Domstrebe M40 für M43

  • Hallo liebe Freunde,

    ich habe kurzfristig mal eine dumme Frage.
    Kann ich eine Domstrebe für einen M40 Motor auch auf einem M43 verbauen?
    Denn irgendwie ist mir nicht klar, warum das eigentlich nicht gehen sollte?

    Danke für eure Hilfe ;)

  • Ich hab mal gehört, dass man Domstreben generell nicht eintragen brauch und auch nicht umbedingt eine ABE haben muss, wenn sie einwandfrei eingebaut sind und auch passen. 100%ig bestätigen kann ich das allerdings nicht. (Hat mir übrigens mal einer von der DEKRA verraten) Ich kann mir nur vorstellen, dass die M40 Strebe einfach von ihrer Bauart nicht in einen M43 verbaut werden kann... Passt halt nicht. Ist aber nur eine Vermutung.

    • Offizieller Beitrag

    Ich will auch mal meinen Senf dazugeben...

    Alles was nicht Serie ist oder mit einer ABE für das jeweilige Modell freigegeben ist oder eine sonstige Bauartgenehmigung besitzt, muss per Einzelabnahme eingetragen werden. Das macht bei einer Dormstrebe auch Sinn, weil durch den Einbau z.B. das Crashverhalten verändert wird.

    Ich konnte zwar nicht beim E36 mit M40 und M43 nachmessen, weil mir kein M40 zur Verfügung steht (das wär vielleicht was für ein Treffen...), aber auf den nachfolgenden Bildern sieht es so aus, als ob der M40 an der Ansaugbrücke höher baut als der M43.



    M40
    und


    M43

  • @milky..ich muß natürlich auch meinen kommentar abgeben grins..
    meines wissens brauchst du teile, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis (=ABE) besitzen nicht eintragen lassen..? solche mit einem TEILEGUTACHTEN müssen vom tüv abgenommen werden sowie das gutachten muß mitgeführt werden.
    die zulassungsstelle muß doch jetzt auch nicht mehr wie früher alles was der tüv einträgt sofort eintragen? mir wurde gesagt es reicht, wenn sie das bei einer änderung o.ä. machen? dann muß nur das gutachten mitgeführt werden und die bescheinigung vom tüv.

  • Da muss ich auch mal was sagen: Wenn du keine ABE und keine Bauartgenehmigung hast, aber eine Teilegutachten, dann brauchst du keine Einzelabnahme, sondern nur ne Abnahme nach §19(3).
    catalunyasplash: das war früher auch schon so, dass der ders abgenommen hat entschieden hat, ob die Papiere sofort oder nicht sofort geändert werden müssen. Da kommt es nämlich immer drauf an um was für ne änderung es sich handelt.
    Das Gutachten muss man nach Abnahme auch nicht mehr mitführen. Nur die Abnahmebescheinigung. Es sei denn es steht was entsprechendes in der Bescheinigung.

  • @e36..das mit dem gutachten stimmt, nur die bescheinigung vom tüv muß mit.
    was das eintragen betrifft..egal was du früher eintragen lassen hast, ob mit oder ohne abe, gutachten oder sonstwas (das geht nämlich auch), MUßTE nach der eintagung vom tüv in den FAHRZEUGBRIEF von der zulassungsbehörde in den FAHRZEUGSCHEIN eingetragen werden. das ist heute nicht mehr so, eine tüvbescheinigung wie heute gab es vor 20 jahren nämlich noch nicht. dafür habe ich damals eine strafanzeige kassiert weil ich räder im brief aber nicht im schein eingetragen hatte und so gefahren bin.

  • Hi,


    danke für die vielen Infos.

    Ja, es gibt Domstreben mit ABE. Ich habe aber auch einige gesehen, die ohne TÜV und ohne ABE verbaut werden können.
    Milky compact: Ich denke du hast recht. Die für den M40 Motor passen einfach nicht auf den M43.

    Änderung:
    Lt. einer Anchfrage bei BMW sollten die Domstreben für den M40 doch auf den M43 passen. Die sehen da keine Bedenken.