Servus an alle Tüv- und Gesetzes Spezis,
ich würd schon seit einiger Zeit gerne an meinem Coupe die US-Standlichtfunktion nachrüsten. Allerdings schreckt mich das damit verbundene Gesetzes-Wirrwar etwas ab.
Hab nun von MHW diese Blinker mit integrierter Standlichtfunktion gefunden:
http://www.ebay.de/itm/SCHWARZE-Blinker-BMW-E36-Coupe-Cabrio-M3-Alpina-B6-B8-/320539794964?_trksid=p5197.m1992&_trkparms=aid%3D111000%26algo%3DREC.CURRENT%26ao%3D1%26asc%3D14%26meid%3D2529953626139772609%26pid%3D100015%26prg%3D1006%26rk%3D1%26sd%3D320539794964%26
Für diese Blinker gibt es eine ABE, die das integrierte Standlicht für die STVO zulässig macht.
Doch wie sieht es aus, wenn ich anstatt der klaren Glassockelbirne eine orangene Glassockelbirne einsätze, wie sie im Handel üblich ist und auch STVO-zulässig ist? (i.d.R. Verwendung bei Seitenblinkern)
Hätte ich danach wohl legales US-Look Standlicht in den Blinkern?
Alternativ hab ich hier noch einen Satz US-Module liegen, welche die Standlichtfunktion beim Abbiegevorgang komplett abschalten (würd mir persönlich noch besser gefallen). Hier steht auch dabei, dass prinzipiell eine Abnahme beim TÜV möglich wäre.
Hat da schon jemand Erfahrungswerte zu?
...und ja, ich hab die Suche benutzt und die zig Threats zum Thema schon gelesen, allerdings wurden meine Fragen darin nicht beantwortet.
Danke schonmal!