Beiträge von holgi993

    Abend,
    also soweit ich das gelesen hatte waren es hier im deutschen Lande 8cm Bodenfreiheit,
    ausnahmereelung für verformbare Anbauteile bis 7cm.
    Finde grad die TÜV-Richtlinie nicht, gibt es aber definitiv.


    Meist ist es aber sinnlos mit der Polizi eieiei oder den Tüvtüftlern rumzudiskutieren,
    wenn die das nicht wollen gibts immer Streß.
    Am besten nen Tüver finden, der das mit Bodenfreiheitsmaß Einträgt,
    mit dem Hinweiß auf die Richtlinien, dann kann man die anderen Eier und tüftler überzeugen,
    oder die Richtlinien immer Mitführen.


    LG
    Holger


    ----------


    hab ma schnell gegoogelt,


    weis nun wieder wo ich suchen muß.
    werd das die nächsten Tage machen.


    kleiner Ausschnitt


    " ...abweichend vom VdTÜV-Merkblatt 751 die Bodenfreiheit zu festen Teilen 8 cm und zu formelastischen Teilen 7 cm betragen muss(...)"


    steht da


    LG
    Holger


    ----------


    so,
    Beispiel vom Gutachten KW-Clubsport, da sind die 8cm schon mal fix.
    Beispiel Einbauanleitung die ganzen Abstände von den Leuchten
    und Nummernschildern.
    Und die Einstellanleitung
    sind insgesamt 3PDF´s die könnt ihr euch ja selber anschauen.


    das mit den 7cm für "Weichteile" hab ich nicht gefunden,
    eventuell in dem anderen Forum mal nachhaken.(sieh oben)


    LG
    Holger