Transportschaden durch schlechte Verpackung, was tun?

  • Servus Jungs, hab über die facebook Gruppe nenn Bastuck ESD für meine freundin gekauft. Der kam dann gestern an und war zu meinem Entsetzen so mies verpackt, das er natürlich am Endrohr ne schöne Delle inkl. Kratzer hat.


    ich hab auch schon mit Hermes telefoniert. Die wollten wissen, wie er verpackt war. Leider war er einfach nur in einem Karton drin, ohne Luftpolsterfolie und der Karton ist schon aufgerissen bei mir angekommen. Laut Hermes ist das dann kein Schadensfall, der von denen erstattet wird. Den Verkäufer hab ich auch kontaktiert, er meint nur, das es mein Problem ist und ich mich drum kümmern muß. Wie wir aber alle wissen, ist ein Paket so zu verpacken, das es einen Sturz aushält. Steht auch auf der Hermes seite und den Link hab ich dem Verkäufer auch geschictk. Er hat ihn auh gelesen.


    Was würdet ihr ei so ner uneinsicht machen? Hinfahren ist mir zu weit. Mir würden ja neue Endrohre langen, die ich dranschweiße und gut ist. Mich ärgert das immer wieder, wenn solche Sachen passieren. Lohnt es sich schon nenn Anwalt einzuschalten, denn dder ESD war teurer als meine SB der Rechtsschutz.


    Bin mal auf eure Meinungen gespannt.

  • kriegst kein recht, das er den verschickt war auf deine gefahr, hättest ja auch abholen können.


    und wenn gibts nen vergleich und jeder trägt 50/50...


    Das kann ich mir so nicht vorstellen. Denn, bei Diebstahl ist es ja auch kein Problem und nicht mein pech. Ich werde mir das jetzt schriftlich holen, das Hermes nicht zahlt, weil es nicht wie in den AGB aufgeführt verpackt war und dann mal schauen, ob da doch noch etwas Einsicht kommt.


    Das Schöne an der Sache ist, das es nicht mein erster Transportschaden ist und ich hab vorsorglich das paket NICHT ausgepackt. Leider ist es aber mein erster Fall mit einem uneinsichtigen Verkäufer.


    P.S. Hab da durch Google was sehr interessantes gefunden. http://www.123recht.net/Schade…ortschaden-__f185378.html

  • Da der Verkäufer bei Abgabe des Pakets bei Hermes autom die AGB akzeptiert, hat er dafür zu sorgen, dass alles gut verpackt ist! Also muss er dir den Schaden auch ersetzen..
    Frist setzen und fertig.. :)

    Auslesen und löschen von Fehlerspeicher hier.. :P









    Hier mein Bewertungsprofil! http://e36-talk.com/showthread.php?35822-Im_666

  • und wer beweist, wie das paket in wirklichkeit verpackt war?
    keiner weiß wie der von innen verpakt war. er kann ja auch was anderes behaupten, du hättest ein "offensichtlich" beschädigtes paket besser nicht annehmen sollen.

    Ihr wollt unter Umständen bei mir etwas kaufen?
    Für die Unentschlossenen- Ich besitze einen Bewertungsthread hier!


    http://e36-talk.com/showthread.php?58101-Xk66

  • ja, ein aufgerissener kaputter Karton ist natürlich nicht so toll. Müßte man mal in die AGBs schauen.
    - wenn man den allerdings nicht annimmt hat man aber natürlich gar nix, weder Kohle noch Ware...

    [CENTER][COLOR="#40E0D0"][SIZE=4]Meine Bewertungen:[/SIZE][/COLOR]


    http://e36-talk.com/showthread.php?49027-Alpina-Stef&highlight=alpina[/CENTER]



    [CENTER][/CENTER]

  • Hab nenn Garagenvertrag. die dürfen also abstellen. Sonst würde ich kein Packet mehr bekommen. Fakt ist, das ich den AGB´s von hermes steht, das es so zu verpacken ist, das es eien Sturz übersteht. hab ich alles schon nachgelesen.

  • so leid es mir tut, wird aber schwierig für dich da was rauszuholen.


    Beim Versendungskauf findet der Gefahrübergang bereits dann statt, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB), also z. B. mit der Übergabe an den Spediteur. Dies gilt gem. § 474 Abs. 2 BGB jedoch nicht beim Verbrauchsgüterkauf: Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam.
    Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs spielt im Kaufrecht auch deshalb eine besondere Rolle, weil dieser Zeitpunkt maßgeblich ist für die Sachmangelfreiheit der Kaufsache: „Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.“ (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB). Tritt ein Sachmangel also erst nach dem Gefahrübergang auf oder geht die Sache unter, so hat der Käufer grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche aus § 437 BGB. Beim Verbrauchsgüterkauf wird jedoch zugunsten des Verbrauchers innerhalb der ersten sechs Monate gesetzlich vermutet, dass der Sachmangel schon bei Gefahrübergang bestand. Der Unternehmer muss beweisen, dass der Mangel erst nach dem Gefahrübergang entstanden ist (Beweislastumkehr gem. § 476 BGB).


    http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr%C3%BCbergang

    Es bist nicht du wovor sie Angst haben, es ist das wofuer du stehst!


    hier mein Bewertungsthread! http://e36-talk.com/showthread.php?t=15969


    hier noch meine Fotostory




    e36-page-header-forum.jpg

  • Da bin ich mir nicht ganz sicher Chris, denn der verkäufer muß es ja auch so verpacken, wie es vom versandunternehmen gefordert ist. Sprich, er hat eine fahrlässigkeit begangen, denn ich habe ja Bilder von vorher, wo der Schaden nicht zu sehen war. Im Prinzip ist es ja ganz einfach, Neue endrohre, die der Verkäufer auch gerne selbst besorgen kann und gut ist. Allein die tatsache, das dann mit den Schultern zuckt und sagt: Net mein Problem regt mich auf. Da investiere ich dann auch gerne Geld um diese Ungerechtigkeit anzuprangern.


    Wenn alles nix hilft, wer fährt alles mit nach Stuttgart? :nudelhloz:

  • Ich kenne es halt anders. Werde da auf jeden Fall was unternehmen. Solche Aktionen lass ich nicht auf mir sitzen. Hab ja über meine Rechtsschutz so ne Hotline. Da kann man anrufen und nachfragen.


    Wenn rechtlich nix geht und auch keine Einsicht vom Verkäufer kommt, gibt es noch einen Plan B.

  • Ich kenne es halt anders. Werde da auf jeden Fall was unternehmen. Solche Aktionen lass ich nicht auf mir sitzen. Hab ja über meine Rechtsschutz so ne Hotline. Da kann man anrufen und nachfragen.



    Mach das am Besten mal und lass die Nachwuchsjuristen hier reden. Bei einigen Leuten ist hier ja noch nicht mal angekommen, dass auch beim Privatverkauf kein geltendes EU Recht ausgeschlossen werden kann und Gewährleistungsansprüche bestehen. Siehe z.B http://www.t-online.de/compute…-zur-gewaehrleistung.html uvm.



    Mach Fotos von der Verpackung, dem Artikel im Karton etc, druck den Schriftverkehr mit Hermes aus und ab zu den Bullen. Bist du dir sicher, dass deine Freundin, dein Nachbar, dein bester Freund, ... nicht auch dabei war als du das Paket geöffnet hast? Ich glaube ja dass jemand dabei gestanden hat und die mangelhafte Verpackung des Auspuffs bezeugen könnte.


    ;)