Nick nicht falsch verstehen, ich jammer hier ja nicht rum weil ich erwischt wurde. Ich war mir ja im Klaren das es Verboten ist. Mich wundert (ärgert) nur die Willkür mit der hier Kasse gemacht wird.
Strose das hier steht genau in dem Brief:
Tatbestand:
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§19 Abs. 5, §69a StVZO; §24 StVG; 214a.2 BKat
Bermerkungen:
Sie färbten die Rücklichter Ihres PKW mit Lack ein. Sie konnten kein Lichttechnisches Einzelgutachten nachweisen. Es veränderte sich der Lichtaustritt in Form und der Intensität. Die Reflektoren wurden dadurch nutzlos. Ersatzreflektoren waren nicht angebracht.
Beweismittel: Foto
Strafe alles in allem 118,50 € und 3 Punkte