Rechtsfrage Autoverkauf

  • Hi,


    ich habe folgendes Problem. Ich habe vorkurzem ein Auto an jemanden Verkauft. Beim Verkauf war allerdings der Fahrzeugschein nicht dabei, dies wurde auch im Kaufvertrag vermerkt, sowie unterschrieben von meiner und von der anderen Seite. Ich hatte das Auto nicht auf mich zugelassen. Beim Kauf von meiner Seite war bereits kein Fahrzeugschein dabei. Habe dem Käufer beim Verkauf gesagt bei uns sei es möglich, dass Fahrzeug ohne Fahrzeugschein anzumelden. Er hat dies nicht ganz geglaubt, daraufhin hat er bei vielen Leuten angerufen, darunter auch ein ehemaliger Mitarbeiter vom Straßenverkehrsamt in seinem Ort. Dieser hat ihm bestätigt, dass eine Anmeldung ohne Schein möglich wäre. Daraufhin haben wir dann den Kaufvertrag fertig gemacht. Habe ihm aber gesagt, dass ich mich noch um den Schein kümmern werde. Dies habe ich auch versucht, habe bei dem Vorbesitzer angerufen und ihn gefragt, ob er noch den Schein hat. Er hat wohl noch den Schein, musste aber "angeblich" ins Krankenhaus, daher auch nicht mehr zu erreichen. Der jetzige Käufer hat mich vor ungefähr 1 Woche angerufen und Druck gemacht wo der Schein bleibt, habe Ihm das mit dem Vorbesitzer erzählt, der Käufer ging darauf gar nicht ein. Hat mir mit seinem Anwalt gedroht. Heute hatte ich dann sein Anwaltsschreiben im Briefkasten mit der Forderung vom Schein. Was mir allerdings schon sehr komisch vorkommt, dass die Frist bis zum 1.4.2014 nur geht, der Brief wurde am Freitag den 28.03.14 geschrieben und verschickt. Wie soll ich innerhalb von dieser Zeit den Schein besorgen?



    Jetzt komm ich zu meiner Frage. Der Vorbesitzer hat ihm Anwaltsschreiben nochmal deutlich gemacht, dass er ansonsten vom Kauf zurücktreten will. Ist das überhaupt möglich?

    • Offizieller Beitrag

    steht denn im kaufvertrag, dass der fahrzeugschein nachgereicht wird? wenn davon nichts im vertrag steht, bin ich der meinung du bist deinen pflichten nach gekommen. mündliche absprachen zählen zwar auch, aber wird schwer zu beweisen sein für ihn. kann man nicht einfach einen neuen fahrzeugschein beantragen?

  • Das hört sich schonmal gut an. Beim Kauf waren seine Frau dabei. Auf meiner Seite war ein guter Kollege dabei. Würde also Aussage gegen Aussage stehen!?


    Im Anwaltsschreiben bezieht sich der Anwalt auch auf keinen Paragraphen, hat der Brief dann überhaupt irgendeine Wirkung auf mich?

  • Naja aber spätestens bei der ersten verkehrskontrolle zahlt der Käufer nen 10er weil er die Papiere nicht mitführt.


    naja, wenn du gesagt hast das du dich drum kümmerst steh dazu. Ob er so einfach vom kauf zurücktreten kann bin ich mir nicht ganz sicher. Dafür steht ich zu wenig in der Materie was die Gesetze angeht.

    Es bist nicht du wovor sie Angst haben, es ist das wofuer du stehst!


    hier mein Bewertungsthread! http://e36-talk.com/showthread.php?t=15969


    hier noch meine Fotostory




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  • Mach Dir da keine Sorgen. Ihr habt es im Kaufvertrag erwähnt dass kein FZS vorhanden ist und Ihr beide habt das Ding ja unterschrieben. Nur weil Du so "nett" bist hast Du versucht den Schein nachzureichen. Verstehe nicht auf welcher Grundlage der Käufer bzw der Anwalt da jetzt irgendetwas einfordern.

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    Hier mein Bewertungsprofil! http://e36-talk.com/showthread.php?35822-Im_666

  • Ich glaube das Problem des Käufers ist, dass man heute ja nicht nur den Brief braucht, sondern auch den KFZ-Schein. Also Zulassungsbescheinigung 1 und 2. Früher wurde der Schein beim Abmelden ja vernichtet, das ist heute ja nicht mehr so.


    In meinem Bekanntenkreis gab es das Problem auch mal, da hat der Verkäufer dann eine Verlusterklärung abgegeben das der Schein verloren gegangen ist, dann hat sich das Straßenverkehrsamt darauf eingelassen und das ganze neu ausgestellt.

  • 2 tage frist ist unwahrscheinlich üblich wären 14 tage, der schein ist schon mal wichtig wegem dem tüv und ja ohne schein keine zulassung.
    aber wie hast du ihn denn angemeldet bekommen?
    bin mir nicht sicher aber wegen fehlender papiere denk ich mal ist es schon möglich den kauf rückabzuwickeln.

  • Zurück abwickeln? Es wurde im Vertrag festgehalten. Und man kann einen neuen FZS oder Brief beantragen.. Verlustmeldung ist das Zauberwort.. ;) ich musste damals ne eidesstattliche Versicherung abgeben,da ich meinen Brief verloren und einen neuen beantragt hatte. Nach einer gewissen "Sperrfrist" würde der neue Brief dann an mich ausgegeben, fertig



    Unterwegs mit der Telefonzelle

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