Opa's white 320i

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    Nabend...

    Was der Chip in Sachen Verbrauch bringt, wird die Zeit zeigen.

    heute habe ich das erste Mal wieder getankt, seit dem der Chip drin ist.

    Er braucht jetzt scheinbar nen halben Liter weniger auf 100 Km.

    Mal sehen, ob das in Zukunft auch so bleibt.


    Damit sich die Verluste der Erdölindustrie aber in Grenzen halten, hab ich von Papenburg zurück nach Hause (ca. 100 Km) mal fliegen lassen:D


    VG

    Marco

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    nein, hinter den 3 Schlitzen ist kein Gitter. Wenn ich das richtig im ETK gesehen habe, kommt da auch keins hin. Allerdings hat die Schürze von hinten Befestigungspunkte, die dem widersprechen. Allerdings sind mehr als die hälfte, ebenso wie andere Haltenasen für die Luftkanäle z.B., weg gebrochen.

    Was die Nebler angeht, bin ich mit der Klarglasoptik auch nicht unbedingt so glücklich. Ich denke, das ich mir noch welche in original Optik, aber schwarz, besorgen werde.

    • Offizieller Beitrag

    Dat Blechschild hab ich auch mal geschenkt bekommen, liegt im Keller.

    war bei mir auch n Geschenk^^


    Dann hätte ich noch 2 Fragen :P

    Was für einen Endtopf hast du eigentlich verbaut?

    Und ist das ein Jom Diffusor den du verbaut hast?

    Der Endschalldämpfer ist von Laser. Hab ich mal günstig geschossen. War nagelneu, aber schon viele Jahre alt.

    Der Diffusor ist in der Tat von Jom, aber die Passgenauigkeit war nicht der Brüller:(

  • Ich weiß das die Diskussion ewig lang geht und auch das du einen Zettel mitbekommen hast mit Paragraphen und schlag mich tot..


    Aber ich sags dir im guten, mach diesen Bebber vom EU Schwarz/Weiss auf deinem Kennzeichen weg ... Gibt unnötigen Stress mit der Polizei etc.


    Kumpel hat das nun auch hintersich, mit Anwalt und dem ganzen Müll und das geht jetzt vor das Gericht :/

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß das die Diskussion ewig lang geht und auch das du einen Zettel mitbekommen hast mit Paragraphen und schlag mich tot..


    Aber ich sags dir im guten, mach diesen Bebber vom EU Schwarz/Weiss auf deinem Kennzeichen weg ... Gibt unnötigen Stress mit der Polizei etc.


    Kumpel hat das nun auch hintersich, mit Anwalt und dem ganzen Müll und das geht jetzt vor das Gericht :/

    Danke für Deinen Hinweis, aber ich fahr da jetzt schon ne ganze Zeit mit rum und die Rennleitung hier hat's bis jetzt nicht interessiert. Ich denke, ich werd's drauf ankommen lassen.

    Wäre jedoch top, wenn Du das Ergebnis der Gerichtsverhandlung hier mitteilen würdest.

  • ich habe das auch schon live am Ring, genauergesagt in Breitscheid an der Strecke, mitbekommen. Ein parkender Ford Focus RS (auch komplett in schwarz/weiß gehalten) hat einen Strafzettel wegen diesem Aufkleber bekommen. Habe das zufällig mitbekommen als ich dahinter eingeparkt hatte.

    Suche sämtliche Teile in Leder Pastellgrün. Bitte alles anbeíeten...

  • Danke für Deinen Hinweis, aber ich fahr da jetzt schon ne ganze Zeit mit rum und die Rennleitung hier hat's bis jetzt nicht interessiert. Ich denke, ich werd's drauf ankommen lassen.

    Wäre jedoch top, wenn Du das Ergebnis der Gerichtsverhandlung hier mitteilen würdest.

    Jupp, wie gesagt.. Mir wäre es nicht Wert .. :) ich bzw wir Wohnen auch in der Großstadt und E36 sind halt auch ein Dorn im Auge von denen Tollen Menschen... xD

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    ich habe aufgrund Eurer Bedenken noch mal Recherche betrieben.

    In den deutschen Gesetzen (FZV, StVG) steht nirgends, das das EU-Feld auf dem Kennzeichenschild blau sein muss. Lediglich Maße sind dort angeführt.

    Allerdings ist dies in der Verordnung (EG) Nr. 2411/98 des Rates vom 3. November 1998 der Fall. Da ist ganz klar beschrieben, das das Feld blau sein muss und der Sternenkranz gelb. Beides muss reflektierend sein.

    Es gibt aber auch im Netz das ein oder andere Urteil zu finden, wo ein Beschuldigter frei gesprochen wurde, welcher eine Reichsflagge auf dem Kennzeichenschild angebracht hat. Ich habe ja lediglich die Farben geändert und nicht die Form.

    Es scheint also nicht so einfach zu sein und sehr auf den Richter / Staatsanwalt / Rechtsanwalt an zu kommen, wie das Ganze ggf. vor Gericht aus geht.


    Mein Fazit deshalb:

    Ich werde weiter mit meinen schwarzen EU-Feldern auf meinen Kennzeichenschildern durch die Gegend fahren und es drauf ankommen lassen. :D


    VG

    Marco

  • Danke für Deinen Hinweis, aber ich fahr da jetzt schon ne ganze Zeit mit rum und die Rennleitung hier hat's bis jetzt nicht interessiert. Ich denke, ich werd's drauf ankommen lassen.

    Wäre jedoch top, wenn Du das Ergebnis der Gerichtsverhandlung hier mitteilen würdest.

    Erstaunlich wie man so beratungsresistent sein kann. Ich kenne einige Kollegen, die das gleiche Schicksal durch haben. Nur weil man 100x Glück hatte, heißt es nicht, dassbeim 101x auch klappt.


    Wie sang Klaus Lage mal? "Tausendmal berührt tausendmal ist nix passiert. Tausend und eine Nacht und es hat Zoom gemacht."


    Das Geld und die Nerven würde ich mir aufsparen und in sinnvolleres investieren als auf "sein Recht" zu berharren, welches keins ist.


    FZV §10 Abs. 10:


    Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe „D“.



    FZV §10 Abs. 12:


    Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild, Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen.


    Damit ist auch die Farbe gemeint. Es ist und bleibt Teil der Fahrzeugzulassung und die ist eine Urkunde.


    Und Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt! § 276 Absatz 1 StGB verrät: Urkundenfälschung (bzw. Dokumentenfälschung) nach dem StGB zieht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe nach sich.


    Alles klar soweit?


    Für alle in verständlichem Deutsch: https://www.bussgeldkatalog.org/urkundenfaelschung/