In welcher Zeit die Anzeige gestartet wird bleitb ihm doch überlassen, wenn er für sich meinte das er zu diesem Zeitpunkt alle ihm zu verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft hat und keine andere Möglichkeit sah zu seinem Recht zu kommen hat er alles Recht der Welt den oder die jenige an zu zeigen.
Wir Leben nun mal in einem Rechtsstaat und ein Warengeschäft (oder auch ein Verkauf/Kauf) ist ein beiderseitiges Rechtsgeschäft mit allen Rechten aber auch mit pflichten und ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag (ob nun mündlich oder schriftlich) , man kann sich doch nicht mir nichts dir nichts umentscheiden....oder verschleppen nur weil man es für nötig hält oder andere Persöhnliche Gründe dafür hat.
Mann sollte also einen Vertrag nur dann eingehen wenn man gewillt ist diesen auch einzuhalten.
Als Tipp: Wenn Waren oder Gelder nicht rechtzeitig oder wie abgemacht eintreffen... man kann Fristen setzen,hier genügt die eindeutige Absetzung der Frist ob nun per PN oder halt per E-Mail...wenn möglich postalisch...
Man kann auch Schadenersatz oder Aussfallentshädigung einklagen..mittel gibt es genug um zu seinem Recht zu kommen....
Ich hätte auch nach spätestens 4 Wochen ne Anzeige gemacht. Ich bin also sowas von auf seiner Seite....
sampleR: Ich weiß nicht worüber du dich so aufregst...bist du persöhnlich betroffen oder warum reagierst du so emotional?,versuche dich doch mal auf der Sach Ebene zu bewegen und dich in die Haut des geschädigten zu versetzen....so wie du reagierst habe ich das Gefühl das wenn du es wärst du wohl mit der Keule losgefahren wirst und mal so richtig Rabatzz gemacht hättest....jedenfalls kommt das so rüber....