H-Kennzeichen - Der allgemeine Thread zur Oldtimerzulassung ( § 23 StVZO )

  • Servus zusammen,


    da ich momentan selbst an der H-Zulassung dran bin und viele von euch bestimmt in den nächsten Jahren folgenden werden / möchten, dachte ich, dass bei uns im Forum noch ein allgemeiner Austausch-Thread rund ums Thema H-Zulassung für den E36 fehlt :)


    Ich habe mal ein paar Infos zusammengefasst/rausgesucht worüber es bei einer Oldtimergutachten nach § 23 StVZO geht.


    Freue mich auf einen moderaten Austausch :)


    Beste Grüße


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    Das Oldtimergutachten (§ 23 StVZO) bei Kfz-Prüfstellen oder vom Kfz-Sachverständigen

    Oldtimer genießen als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ gesetzlich und steuerlich entscheidende Vorteile. Damit ein mindestens 30 Jahre altes Kraftfahrzeug als ein Oldtimer im Sinne von § 2 Nr. 22 FZV vom Staat anerkannt und für den Straßenverkehr zugelassen wird, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Inwieweit diese gegeben sind, belegt das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO. Dieses Gutachten wird für die offizielle Einstufung von einem Kraftfahrzeug als Oldtimer verlangt. Im Folgenden erhalten Sie alle relevanten Informationen über das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO, einschließlich zum Einsatzzweck, zur Untersuchung und zu den Prüfstellen.


    Das Oldtimergutachten und wofür es benötigt wird

    Das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO ist erforderlich, um ein Fahrzeug als Oldtimer und als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut einzustufen. Ein Fahrzeug gilt nach § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) grundsätzlich als Oldtimer, wenn es:

    • vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal in Verkehr kam,
    • weitestgehend dem Originalzustand entspricht,
    • über einen guten erhaltungswürdigen Zustand verfügt und
    • der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.


    Diese Bedingungen müssen gemäß § 23 StVZO durch eine Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (aaSoP) oder durch einen Prüfingenieur (PI) an dem Fahrzeug festgestellt werden. Die maßgebliche Grundlage für die umfassende Untersuchung bildet die „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO“, die zum 01. November 2011 von dem „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“ aktualisiert wurde. Die Ergebnisse werden in dem Oldtimergutachten dokumentiert.

    Die offizielle Anerkennung eines Fahrzeuges als Oldtimer ist für den Erhalt von dem H-Kennzeichen oder dem roten 07-Oldtimerkennzeichen notwendig. Bei der Beantragung dieser Kennzeichen muss das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO vorgelegt werden. Dieses Gutachten ist von einem Wertgutachten für Oldtimer zu unterscheiden.


    Das Oldtimergutachten als Voraussetzung für das H-Kennzeichen

    Für ein als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut anerkanntes Fahrzeug kann das H-Kennzeichen beantragt werden. Das H-Kennzeichen markiert das Fahrzeug als „Historisches Fahrzeug“. Mit diesem genießt das betreffende Fahrzeug einen vorteilhaften Status. Oldtimer mit einem H-Kennzeichen dürfen uneingeschränkt in allen Umweltzonen fahren – und zwar ohne eine entsprechende Umweltplakette.

    Fahrzeughalter von Oldtimern profitieren auch finanziell von einem H-Kennzeichen. Die jährliche Kfz-Steuer wird nur in einem geringen Pauschalbetrag erhoben. Dieser beträgt für Oldtimer Motorräder 46,02 Euro und für Oldtimer Pkw sowie alle anderen Oldtimer-Fahrzeugtypen 191,73 Euro pro Jahr (§ 9 Abs. 4 Kraftfahrzeugsteuergesetz, Stand 2017). Sehr häufig werden zudem auch von den Versicherungen niedrigere Beiträge für einen Oldtimer mit H-Kennzeichen angesetzt. Eine Voraussetzung für den Erhalt von dem vorteilhaften H-Kennzeichen stellt das positive Oldtimergutachten nach § 23 StVZO dar.


    Das Oldtimergutachten als Voraussetzung für das rote 07-Kennzeichen

    Oldtimer, für die das 07-Kennzeichen in Gestalt eines roten Nummernschildes beantragt werden soll, benötigen ebenfalls das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO. Seit dem 1. März 2007 muss auch hierfür das Fahrzeug ein Mindestalter von 30 Jahren aufweisen. Zuvor reichte ein Alter von mindestens 20 Jahren aus. Dieses rote Kennzeichen ist vor allem als Wechselkennzeichen für Halter und Sammler interessant, die mehrere Oldtimer besitzen und diese abwechselnd nur gelegentlich fahren. Im Gegensatz zum H-Kennzeichen dürfen Oldtimer mit dem 07-Kennzeichen nicht alltäglich und auch nicht überall gefahren werden.


    Der Umfang des Oldtimergutachtens

    Das Oldtimergutachten erfordert eine Untersuchung nach der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO, in der die Originalität der Hauptbaugruppen sowie der Pflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeuges begutachtet werden. Für diese Begutachtung liegt ein Anforderungskatalog vor, der als allgemeiner Rahmen einheitlich die Anforderungen und Beurteilungskriterien definiert. Je nach Situation des Fahrzeugs umfasst die Begutachtung nach § 23 StVZO zudem eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO oder eine offizielle Hauptuntersuchung (HU) oder eine Vollabnahme nach § 21 StVZO.

    Art und Umfang der Untersuchungen für das Oldtimergutachten in folgenden Situationen:

    • 1. Das Fahrzeug verfügt über eine Zulassung

      Es ist eine Begutachtung gemäß der Richtlinie zu § 23 StVZO und eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchzuführen.
    • 2. Das Fahrzeug wurde außer Betrieb gesetzt und soll wieder zum Verkehr zugelassen werden

      Es ist eine Begutachtung gemäß der Richtlinie zu § 23 StVZO sowie eine Untersuchung im Umfang einer HU nach § 29 StVZO unter der Beachtung der Anforderungen nach § 14 Abs. 2 FZV (Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung) vorzunehmen.
    • 3. Das Fahrzeug soll nach einer Zulassung im Ausland in Deutschland zugelassen werden

      Es muss eine Begutachtung gemäß der Richtlinie zu § 23 StVZO und eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO unter Beachtung der Anforderungen nach § 7 FZV durchgeführt werden.
    • 4. Das Fahrzeug benötigt grundsätzlich eine Betriebserlaubnis

      Es muss eine Begutachtung gemäß der Richtlinie zu § 23 StVZO und eine Vollabnahme nach § 21 StVZO zur Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge durchgeführt werden.
    • 5. Das Fahrzeug besitzt keine Zulassung und soll ein rotes Oldtimerkennzeichen erhalten

      Es ist eine Begutachtung gemäß der Richtlinie zu § 23 StVZO und eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchzuführen.


    In dem Oldtimergutachten nach § 23 StVZO wird neben der Begutachtung für die Einstufung als Oldtimer auch angegeben, ob und welche zusätzlichen Pflichtuntersuchungen vorgenommen wurden.


    Die Analyse und Dokumentation der Begutachtung zur Einstufung als Oldtimer

    Zur Einschätzung der Originalität des Fahrzeuges und seines Pflege- und Erhaltungszustandes wird eine Begutachtung nach den Anforderungen der Richtlinie zu § 23 StVZO vorgenommen. Was alles im Rahmen dieser Begutachtung geprüft werden muss, ist in einem Anforderungskatalog festgelegt. Die einzelnen Prüfpunkte und ihr jeweiliges Beurteilungsergebnis werden in dem Oldtimergutachten dokumentiert.

    Das Oldtimergutachten analysiert und dokumentiert folgende Prüfpunkte:

    • 1. Die Fahrzeugidentität (Fahrzeugdaten)
    • 2. Die Zustände der Hauptbaugruppen des Fahrzeugs
      • Aufbau und Karosserie (Außenhaut, Lack, Karosserie)
      • Rahmen und Fahrwerk
      • Motor und Antrieb
      • Bremsanlage
      • Lenkung
      • Reifen und Räder
      • Elektrische Anlage (lichttechnische Einrichtung, Radio, sonstige Ausstattungen)
      • Innenraum (Sitze, Gurte, Armaturenbrett, behindertengerechte Bedienung)
      • Pflege- und Erhaltungszustand in Abgrenzung zu normalen alten Fahrzeugen
    • 3. Die spezifischen Besonderheiten bei Motorrädern (Kraftstofftank, Abgasanlage, Sitz/Sitzbank)
    • 4. Die spezifischen Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen (Aufbau, Lack)

    In den einzelnen Hauptbaugruppen wird geprüft, ob die einzelnen Elemente original, zeitgenössisch oder eine zulässige Umrüstung/Nachrüstung sind und entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorliegen. Zudem werden in dem Oldtimergutachten zu den einzelnen Hauptbaugruppen eventuelle zugehörige Abweichungen vom Originalzustand dokumentiert.


    Das Ergebnis der Begutachtung

    Der Gutachter beurteilt am Ende des Oldtimergutachtens, ob das betreffende Fahrzeug ein Oldtimer und kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut im Sinne von § 23 StVZO ist oder nicht. Zudem werden die Vermerke zu dem Bericht der Hauptuntersuchung oder dem Gutachten nach § 21 StVZO oder zu dem Nachweis über die erteilte Einzelbetriebserlaubnis in dem Ergebnis des Oldtimergutachtens dokumentiert. Seit 2011 wird zur Vereinfachung auf eine Bewertungsskala verzichtet, da diese zudem für die Erteilung von einem Oldtimerkennzeichen irrelevant ist. Das positive Ergebnis des vollständigen Oldtimergutachtens ist für die Zulassungsbehörde vollkommen ausreichend.


    Wer kann das Oldtimergutachten ausstellen?

    Das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens kann von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (aaSoP) von einer Technischen Prüfstelle (TP) oder auch von einem Prüfingenieur (PI) von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (aaÜO) ausgestellt werden. Diese befugten Gutachter führen die Begutachtung samt Beurteilung durch und stellen das Oldtimergutachten als Dokument aus.



    Quelle: https://kfz-serviceportal.de/l…dtimergutachten-23-stvzo/

  • Shaguar

    Hat den Titel des Themas von „H-Kennzeichen - Der allg. Thread zur Oldtimerzulassung“ zu „H-Kennzeichen - Der allgemeine Thread zur Oldtimerzulassung ( § 23 StVZO )“ geändert.
  • Danke! Sehr Interessant.

    Am Montag geht der C126 von meinem Dad zum Tüv. Nach 20 Jahren standzeit und einer vollrestauration soll er wieder auf die strasse.

    Es wird ne komplettabnahme inklusive H Gutachten.


    Er strebt auch das 07er Kennzeichen an.

    • Offizieller Beitrag

    Nur soviel zum 07er, unkommentiert bleibt insbesondere der letzte Satz:


    Mit einer H-Nummer darf man immer und überall fahren, bei "07" ist die Nutzung streng beschränkt. Es dürfen nur Oldtimertreffen, -ausfahrten und -rallyes angesteuert und bestritten werden. Außerdem erlaubt sind Probe und Prüfungsfahrten sowie Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung. Zum Nachweis ist ein Fahrtenbuch zu führen. Fahrzeuge mit 07 sind von der HU-Pflicht befreit.

  • da ich seit über vier jahren ein auto mit h-zulassung bewege möchte ich nur mal kurz anmerken das es eigentlich keinen grund gibt einen e36 mit h anzumelden. steuerlich bringt es bei den meisten nämlich nichts, kostet unter umständen sogar mehr. eigentlich hat es in meinen augen mehr nach- als vorteile. man hat zb keine sf einstufungen sondern immer 100%. dazu kommt das die meisten versicherer nur als zweitwagen versichern. das heißt man brauch noch einen „dayli“ angemeldet. hat man nur einen weiteren wagen zb den der frau oder einen firmenwagen wirds schon schwer.

    die meisten euro1 motoren bekommt man ja dank klr auf euro2 und dann ist man bis 3l hubraum besser mit normaler zulassung aufgehoben. damit kommt man auch in jede umweltzone.


    viele freuen sich einfach über ein h und sehen es als art bestätigung, ich finde es schränkt mehr ein bei der individualisierung und anmeldung.

    das ist natürlich nur meine bescheidene meinung.

  • naja die vorteile eines h kennzeichens sind ja haupsächlich die das man einen fixen steuersatz hat, der für autos ohne kat meist sehr günstig ist und man in umweltzohnen kommt.

    manchmal wird argumentiert das die versicherung bei solchen fahrzeugen bessere tarife hat, aber oldtimer tarife bekommt man bei vielen versicherern auch ohne h zulassung. die occ bietet sowas meines wissens nach zb an.


    ich finde persöhnlich auch das an modellreihen die ab den 90ern produziert wurden kein h vergeben werden sollte. die autos sind einfach schon viel zu modern. viel hat sich die letzten 30 jahre nicht getan, wenn man bedenkt was es davor für entwicklungsstufen gab.

    manchmal hab ich den einsruck als wären nur die radios und lampen „besser“ geworden 😅

  • Da mein M3 ein relativ frühes Modell von 1993 ist strebe ich in knapp 1 Jahr und 4 Monaten auch die H-Zulassung an.


    Der Zustand ist wirklich gut, Rost gibt es nirgendwo zu finden.

    Allerdings plane ich in diesem Winter ggf. eine Änderung auf ein anderes Fahrwerk und BBS RC090.


    BBS RC090 sollten kein Problem darstellen.

    Beim Fahrwerk bin ich unschlüssig, wird der TÜV ein aktuelles KW V2 als nicht zeitgemäß ansehen? Ich weiß nicht wann härte-verstellbare Gewindefahrwerke auf den Markt kamen? Jemand eine Idee?

    96er 323i Bostongrün - noch Daily - in kürze in Rente und warten auf H-Zulassung

  • was kostet so ein m3 euro1 steuern? denke die meisten fahren sowas ja eh nur auf saison. ansonsten ist der 3l m3 dank fehlender möglichkeit auf euro2 zu kommen ein passendes h auto.

    gewindefahrwerk sollte kein problem darstellen, am besten man hat eine bescheinigung vom hersteller. h&r ist da zb ziemlich fit. da bekommste auch aufm e28 gewinde mit h zulassung eingetragen.

    styling 5 is ja ne oem felge die zeitgemäß ist, da gibts keinen ärger.

    generell kann man sich merken das alles mit erstzulassungs datum +10 jahre danach legal einzutragen geht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab mich jetzt auch mal ein wenig damit befasst die letzten Tage, ich wollt evtl meinen 91er 318i auf H Kennzeichen zulassen


    Lohnt sich in dem Fall nicht, ich Zahl 123€ jährlich Oldtimer Versicherung, meine Versicherung benötigt kein H Kennzeichen dafür, lediglich bilder vom Auto im Originalzustand. Sind da wohl kulanter wie bei der youngtimerversicherung was Gebrauchsspuren angeht


    Steuer sind’s 132€, mit H wären es 190. lohnt sich in dem Fall dann bei mir nicht

  • Nachdem was ich mitbekommen hab lohnt es sich momentan eigentlich nur für Fahrzeuge ohne Kat.

    Selbst bei E30 mit Kat macht es den Kohl nicht fett. Zumindest nicht für mich, da ich meine eh behalten will. Höchstens wenn ich mal 07er Kennzeichen haben will, wenn ich das richtig verstanden hab.

    (OO[][]OO) ... my first love E30

    E30 316i 1.8 M10 2türer Zinnoberrot

    E30 316i 1.8 M10 4türer Diamantschwarz

    E36 320i M52 Touring Moreagrün

    E36 318i M43 Cabrio Montrealblau

    E39 520i M52 Touring Titansilber