I mit 215er Bereifung rundum. Beim suchen einer Felge die mir gefällt bin ich auf die BBS RS gestoßen (durch dieses Felgen-Größen-Vergleichs-Bildes von Dr. AK in einem andren Beitrag). So wie das dort gezeigte Coupe dasteht siehts echt geil aus. Nun hab ich schonmal geschaut, wie man am schlausten an solche Felgen gut rankommt. Wo schaut man zuerst? Richtig, Ebay...:fry: Dort ist mir aufgefallen, dass es verschiedenste Namens-Bezeichungen gibt. RS 211, RS 076 und so. Kann mir jemand erläutern wie das kommt? Nicht dass die hinterher nicht passen fürs Auto wg. andrem Lochkreis und so. Auf der HP von BBS hab ich schon geschaut aber nichts gefunden.


    Vielleicht könnt ihr mir helfen.


    Grüße
    Chris

    Steht doch alles im Gutachten drin...


    Die Reifenwahl ist zulässig und die Mischbereifung für VA und HA ebenfalls.


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil und so... :Küblböck:

    Gesetzliche Versicherungen? Da musst schon konkreter werden :)


    Also das was du als Arbeitnehmer automatisch abgezogen bekommst (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) können als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Aber da gibts Höchstgrenzen, Alternativberechnungen zu einem 2004er Rechtsstand und dann wird das beste für den Steuerpflichtigen rausgesucht in der Veranlagung.

    Du müsstest von deinem Bausparvertrag zum Jahresende sone Bescheinigung und ne Anlage VL erhalten haben. Die tust du einfach zur Steuererklärung und in der Anlage N musst da noch eintragen dass du die dazu tust (auf Seite 3 Zeile 83, also ganz unten).


    Reinigungskosten für Arbeitskleidung sind grundsätzlich nur abziehbar, wenn du auch "Arbeitskleidung" als solches hast. Und dann kommsts auch noch drauf an was für welche. Eine fixe Pauschale hat die Rechtssprechung nicht hervorgebracht, da ja z. B. Polizeidienstkleidung anders gereinigt werden muss als z. B. die Kleidung von der Müllabfuhr (dient nur als Beispiel). Ich würd schauen, dass ich da ne Anlage zu mache. Zählen der Kleidungsstücke, schauen wieviel man in eine Waschmaschine bekommt, hochrechnen wie oft man nur die Arbeitskleidung gewaschen hat und dann würde ich pro Waschgang 2,50 Euro nehmen. Kann aber sein, dass du die 2,50 erklären musst.


    Grüße

    Zitat von fu86

    ET 15 ist ja auch Wahnsinn, haste davon n Bild?


    Ja, sobald ich heut nachmittag zu Hause bin lad ich die hoch.


    Zitat von fu86

    Aber ich will ja ohnehin 19, da sieht das ja alles anders aus


    Ja, größer :)

    Also mir gefallen beide Designs, aber dass ist ja nicht die Frage :)


    Also mein Dad fährt auf seiner E46 Limo mit M-Fahrwerk 7,5x18 ET 15. Reifen sind 225/40 ZR 18. Ich sag mal so, knapp ist noch untertrieben. Ohne Freund beim Tüv wird das nix ;)


    Weiß du willst 19er, aber vielleicht hilfts ja. Ich wed mal Bilder suchen wenn ich zu Hause bin.


    Grüße

    Grundsätzlich sind im Steuerrecht alle gleich :) Aber das Steuerrecht hat eigentliche keine Grundsätze ohne Ausnahmen.


    Grundsätzlich brauch man für seine Ausgaben immer Nachweise. Pauschal ohne Nachweis gehn die Kontoführungsgebühren für 16 Euro und die Arbeitsmittel mit 110 Euro. Der Rest sollte belegt werden. Die Telefonkosten mit pauschal 20 Euro je Monat gehn auch ohne Nachweis, alles was da wichtig ist, ist dass du Nachweisen kannst, dass du beruflich mit deinem privaten Anschluss telefonieren musst. Ich sag mal ne Telefonauskunftsdame, die hat es schwer das dem Finanzamt zu erklären, dass sie von zu Hause aus noch beruflich Telefonauskünfte geben muss oder so. Oder ein Kfz-Mechaniker hat es schwerer ein Arbeitszimmer zu Hause abzusetzen. Sobald dir Kosten entstanden sind, die beruflich veranlasst sind, kannst du die als Werbungskosten abziehn (sofern Nachweisbar).


    Was auch geht sind Handwerkerrechnungen für seine Wohnung oder Haus. Voraussetzung ist eine Rechnung und der Zahlungsnachweis durch Überweisung.


    Kinderbetreuungskosten kann man auch abziehn als Werbungskosten.


    Nen Steuerberater ist immer ratsam, wenn die ganze Angelegenheit einem übern Kopf wächst :-). Das Problem sind halt immer die Kosten. Grundsätzlich hat man mit der Einkommensteuererklärung eines normalen Arbeitnehmer mindestens zwei Stunden Arbeit (inkl. drucken, Brief schreiben und so). D. h. du musst min. die zwei Stunden bezahlen wenn der Steuerberater nett ist :) Wenn nicht, dann rechnet er nach Gegenstandswerten ab und dass kann dann auch schon mal kosten. Da bekommst 100 Euro Steuer wieder dank Steuerberater und musst 300 Euro an ihn bezahlen. Rechnet sich für die meisten "stinknormalen" Arbeitnehmer nicht.


    Hilfreich ist immer man kennt nen Steuerfuzi der einem das fürn schmalen Taler macht m3launch


    Wenn man ganz fit im Kopf ist und keine Angst davor hat, kann man auch son Steuerprogramm kaufen von Wiso oder Lexware und es selbst versuchen. Kosten so um die 30 Euro. Man brauch halt etwas Zeit und Lust zum nachlesen :-))

    Boa, gefährliches Halbwissen...


    Versicherungen sind nur als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig wenn es sich um sogenannte Personenversicherungen handelt, d. h. Krankenv., Pflegev. Unfallv., Privat-Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht (Kasko nicht).


    Was nicht geht sind Rechtsschutz, Wohngebäude und so.


    Alles im Mantelbogen Seite drei einzutragen.


    Als Werbungskosten zu deinen Einkünften kannst du alles was zum Erhalt und zur Sicherung der Einnahmen dient absetzen.
    - Kontoführungsgebühren, pauschal 16 Euro ohne Nachweis
    - Arbeitsmittel kannst 110 Euro ohne Nachweis absetzen (kann aber sein dass das gestrichen wird, je nach Finanzamt und Sachbearbeiter unterschiedlich)
    - Wenn du nen PC brauchst um zu Hause zu arbeiten kannst die Kosten des PC auf drei Jahre verteilen und den nicht privaten Teil davon absetzen,
    - Arbeitszimmer kann man als Werbungskosten ansetzen, wird aber 100% vom FA wieder gestrichen jedoch hat das Finanzgericht Münster derzeit beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren laufen, dass die derzeitige Regelung gekippt wird. Erfolgschancen stehn ganz gut und dann muss das FA das nachträglich noch anerkennen
    - Telefonkosten, sofern du nachweisen kannst, dass du betrieblich telefonieren musst von deinem privaten Anschluss, ohne Einzelnachweis sind 20 Euro monatlich möglich
    - Sofern du bestimmte Berufskleidung brauchst, die man im Privatbereich nicht tragen kann, kannst du die auch ansetzen, also Uniformen und so
    - Reinigungskosten dieser Arbeitskleidung
    - Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, Reisekosten (abzüglich Erstattungen vom Arbeitgeber)
    - und, und, und


    Grüße
    Chris

    Hallo,


    ich spiele mit dem Gedanken, mir ein Head-Up-Display nach zu rüsten. Ich weiß, nur Spielerei, aber ich spiele erstmal ja nur mit dem Gedanken.


    Hat jemand sowas ausm Zubehör-Handel schonmal gekauft und verbaut? Wie zufrieden seit oder wart ihr damit?


    Grüße