beim Auspuffbauer in die Schei....e gegriffen.

  • Guten Tag Gemeinde,


    ich könnte mal Schwarmwissen gebrauchen.

    Wie der ein oder andere weiß bin ich ja beim Motorumbau. Dadurch das ich

    meine Automatik behalten will, passt die originale M3 Anlage nicht. Ich habe

    also entsprechende Originalteile gekauft und wollte mir einen Auspuff anfertigen

    lassen.


    Ich habe mir also eine Auspuffbauer in meiner Nähe ausgesucht und habe am

    04.08 mein Auto dort hin gebracht. Ist/war eine offizielle Firma, besteht seit 2000

    und ist bei google zu finden wenn man nach "neu isenburg sportauspuff" suchen

    würde. Ausgemacht war eine Umbauzeit von 2 Wochen. Ab dann habe ich versucht

    ihn telefonisch/per Mail zu erreichen, ohne Erfolg. Ich bin dann hin gefahren, keiner

    da, Türen verbarrikadiert. Mit den Nachbarn gesprochen. Die bestätigten mir das

    ich nicht der einzige bin der den Besitzer sucht.

    Nach ein wenig recherchieren habe ich den Vermieter aufgetan. Der eröffnete mir

    das er eine Räumungsklage gegen den Mieter laufen hat und ihn auch nicht erreicht.

    Na, bravo. Auto steht in der Halle. Hoffe ich.


    Gut einbrechen darf ich nicht, also werde ich so vorgehen.


    Papiere zusammensuchen -->Auto, Teile die ich beigestellt habe.

    Anzeige, aber welche? Diebstahl/Unterschlagung?

    Prüfen ob ich das mit der Räumungsklage des Vermieters verknüpfen kann.

    Rechtschutzversicherung, Deckung anfragen.


    Würdet ihr weitere Schritte einleiten? Wenn ja welche?

    Oder zumindest zu prüfen ob mein Auto noch in der Halle steht?

    Ideen um das Verfahren, um an mein Auto zu kommen, abzukürzen?

    Ich rechne hier mit min 5-6 Monaten


    Tja, da habe ich wohl gerade Pech.


    Gruss Jürgen

    Was ist das größte Problem der Deutschen? Unwissenheit oder Gleichgültigkeit?

    .

    Weiß ich nicht, ist mir auch egal.

    Einmal editiert, zuletzt von Angstbremser ()

  • Es wird Dich zwar nicht beruhigen, würde es mich auch nicht - aber seit dem 04.09. sind erst 6 Tage vergangen.


    Der Auspuffbauer liegt also noch in der abgesprochenen Frist. Noch gibt es da m.E. wenig rechtliche Handhabe.


    Überzieht er die Frist, kannst Du ihm eine weitere stellen und dann rechtlich vorgehen. Er muss Deinen Auspuff ja nicht zwingend in der Halle bauen, die ihm gekündigt wurde.

  • Den gleichen Fall hatte ich auch mit meiner Heckklappe beim Lackierer, die war in der Halle und der Vermieter hat dort abgeschlossen ...


    Musste abends zu dem Vermieter hinfahren und Beweisen das es mir gehört ..


    In deinem Fall würde ich den Vermieter ausfündig machen und auch Beweisen das es dein Fzg ist...


    Mies sowas, hoffe du kriegst es.. Ansonsten würde ich mal bei der Polizei anrufen und nachfragen..

  • Also wenn der Vermieter mir die Bude nicht öffnen möchte, würde ich mir das Auto holen...


    aber das soll keine Aufforderung zu einer Straftat sein...aber beim Auto hört der Spaß auf

    96er 323i Bostongrün - noch Daily - in kürze in Rente und warten auf H-Zulassung

  • Das hat eher weniger mit wollen zu tun. Solange ein Mietverhältnis besteht, hat der Mieter Hausrecht und der Vermieter darf nicht einfach rein. Umgekehrt - falls Du Wohnungsmieter bist - fändest Du es sicher auch nicht lustig, wenn der Hauseigentümer mal eben nach seinem Haus schauen will. Kann er zwar aber nur nach Terminvereinbarung mit 14 Tagen Vorlauf oder evtl. bei drohender Gefahr.


    Ansonsten ... (was ich jetzt denke, schreibe ich nicht in einem öffentlichen Forum ;))

  • die Gedanken habe ich natürlich auch. Aber da bei mir was zu holen ist wird

    ein Einbruch entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Und nix anderes

    ist es wenn ich mir mein Auto aus der verschlossenen Halle hole. Außerdem kann

    der Vermieter ja nicht wissen ob an dem Auto nicht schon was gemacht wurde und

    ich dem Mieter noch Geld schulde.

    Mit dem Anwalt habe ich gesprochen. Das wird das übliche Prozedere. Versuchen einen

    Titel zu bekommen und das Auto raus holen. Mit ein wenig Glück kann das über ein

    beschleunigtes Verfahren erwirkt werden. Der Anwalt glaubt aber eher nicht, da die

    Gerichte es in solchen Fällen nicht so eilig haben. Zeithorizont sieht er ebenfalls so

    bei 5-6 Monaten, eventuell eher sofern wir in die Räumungsklage des Vermieters mit

    einsteigen können, da diese ja schon läuft.

    Problem ist nur das mein Auto ja nicht zur Mietsache gehört sondern, solange es in

    der Halle steht, zum "Eigentum" des Mieters.


    Bleibt blöd

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    .

    Weiß ich nicht, ist mir auch egal.

  • auch mein Gedanke, da die Räumungsklage aber

    schon lief als ich mein Auto abgab, eher unwahrscheinlich.

    Desweiteren habe ich ja noch jemanden gesehen der bei

    oder mit ihm arbeitet, der hätte ja zumindest informieren können.

    Und auch wenn er im sterben liegt möchte ich mein Auto zurück.

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    .

    Weiß ich nicht, ist mir auch egal.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Anzeige bringt Dir gar nix, der soll ja nicht bestraft werden, Du willst Dein Auto haben. (Im schlimmsten Fall wandert Dein Auto als Beweismittel in die Verwahrstelle) Legal nur über einen vollstreckbaren Titel und den Gerichtsvollzieher zu machen. Könnte sinnvoll sein, mit den (Ex)Betreiber zu sprechen. Schliesslich will er auch keinen Stress. Macht halt Arbeit und kostet auch Zeit, dessen Wohnort zu ermitteln.

  • naja, sprechen würde ich gerne, erreiche ihn aber nicht.

    Auch die die ich gesprochen habe, Vermieter / Nachbarn

    erreichen ihn nicht. Ist wie vom Erdboden verschluckt.

    Privatadresse kenne ich nicht sonst wäre ich schon hin gefahren.

    EMail kommt zurück, Adresse HP stimmt nicht mehr, Soziale

    Netzwerke Fehlanzeige.

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  • Wenn der Werkstattbetreiber gänzlich verschwunden bleibt, könnte das helfen. Vielleicht ist er ja vor irgend welchen Problemen davon gelaufen und will am anderen Ende der Welt ein neues Leben anfangen ...


    Nach einer Weile ausbleibender Mietzahlungen wird die Räumungsklage wirksam, der Vermieter darf per Gerichtsbeschluss in sein Haus. Steht Dein Auto tatsächlich da drin, wirst Du es bei der Gelegenheit zurück erhalten.


    Viel Erfolg.

  • Angstbremser, Frage beim Gewerbeamt. Schließlich muss da eine Adresse vom Inhaber oder Geschäftsführer hinterlegt sein. Sofern GmbH oder UG, auch Mal ins Handelsregister schauen. Ggf. mit der zuletzt bekannten Anschrift beim Meldeamt nachfragen.

    Anfragen bei diversen Ämtern wird nach DSGVO etwas schwer werden.
    Öffentliche Register, in Österreich z.b. die Wirtschaftskammer ist da was anderes, würd ich auch mal suchen und gegebenfalls bei der Privat Adresse aufkreuzen.

    Sowas ist echt beschissen, hoffe das Klärt sich schnellstmöglich auf und mitn Bimmer ist soweit nichts passiert!
    Kopf Hoch, am ende wird immer alles gut! Auch das geht Vorbei!