§ 306d Fahrlässige Brandstiftung
Somit muss von Amts wegen eine Strafanzeige erfasst und auch ermittelt werden. Meiner Erfahrung nach werden solche "Straftaten" von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ob durch Zahlung eines Strafbefehls oder ohne Kosten entscheidet jedoch die zuständige StA.
mein ich doch und ich hoffe das dass gericht ( wenn das überhaupt dahin gelangt) besseres zu tun hat