Hab in nem anderen Forum heute was gelesen, konnte aber nicht so ganz nachvollziehen ob das lediglich eine verrückte Idee, oder tatsächlich machbar ist:
Und zwar ging es um die Frage, ob man ein Auto auf einen anderen Landkreis zulassen kann, wenn man dort ein Postfach besitzt. Das Fahrzeug wäre ja weiterhin in Deutschland zugelassen, also auf jeden Fall schonmal keine Steuerhinterziehung...
Aber geht das tatsächlich, oder ist das so nicht möglich?