Wer hat 245 35 ZR17 Continental Sport Contact (werden nicht mehr produziert)

  • Hallo zusammen,


    Ich habe in meinem Fahrzeugschein die Reifenkombi 215 40 ZR17 VA sowie 245 35 ZR17 HA eingetragen und zwar NUR in Verbindung mit Continental Sport Contact Reifen.

    Meine Frage an euch: Kennt jemand einen der die 2 Reifen 245 35 ZR17 von Conti noch irgendwo liegen hat?

    Es gibt zwar welche von Hankook aber die werden mir aufgrund der spezifischen Eintragung nichts bringen.

    Ich will auf keinen Fall alles neu eintragen lassen weil es heutzutage fast unmöglich ist meine derzeitige Konfigurierung eintragen zu lassen. :D


    Ich bin für jede Hilfe dankbar und wenn jemand die Reifen hat werden wir uns sicher preislich einig ;)


    Danke euch :thumbup:

  • So viel ich weiß, gilt die Reifenbindung doch schon lange nicht mehr. Nur noch die Größe ist entscheidend. Bin mir da aber nicht zu 100% sicher.

    Doch die Bindung zählt laut TÜV noch wenn man die Rad Abnahme in Verbindung mit einem Fahrwerk etc hat. Grund ist das die damalige Prüfung nur auf Contis erfolgte. Bei anderen Herstellern hat man andere breiten nach dem aufziehen. Sie fallen unterschiedlich aus sozusagen. Dann besteht die Gefahr das die schleifen.

    Ich weiß noch das die Contis damals extrem schmal waren und gerne für Tuning etc genutzt wurden.

  • Seltsam, das hier habe ich so im Netz gefunden:


    Einige Motorrad- und PKW-Hersteller schreiben im Fahrzeugschein ein Reifenfabrikat vor, wobei nicht nur bestimmte Reifengrößen, sondern auch nur bestimmte Reifenfabrikate und Ausführungen eingetragen und somit zugelassen wurden. Meistens handelte es sich um Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 230 km/h. Begründet wurde diese Maßnahme immer mit dem Argument der Sicherheit aufgrund von umfangreichen und vergleichenden Reifentests mit dem betroffenen Fahrzeug.



    Diese Einschränkungen haben laut Deutscher Gesetzgebung nur für Sommerreifen gegolten. Es durften größengleiche Winterreifen (M&S) von anderen Reifenherstellern auf von Fabrikatsbindung betroffenen Fahrzeugen montiert werden. Mit Schreiben vom 4. Februar 2000 und mit Wirkung ab 1. März 2000 hat die Europäische Kommission die bestehende Reifenfabrikatsbindung für nicht zulässig erklärt.

    Die Bestimmungen der Artikel 4, 5 und 6 der seit August 1997 in nationales Recht umgesetzten EG-Richtlinie 92/23, lassen keine Möglichkeiten für eine derartige Einschränkung zu.



    Eine Fabrikationsbindung wäre demnach unzulässig und es kommen auch keinerlei Übergangsfristen zum Tragen. Das bedeutet, dass in den Fahrzeugpapieren von neuen Fahrzeugen ab sofort keine Reifenfabrikatsbindungen mehr eingetragen werden dürfen. Die derzeit noch vorhandenen Eintragungen haben keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlung zu betrachten. Diese Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung bedeutet gleichzeitig auch, dass nun der Fahrzeughalter, wie er ohnehin grundsätzlich für den verkehrs- und betriebssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen hat, auch dafür verantwortlich ist, dass bei der Verwendung von Reifen, die nicht der eingetragenen Ausführung entsprechen, keine Sicherheitsprobleme entstehen.


    Hier noch der Link: https://www.reifensuchmaschine…ifen_fabrikat_bindung.htm

  • Toller Text. Vielen Dank dafür.


    Das hört sich erstmal vielversprechend an. Jedoch kommt dann eben bei dem Punkt, man sei für die Verkehrssicherheit ab dem Datum selbst verantwortlich das große Problem. Die Eintragung verstehe ich somit nahezu als nichtig und ich denke ich muss die Sache neu bewerten lassen. Und die Räder sind so breit das lassen die beim TÜV heutzutage nicht mehr durchgehen. Weiß ich auch aus Erfshrung mit meinen früheren Autos. Vor allem die Verbindung mit Gewindefahrwerken etc wird problematisch.


    Ich muss mich halt rechtlich zu 100% abgesichert haben. Bin im Außendienst tätig und darf meine Karte nicht wegen eines Sonntags Autos riskieren :P


    Ich habe im übrigen mal meinen Fahrzeugschein und die dementsprechende Frage zum TÜV geschickt mit der Hoffnung auf Klarheit.

    Ich werde dann hier weiter berichten.


    Die Frage bleibt trotzdem, wer hat solche Reifen? ||

  • Die M3's haben ja auch eine Reifenbindung mit Michelin gehabt, ich fahre keinen Michelin mehr, wichtig ist nur die Reifenfreigabe für Felge/Fahrzeug vom Reifenhersteller im Handschuhfach. Damit gibt es keine Probleme beim TÜV.

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  • Die M3's haben ja auch eine Reifenbindung mit Michelin gehabt, ich fahre keinen Michelin mehr, wichtig ist nur die Reifenfreigabe für Felge/Fahrzeug vom Reifenhersteller im Handschuhfach. Damit gibt es keine Probleme beim TÜV.

    Das stimmt. Bei denen die vom Werk aus diese Reifen vorgeschrieben hatten greift meines Wissens nach der Text den Sick Nick hier gerade freundlicherweise gepostet hat.

    Ich glaube aber das bei einer Eintragung mit Zubehörfelgen und Gewindefahrwerk eben aufgrund von passgenauigkeit mit Kotflügel und Fertigungstoleranzen der Reifen evtl. Eben dann neu begutachtet werden muss...


    Aber ich warte mal auf die Antwort vom TÜV Nord...


    Wenn das aber stimmt das ich den Hersteller wechseln kann fällt mir ein Stein vom Herzen...

  • Ich bin mal auf die Antwort gespannt. Für mich liest sich das nämlich so, das es eben aufgrund eines EU rechtes keine Herstellerbindung mehr gibt. Das bedeutet für mich unabhängig davon ob es eine Einzelabnahme oder Herstellervorgabe ist. EU recht vor D recht würde ich da behaupten. Allerdings bin ich kein Jurist und im Zweifelsfall kommt es leider immer auf den Prüfer an. Das Problem kenne ich auch gut genug.

  • Ich bin mal auf die Antwort gespannt. Für mich liest sich das nämlich so, das es eben aufgrund eines EU rechtes keine Herstellerbindung mehr gibt. Das bedeutet für mich unabhängig davon ob es eine Einzelabnahme oder Herstellervorgabe ist. EU recht vor D recht würde ich da behaupten. Allerdings bin ich kein Jurist und im Zweifelsfall kommt es leider immer auf den Prüfer an. Das Problem kenne ich auch gut genug.

    Ja genau. Ich hab da auch äußerst schlechte Erfahrungen gemacht. Zb. Bei einem Prüfer alles machen lassen. Wochen später mit Polizei zum gleichen Prüfer. Auto natürlich unverändert. Mit Polizei im Nacken das Auto stillgelegt. Leider hatte ich da noch keine Rechtschutz und war zu jung und zu blöd...?(

  • Moin zusammen. Kurzes Update.

    TÜV Nord sagt es muss zb ein anderes Fabrikat montiert werden und die Eintragung erneut geprüft werden und dann dementsprechend geändert werden.

    Da es eben in der damaligen Begutachtung nur mit Contis aufgrund der Breite, Passgenauigkeit beim verschränken etc geprüft wurde...

    Also leider Hauptgewinn...


    Also wer noch die passenden Contis hat, bitte her damit... ^^