Zitat von Free-Riderauch hie rgilt:
etwas illegales wird durch eine falsche eintragung nicht legaler.
ich hatte auch bei dem einen wagen damals ne ABE dazu...hat mir dennoch nix genützt.
fakt ist: vorne darf absolut nix getönt werden über die vom gesetzgeber zulässige tönung hinaus. und diese zulässige tönung erfüllen alle üblichen autoglasscheiben bereits seit anfang der 90er jahre. somit bleibt kein spielraum für eine weitere abdunklung.
So sieht da aus!