Unfassbar. Neues Auto schon kaputt

  • So, heute hatte ich die Faxen dicke. Bei meiner Ankunft lief der Motor zwar, aber der 5 Zylinder verbrannte nicht/ lief mit Sprit voll, also selbes Problem wie vergangenen Donnerstag.


    Die meinten sie hätten die Anschlüsse getauscht und der Fehler würde nicht mitwandern aber sie würden doch gerne nen neues Steuergerät für mich kaufen bla bla bla (sind wa hier inner Legokiste oder was, nix mit munter Teile tauschen)
    Ich hab dann gemeint, dass es mir dort reichen würde und ich würde den Wagen woanders hin bringen. Ja, ich könne fahren, aber da würde ne Schraube vom Ventildeckel fehlen.


    Da bin ich zum Tasmanischen Teufel geworden, wie man denn ne schraube verbummeln könne, seinen Praktikanten wegen Ordnung zusammenscheißen aber dann Motorteile verbummeln.


    Bin jetzt da weg mit dem Karren und er steht jetzt bei BMW, die letzten Do schon geschlossen hatten. Hab nen Auftrag für 90 min geschrieben in denen Sie auf jeden Fall das Steuergerät (soll wohl beim e36 gerne mal absaufen) und die Einspritzdüsen durchtauschen sowie Fehlerspeicher auslesen.


    Als ob ich Kacke an den Fingern hätte.

    Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

  • Des Rätsels Lösung:


    Motorsteuergerät defekt (obwohl es trocken liegt).


    Kosten bei BMW 980€ :Eeeeeek:


    Jetzt telefonier ich mal rum und organisier ein gebrauchtes.


    Ob damit die Kompression in Zylinder 5 wieder steigt konnte nicht gesagt werden...

    Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

  • Naja die schlechtere Kompression hat mechanische Gründe. Die wird mit einem anderen Steuergerät nicht besser.


    Zur Steuergerätsuche: Ich hab noch ein Steuergerät aus einem Schlachter hier.
    Aber das müsste dann mit deiner EWS angelernt werden.
    Ich schau nachher mal nach der genauen Teilenummer und schick Dir eine PN.

  • Ja, das Problem ist mittlerweile, dass die mir die Teilenummer 12 14 14 29 999 genannt haben aber mein örtlicher Händler darunter nichts findet.


    Über eBay habe ich herausgefunden, dass es für die unterschiedlichen 320i Motoren auch unterschiedliche von Bosch und von Siemens gibt.


    Mit Vanos, ohne Vanos M52, M50 etc


    Meiner is Bj 01/1996. Laut Wiki nen M52B20, is richtig? Mit einfach Vanos, richtig?

    Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

  • Ja, dann ist es aber ein Folgeschaden, der beim Versuch den Wagen zu reparieren entstanden ist, weil man den Druck nicht aus dem Zylinder gelassen hat.
    In Zukunft lass ich lieber den Wagen ne Nacht bei BMW aufm Hof stehen, als mich nochmal mit solchen Stümpern abzugeben


    Jetzt erstmal Steuergerät tauschen und dann Kompression messen, wenn die immernoch niedrig ist, lass ich die mit nem Endoskop in den Zylinder 5 schauen.
    Sollte dann ein Ventilschaden vorliegen, muss ich schauen ob ich damit erstmal so, mit erhöhtem Verbrauch, fahren kann und mich in Ruhe nach neuem Motor und durchführender Werke umschauen.
    Andere Möglichkeit wäre es den Motor doch reparieren zu lassen, aber das entscheide ich wenn ich mehr Infos habe.


    Was ich auf jeden Fall prüfen werde bzw ich mich beraten lassen werde, ist die Tatsache ob ich die Kosten an Verkäufer oder unfähige Werkstatt abtreten kann, aber darüber berate ich mich mit meiner Rechtsberatung


    Edit: Neuigkeiten siehe Thread Motorsteuergerät

    Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

  • Also ich denke mal das ist einfach das Risiko beim Privatkauf.
    Wenn Du jetzt also dem Verkäufer nicht nachweisen kannst, dass der Schaden vorher bereits bestand und er davon wusste dürfte es schwer werden ihn in die Pflicht zu nehmen.
    Aber jeder Versuch in diese Richtung dürfte über einen Gutachter recht teuer werden und ist vor allem ohne Erfolgsgarantie..



    <- <- <-UND DAS IST FALSCH . Oder du kennst den Kaufvertrag im Wortlaut !!!


    Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen


    Ober Text bezogen auf:


    Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
    Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.


    Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
    In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.


    DAS IST DEUTSCHES RECHT !!!


    Falls du ne Rechtschutz hast dann würde ich klagen .


    Ach ja , was ich auch machen würde ( da der Motor sehr robust ist ), ist das Steuergerät auszuulesen . Dort ist der "TrueRange" hinterlegt, dieser kann nciht per codieren verädnert werden und gibt die Lauzfleistung des Fahrtzeugs in km an, es bezieht sich auf die Laufleistung in km des Steuergeräts und nciht des Tachos.Falls das Tacho zurückgedreht wurde lässt es sich so am besten feststellen . Aber sind wir ehrlich. Wer wechselt im normalfall schon das Steuergerät.

    Beste Grüße & Glück Auf!


    Cheatzrichter


    :fume: -> Laien haben Probleme, Profis haben lösungen . Schreib dich nicht ab , werde Profi <- :fume:

  • Eben kam der Anruf von BMW rein, dass meine Heckschleuder wieder läuft.


    Der Hammer, einfach mal das Steuergerät kaputt gegangen und gleich so gigantische Probleme. Wird wohl halten, der Meister hat ne längere Probefahrt gemacht.

    Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

  • Ja, gab dann noch ne kleine Enttäuschung in Form von ner defekten Batterie, Kratzer in der Heckklappe, nicht befestigte Abdeckungen und fehlenden Schrauben aber das hab ich am Tag drauf alles gerichtet bekommen.


    Die ersten meter war der Motor noch nen bissl zittrig, aber jetzt nach 200 km läuft er ruhiger als zuvor. Das sollte jetzt halten.

    Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.