Welche M-Felgen gab es für den M3 1995 ?

  • Wer so speziell die Originalen haben möchte, wird wohl eher keine Spurplatten verwenden, oder ?

    Das Felgendesign an sich hat ja nichts mit der Spur zu tun, etwas "satter" im Radhaus stehen ist schon was schönes.

    Grundlegend wäre es für mich auch ohne Spurplatten gegangen, aber Gewindefahrwerk...

    96er 323i Bostongrün - noch Daily - in kürze in Rente und warten auf H-Zulassung

  • Die Styling 24 sind immer geschmiedet, Hersteller ist Fuchs, die Felgen sind angenehm leicht.


    Wenn in der Ausstattungsabfrage nichts steht, waren beim Coupe 3.0 Styling 22, beim Coupe 3.2 Styling 39, bei allen Cabrios Styling 24 poliert, bei der Limo Styling 23 ab Werk montiert.

  • Meiner ist ein Coupe. Gerade nochmal geschaut, Baujahr war doch 1994. Also müsste es ja dann als Serie die Styling 22 gewesen sein.

    Er wurde halt auf Stahlfelgen ausgeliefert, deswegen steht nichts in der vin, aber so habe ich die Auswahl dann zwischen den 22 und 24.

    Ein M3 auf Stahlfelgen ausgeliefert?

  • Stahl gabs natürlich nicht - die ersten 17 Zoll Stahlfelgen gabs eh erst im Zubehör für den E46 330d/i.


    Bei den Styling 24 kenn ich ab Werk nur zwei Varianten:

    immer 7,5 und 8,5x17, entweder lackiert mit Schriftzug fürs Coupe oder poliert ohne Schriftzug für Cabrio und Limo.

  • Stahlfelgen gab es nicht am M3 und nicht in 17 Zoll, welche aber am M3 nötig sind.

    Steht nichts in der VIN-Abfrage, gehe ich davon aus, dass Standard-Serien-Felgen drauf waren, also Styling 22 in 7,5x17 mit 235/40-17-Bereifung (Michelin Pilot SX MXX3 ;) ).

  • Die Felgen stehen in meiner VIN auch nicht drin.


    Ich würde gerne mal das Thema mit der Reifenfreigabe ansprechen:

    Die M3´s die ich gesehen habe hatten im Fahrzeugschein immer einen eigenen Eintrag *nur mit Michelin MXX.....*.


    Als ich bei meinem M3 damals ein paar alte Tuning-Sünden austragen lassen wollte (Auspuffanlage, Fahrwerk etc.), wollte ich auch diese Eintragung zum Reifenhinweis löschen lassen. Das hat der TÜV-Prüfer nicht gemacht.


    Wir haben uns dann unterhalten, dass der Reifen ja 97 schon aus dem Programm genommen wurde usw usw, der TÜV gab mir recht dass die Eintragung unsinnig ist, aber es muss damals einen tieferen Sinn gehabt haben und kann nicht einfach gestrichen werden.

    Seine Empfehung "Hol Dir eine Reifenfreigabe von deinem jetzigen Hersteller und leg die ins Handschuhfach, dann bist du auf der sicheren Seite"....gesagt/getan...aber Hankook gibt mir aber keine Freigabe 235/40 (S1 EVO) auf der 7,5x17.

    Grund konnte mir der Sachbearbeiter nicht nennen. Er meint dass es immer mal wieder Änderungen und andere Vorschriften gab, so kann es sein das früher ein 235 auf 7,5j funktionierte, aber heute eben aus technischer Sicht nicht mehr freigegeben wird.


    Ich habe dann noch zwei andere Marken probiert = selbes Problem.


    Bei einem Audi RS2 (245 auf 7j!) gibt es das Problem nicht weil im Fahrzeugschein keine Reifenvorgabe eingetragen ist. Da kann man drauf ziehen was man möchte (auch wenn es heute von keinem Hersteller mehr eine Reifenfreigabe für diese Kobination gibt!), beim M3 stolpert man eben über diese serienmäßige Eintragung. Ich könnte ja mal Michelin anschreiben.

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  • Zum Thema Reifenfreigabe:

    Das war früher bei einigen (sportlichen) Autos tatsächlich vorgeschrieben und im Fahrzeugschein eingetragen.

    Es gab aber einen Stichtermin, ab dem diese Reifenbindung aufgehoben wurde.

    Reifenfabrikatsbindung

    Einige Motorrad- und PKW-Hersteller schreiben im Fahrzeugschein ein Reifenfabrikat vor, wobei nicht nur bestimmte Reifengrößen, sondern auch nur bestimmte Reifenfabrikate und Ausführungen eingetragen und somit zugelassen wurden. Meistens handelte es sich um Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 230 km/h. Begründet wurde diese Maßnahme immer mit dem Argument der Sicherheit aufgrund von umfangreichen und vergleichenden Reifentests mit dem betroffenen Fahrzeug.


    Diese Einschränkungen haben laut Deutscher Gesetzgebung nur für Sommerreifen gegolten. Es durften größengleiche Winterreifen (M&S) von anderen Reifenherstellern auf von Fabrikatsbindung betroffenen Fahrzeugen montiert werden. Mit Schreiben vom 4. Februar 2000 und mit Wirkung ab 1. März 2000 hat die Europäische Kommission die bestehende Reifenfabrikatsbindung für nicht zulässig erklärt.

    Die Bestimmungen der Artikel 4, 5 und 6 der seit August 1997 in nationales Recht umgesetzten EG-Richtlinie 92/23, lassen keine Möglichkeiten für eine derartige Einschränkung zu.


    Eine Fabrikationsbindung wäre demnach unzulässig und es kommen auch keinerlei Übergangsfristen zum Tragen. Das bedeutet, dass in den Fahrzeugpapieren von neuen Fahrzeugen ab sofort keine Reifenfabrikatsbindungen mehr eingetragen werden dürfen. Die derzeit noch vorhandenen Eintragungen haben keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlung zu betrachten. Diese Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung bedeutet gleichzeitig auch, dass nun der Fahrzeughalter, wie er ohnehin grundsätzlich für den verkehrs- und betriebssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen hat, auch dafür verantwortlich ist, dass bei der Verwendung von Reifen, die nicht der eingetragenen Ausführung entsprechen, keine Sicherheitsprobleme entstehen.



    Quelle: Reifensuchmaschine

  • Interessant, das ist gut.

    Dann ist es doch nicht ganz so "doof" wie ich dachte. Interessant nur das man vom Reifenhersteller trotzdem keine Freigabe bekommt.

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