rechtl. Frage: Auto verleihen

  • Hallo,
    ich habe eine kurze rechtl. Frage. Ich hacbe noch ein Auto aufm Hof stehen, das dich jemand ausleihen will.
    wie würde ich das am Besten machen? Ich meine wenn ich den Brief abgebe gehört das Auto ja nicht mehr mir, aber wenn ich den Brief behalte und es selber anmelde für ihn hätte ich ja eine Halterhaftung, oder? Geht es dass er das fzg. auf sich anmeldet und er im brief steht aber ich den brief und einen schlüssel behalte, könnte ich dadurch eine haftung meinerseits ausschließen ?


    Danke...

    Sheer Driving Pleasure m3launch




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  • Meld den auf den Namen des Halters an jnd lass die den Brief wieder geben. Fahrzeug Halter ist nicht hleich Besitzer, das macht jede Bank so.

    [CENTER][COLOR="Red"][SIZE="3"]Gott fragte ein paar Steine "wollt ihr Schwaben werden". Die Steine antworteten "dafür sind wir nicht Hart genug".[/SIZE][/COLOR][/CENTER]

  • Meld den auf den Namen des Halters an jnd lass die den Brief wieder geben. Fahrzeug Halter ist nicht hleich Besitzer, das macht jede Bank so.


    Jepp, und dazu machst mit ihm noch einen Vertrag, dass sämtliche Schäden am KfZ zu seinen Lasten geht und das Fahrzeug bis zum Tag X wieder zurück gegeben werden soll.. ;)

    Auslesen und löschen von Fehlerspeicher hier.. :P









    Hier mein Bewertungsprofil! http://e36-talk.com/showthread.php?35822-Im_666