Ich habe da eine ganz dringende wichtige Frage. Müssen in einem öffentlichen Gebäude (Saal vom Amt) alle Schukosteckdosen gekennzeichnet sein? Es geht darum das mir zwei sehr teure Lichteffektgeräte kaputt gegangen sind weil eine Steckdosen nicht gekennzeichnet war das sie mit einem Dimmer ausgestattet ist. Diesen Dimmer habe ich nicht gesehen und ich wusste auch nicht das es ihn gibt. Ich bin davon ausgegangen das es ganz normale Steckdosen sind. Aber nun sind durch die Spannungsschwankungen , Platiene, Trafo und Entladungslampen durchgeknallt. Und wie sollte es anders sein will der KSA (kommunaler Schadensausgleich) nicht zahlen. Das kotzt mich ganz schön an...
Und nun meine Frage, müssen Steckdosen in öffentlichen Gebäuden nicht nach DIN VDE 0100 gekennzeichnet sein, erst recht wenn sie dimmbar sind????