MHW Standlichtblinker

  • Servus an alle Tüv- und Gesetzes Spezis,


    ich würd schon seit einiger Zeit gerne an meinem Coupe die US-Standlichtfunktion nachrüsten. Allerdings schreckt mich das damit verbundene Gesetzes-Wirrwar etwas ab.


    Hab nun von MHW diese Blinker mit integrierter Standlichtfunktion gefunden:


    http://www.ebay.de/itm/SCHWARZE-Blinker-BMW-E36-Coupe-Cabrio-M3-Alpina-B6-B8-/320539794964?_trksid=p5197.m1992&_trkparms=aid%3D111000%26algo%3DREC.CURRENT%26ao%3D1%26asc%3D14%26meid%3D2529953626139772609%26pid%3D100015%26prg%3D1006%26rk%3D1%26sd%3D320539794964%26


    Für diese Blinker gibt es eine ABE, die das integrierte Standlicht für die STVO zulässig macht.
    Doch wie sieht es aus, wenn ich anstatt der klaren Glassockelbirne eine orangene Glassockelbirne einsätze, wie sie im Handel üblich ist und auch STVO-zulässig ist? (i.d.R. Verwendung bei Seitenblinkern)


    Hätte ich danach wohl legales US-Look Standlicht in den Blinkern?


    Alternativ hab ich hier noch einen Satz US-Module liegen, welche die Standlichtfunktion beim Abbiegevorgang komplett abschalten (würd mir persönlich noch besser gefallen). Hier steht auch dabei, dass prinzipiell eine Abnahme beim TÜV möglich wäre.



    Hat da schon jemand Erfahrungswerte zu?


    ...und ja, ich hab die Suche benutzt und die zig Threats zum Thema schon gelesen, allerdings wurden meine Fragen darin nicht beantwortet.



    Danke schonmal!

  • Du darfst Standlichtbirnen aber nur in weiß benutzen..das seht iwo in der stvo und das hatten wir hier mal. Ich hab auch das Gutachten für US-Standlicht aber es müsste drin stehen das nur weißes licht erlaubt ist...ich hatte ne zeitlang orangenes.sieht ziemlich geil aus aber auch sehr auffällig.


    greetz

  • warum machst du das nicht über nen separaten schalter?


    Ich habs als ich die MHW mit Standlicht hatte, so gemacht, dass ich einfach den stecker von den NSW auseinander genommen habe und an die Blinker angeklemmt hab.
    Das ist natürlich nur möglich wenn man so wie ich keine NSW verbaut hat :) und somit keinen extra schalter im innenraum anbringen muss

  • Danke euch schonmal! Ich hab mal den Verkäufer angeschrieben, der meinte auch, dass es nur mit weißem Standlicht zulässig sei.


    Was mich an der Gesetzteslage mit dem weißen Standlicht jedoch etwas stutzig macht, ist die Tatsache, dass z.B. beim E39 die Blinker als Standlicht orange glimmen, sobald eine Birne vom eigentlichen Standlicht defekt ist. Wenns grundsätzlich verboten wäre, dürfte das ja auch nicht sein.


    @bender: Kannst du das Gutachten vllt. mal hier zum Download einstellen? Wär super! :)


    RaHZeL: Deine Idde is natürlich verdammt clever! :D Ich will allerdings nicht auf meine NSW verzichten. Und einen zusätzlichen Schalter im Innenraum mag ich auch ned unbedingt haben.

  • hatte mit den mhw dingern mal ne interessante diskussion mit nem polizisten. der blinker leuchtet ja seitlich und nach vorne, sein argument war: alles nach vorn darf nur weiss leuchten. mein argument war: alles zur seite darf nur gelb leuchten.
    im endeffekt war er recht cool und wir haben drüber gelacht, er hat mich dann gehen lassen, aber eigentlich ist die abe eh hinfällig...

  • Man kann das beim E46 und E39 dazu codieren. Allerdings, leuchtet so viel ich weiß, das Blinker birnchen nicht bei eingeschaltetem abblendlicht, sondern nur beim standlicht. Weiß das aber nicht mehr zu 100% die zeiten sind schon was her.