Im Umrüstkatalog: https://www.google.de/url?sa=t…Vaw3kmSuJS8GpA9GYqd75ct3S
steht doch werkseitig freigegeben, muss das trotzdem eingetragen werden?
Auf Seite 53 unten steht es im Hinweis. Es geht um die in der ABE des jeweiligen Fahrzeugs eingetragen Rad-Reifenkombinationen.
Luftmengenmesser
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Erst einmal vielen Dank für die Hilfe. Ich fahre heute Abend beim TÜV vorbei. Mal sehen was die dazu sagen.